Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Hospital-Stiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 6PL/2/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 30.01.2023 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 15.12.2022) vorgelegt. Das in Anlage beiliegende Änderungsblatt führt zu den im Beschluss genannten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und liegt dem Beschluss als Anlage bei. Die übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2026 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 15.12.2022 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2023 erlässt die Stadt Aschaffenburg 

aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

  1. Der als Anlage 5 beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen 
           und Ausgaben mit        292.505.050 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        58.849.700 €


  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        1.473.900 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        234.080 €


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.807.700 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 11.375.000 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 123.170 € festgesetzt. 

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        400 v.H.
2. Gewerbesteuer                400 v.H.


§ 5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 250.000 € festgesetzt.

  1. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.03.2023 09:58 Uhr