Zuschuss zur energetischen Sanierung der Tennishallen des SC Weiss-Blau Aschaffenburg 1926 e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit, 01.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Senat für Sport und Gesundheit 1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit 01.02.2023 ö Beschließend 4SSG/1/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 17.11.2022 beantragt der SC Weiss-Blau Aschaffenburg 1926 e.V  (610 Mitglieder) einen Zuschuss zur energetischen Sanierung der Tennishallen.

Für diese Baumaßnahmen hat der SC Weiss-Blau Aschaffenburg 1926 e.V  beim Bayer. Landessportverband BLSV einen Antrag auf Zuwendungen gestellt. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 550.000.-€. Das Amt für Sport, Gesundheit und Städtepartnerschaften steht mit dem BLSV in Verbindung, um zu klären wie hoch der zu erwartende Landeszuschuss betragen wird.

Nach Rücksprache vom 13.01.2023 mit dem BLSV wird der Förderbescheid für den BLSV-Zuschuss mit vorzeitiger Baufreigabe erteilt, sobald der Senatsbeschluss zur Bezuschussung durch die Stadt Aschaffenburg vorliegt. 
Es wird vorgeschlagen, zu den durch den BLSV noch zu bestätigenden zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 40 % zu geben, höchstens jedoch 220.000.- €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Regelungen zu Investitionszuschüssen und ist abhängig von der Vorlage des Förderbescheids des BLSV.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und einer Schlussabrechnung abhängig gemacht.

.Beschluss:

I. Dem Sportclub SC Weiss-Blau Aschaffenburg 1926 e.V wird aufgrund seines Antrages vom 17.11.2022 zur energetischen Sanierung der Tennishallen ein Zuschuss in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.11.2023 17:29 Uhr