Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Einziehung einer weiteren Teilfläche vor der ehemaligen Stadtpost (Straße Am heißen Stein) (Flächentausch Wermbachstraße 28/Am heißen Stein)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.02.2023 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
1. Mit Wirkung vom 15.06.2023 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen:

weiterer Teil der Parkplatzfläche vor der ehemaligen Stadtpost;
Teilfläche aus Flur-Nr. 913 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt:                Straße Am heißen Stein
Endpunkt:                Mauer an der Wermbachstraße
Länge:                12 m
Fläche:        41,4 m²

Der Beschluss wird gefasst unter dem Vorbehalt, dass gegen die Einziehung dieser Teilfläche keine Einwendungen erhoben werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. xxx, Wermbachstraße xxx, hat beantragt eine Teilfläche von ca. 41,4 m² (im Lageplan grün) aus der städtischen Fl.Nr. xxx zu erwerben.
Im Gegenzug würde er der Stadt zwei Teilflächen aus seinem Grundstück (im Lageplan blau) abgeben. Diese beiden Teilflächen sind zum einen eine Gehwegfläche an der Wermbachstraße mit ca. 3,8 m² sowie eine Teilfläche der Straße „Am heißen Stein“ zu ca. 1,4 m².

Bevor der Grundstücksverkauf / Flächentausch vollzogen werden kann, muss die im Lageplan grün dargestellte Teilfläche aus Fl.Nr. xxx entwidmet werden.

Von Seiten des Tiefbauamtes als Straßenbaulastträger bestehen keine Einwände gegen einen Verkauf/Tausch der betroffenen Grundstücksflächen.

Inzwischen wurde auf einer Teilfläche der Fl.Nr. xxx ein Car-Sharing-Stellplatz eingerichtet und eine Fahrradabstellanlage installiert (siehe hierzu auch den Beschluss des PVS am 03.03.2020; SPNr. PVS/3/2/20 TOP 1ö).

Die zu entwidmende Teilfläche ist als Parkplatzfläche bereits heute nicht mehr frei zugänglich.
Die beiden vom Eigentümer Wermbachstraße xxx angebotenen Tauschflächen werden auch jetzt schon als Verkehrsfläche genutzt und es sinnvoll, diese beiden Flächen in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Für die Flächendifferenz würden der Stadt ca. 22.806,00 Euro an Einnahmen zufließen. Das entspricht dem Bodenrichtwert in Höhe von 630,00 EUR/m².

Die Erschließung des Anwesens Wermbachstraße xxx über eine öffentliche Verkehrsfläche bleibt auch weiterhin bestehen.

Datenstand vom 15.02.2023 09:26 Uhr