Anwendung der Empfehlung des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 02.02.2023 ö Beschließend 2JHA/1/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII für Eltern, die die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder nicht leisten können. 

Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen haben Anspruch auf Leistungen für die Vollzeitpflege für Sachaufwand sowie Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen. Die Verwaltung wendet hier regelmäßig die aktuell gültigen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII an. 
Die aktuellen seit dem 01.12.2023  gültigen Empfehlungen sind in der Anlage beigefügt. 

Die vorgenannten Empfehlungen lösen jedoch keine Verpflichtung aus, diese anzuwenden und geben lediglich bayernweite Orientierungswerte wieder. Die Festlegung über die Höhe des Pflegegeldes ist jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und betrifft eine Vielzahl an Einzelfällen, so dass die grundsätzliche Anwendung der Empfehlungen im Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen werden soll. 

Die Anwendung der Empfehlungen für die Vollzeitpflege auch in der Zukunft ist sachgerecht und interessengerecht und wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen.
Die Empfehlungen werden in der Regel von den Bayerischen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angewandt, so dass sich ein einheitliches Bild innerhalb des Landes ergibt. Insbesondere bei Zuständigkeitswechseln müssen Pflegepersonen nicht von anderen finanziellen Ausgangspositionen ausgehen. Hierdurch werden außerdem Konkurrenzsituationen zwischen einzelnen benachbarten Kommunen und Landkreisen bei der Akquise von Pflegeeltern vermieden. Darüber hinaus bietet die Anwendung der Empfehlungen auch Rechtssicherheit, da sie sich auf den Mindestunterhalt gem. § 1612a BGB stützen und die Pflegeltern somit fiktiv Unterhalt beziehenden Eltern gleichgestellt werden. 

Die Verwaltung schlägt zur Verwaltungsvereinfachung und aus Effizienzgründen die Fassung eines Grundsatzbeschlusses vor, wonach die jeweils gültigen Empfehlungen für die Vollzeitpflege anzuwenden sind.  

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die grundsätzliche Anwendung der jeweils aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.05.2023 11:25 Uhr