Änderung der Zuschussrichtlinien für Freie Konzertveranstalter


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Kultursenates, 22.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultursenat 1. Sitzung des Kultursenates 22.03.2023 ö Beschließend 4KS/1/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die geltenden Zuschussrichtlinien müssen aus verschiedenen Gründen angepasst werden. Zum einen ist seit der Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Kultursenat für die Entscheidung über die Bezuschussung zuständig. Durch die Änderungen im Sitzungsablauf ist eine Anpassung der Fristen für die Beantragung möglich und sinnvoll.
Die Unterstützung durch das Kulturamt Aschaffenburg sollte auch dem Publikum sichtbar gemacht werden. Daher wird die Verpflichtung zur Nennung des Kulturamtes als Unterstützer mit Platzierung des Logos verbindlich eingefordert. 
Die Veranstaltungsadministration im Kulturamt erfolgt weitgehend digital. Daher wird das Zuschussverfahren an einigen Stellen auf digitale Kommunikationsformate angepasst. Durch erfreulicherweise zunehmende Aktivitäten und neue Mitglieder im Kreis der freien Konzertveranstalter verdichten sich die Konzertereignisse. Insbesondere im Frühjahr und Spätherbst / Advent häuft sich die Gefahr von Überschneidungen. Daher ist in den neuen Zuschussrichtlinien ein verbindliches Prozedere zum Umgang mit der Terminierung und möglichen Konsequenzen im Falle der Missachtung des Gebotes zum kollegialen und lösungsorientierten Umgang der freien Konzertveranstalter untereinander definiert.
Die Möglichkeit, unterjährig Zuschüsse zu beantragen und zu vergeben, wenn das im Haushalt zur Verfügung stehende Budget in der Sitzung des Kultursenates im ersten Quartal des Kalenderjahres nicht vollständig verausgabt wird, ermöglicht es insbesondere Veranstaltern, die Formate für junges Publikum anbieten und i. d. R. mit deutlich weniger Vorlauf planen, an der Bezuschussung teilzuhaben, was ausdrücklich Wunsch des Kulturamtes ist. 

.Beschluss:

I. Der Kultursenat beschließt die Änderung der Zuschussrichtlinien in der vorgelegten Textfassung (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.03.2024 11:57 Uhr