Änderung des Beginns und Endes des Weihnachtsmarktes 2023; Gemeinsamer Antrag des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller, der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg sowie der Initiative Wochenmarkt


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 3PL/4/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß der Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung) beginnt der Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember.

Der kalendarischen Situation in 2023 geschuldet, würde die Eröffnung am 30. November stattfinden. Da der 4. Advent auf den 24. Dezember fällt, stünden dem Weihnachtsmarkt lediglich drei Adventswochenenden zur Verfügung. Mit 23 Tagen wäre die Veranstaltungsdauer die kürzeste Konstellation überhaupt. 2022 waren es bspw. 30 Veranstaltungstage.
Hinzu kommt, dass der letzte Wochenmarkttermin vor dem Weihnachtsfest – für die Wochenmarktbeschicker ein sehr wichtiger, umsatzträchtiger Termin – auf den 23. Dezember fiele. Da der Weihnachtsmarkt bis zum 22. Dezember liefe und am Folgetag abgebaut würde, müsste der Wochenmarkt auf der unattraktiveren Verlegungsfläche am oberen Schloßplatz stattfinden.

Beide Schaustellerverbände und die Initiative Wochenmarkt haben sich daher zusammengesetzt und einen Vorschlag erarbeitet und mit den Kongress- und Touristikbetrieben abgestimmt, der die Belange beider Interessengruppen berücksichtigt. 

Demnach soll der Beginn des Weihnachtsmarktes vorverlegt werden und dafür einen Tag früher als in der Verordnung fixiert – also am 21. Dezember - schließen, damit der Wochenmarkt am gewohnten Platz vor der Stadthalle stattfinden kann. 

Beantragt wurde der vorzeitige Beginn ab dem 25.11.23. Da der folgende Tag der Totensonntag ist, wird vorgeschlagen, als Ausgleich den Weihnachtsmarkt bereits am Freitag, den 24. November beginnen zu lassen. Das Ordnungsamt hatte in einem Schreiben vom 13.02.2023 festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt aufgrund Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG sowie § 8 HFeiertagsG an einem stillen Feiertag nicht stattfinden könne. Ein einschlägiges Urteil  des VGH Kassel vom 14.01.98 (8 UE 392/96) unterstreicht diese Rechtsauffassung explizit auch für Weihnachtsmärkte. Die Verbände sind mit der Vorgehensweise einverstanden.

Da der zeitliche Rahmen des Weihnachtsmarktes nicht den üblichen Rahmen überschreitet, sind die Kosten für den erhöhten Aufwand (Security) bereits eingeplant gewesen.

Der Beschluss des Stadthallensenats auf Verlegung des Wochenmarktes auf die Ausweichflächen vom 23.11.2022 muss den dargestellten Änderungen angepasst werden. Der erste Verlegungstermin wäre demnach der 22.11., der letzte der 20.12.23. Insgesamt kämen dann 9 Verlegungstermine zustande.

.Beschluss:

I. Das Plenum stimmt dem Antrag des Bayer. Landesverbands der Marktkaufleute und Schausteller auf Änderung des diesjährigen Termins des Weihnachtsmarktes vom 24. November bis zum 21. Dezember 2023 zu.
Zugleich wird der Beschluss des Stadthallensenats vom 23.11.2022 auf Verlegung der Wochenmärkte dahingehend angepasst.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2023 12:10 Uhr