Neugestaltung des Freihofplatzes und Errichtung einer Mobilitätsstation Entwurfsplanung Mobilitätsstation


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.04.2023 ö Beschließend 3PVS/4/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in der Sitzung am 15.09.2020 zur Neugestaltung des Freihofplatzes für die Mobilitätsstation folgenden Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Vorentwurfes der Variante 2, inklusive Toilette soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 für den Bau- und Finanzierungsbeschluss sowie die Beantragung von Fördermittel erstellt werden.“

Variante 2 vom 15.09.2020:

Kostenschätzung nach DIN 276 für Bauwerk Mobilitätsstation: 483.000.- € 

Kostenschätzung für Bauwerk Mobilitätsstation und Platzanlage: Gesamt  ca. 1.293.000.- €

Das Grundkonzept von Variante 2 mit Unterbringung von 60 Fahrrädern ist in den Grundzügen aus Variante 1 abgeleitet, jedoch baulich materiell und funktional reduziert, die Durchlässigkeit zwischen Gehsteig-/ Buswartebereich und Platzanlage wird erhöht. 

Der Baukörper besteht aus einer Stahlkonstruktion in Leichtbauweise und hat ohne Dachüberstand eine Grundfläche von 63 m² (Dachfläche ca.110 m²); im Vergleich zu Variante 1 wird auf hochwertigeren, robusteren Materialeinsatz und auf die sehr kostspielige WC-Anlage verzichtet. 

Statt einem Stahlbeton-Massivbau mit Sichtbetondach soll alternativ eine Stahlkonstruktion in Leichtbauweise ohne abgerundete Ecken ausgeführt werden. Die Fassaden werden weitgehend in Streckmetall und mit Betonsockel ausgeführt, der Wartebereich wird mit Holzelementen verkleidet. Dachbegrünung und Photovoltaik sind vorgesehen, und die Planung sieht insgesamt sieben Bäume auf der Platzanlage vor – drei davon sind durch Öffnungen des Betondaches in das Bauwerk integriert.


Das Architekturbüro Resonatorcoop (Hirsch + Rijkers Gbr) aus Aschaffenburg, hat auf Grundlage des o. a. Beschlusses eine WC-Einheit in die Variante 2 integriert und die Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand 21.05.2021) erstellt:

KG 100        Grundstück                                                        ----
KG 200        Vorbereitende Maßnahmen                                    4.165,00 €
KG 300        Bauwerk                                                367.801,65 €
KG 400        Technische Anlagen                                        181.334,58 €
KG 500        Aussenanlagen                                            5.102,13 €
KG 600        Ausstattung                                                    6.545,00 €
KG 700        Nebenkosten                                                154.700,00 €

               Gesamt                                                719.648,36 €


Die Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung begründen sich wie folgt:

  1. Indexsteigerung (5/2020 – 5/2021)                                18.000,00 €
  2. Vergrößerung Gebäude durch WC-Einheit                        25.000,00 €
  3. WC-Einheit in Systembauweise                                  116.000,00 €
  4. Zusätzliche Fundamente und Grundleitungen                13.000,00 €
  5. Blitzschutz wegen Stahlbau aufwändiger                        20.000,00 €
  6. Erhöhung der Nebenkosten                                        44.000,00 €

Gesamt                                                236.000,00 €                


Durch den aktuellen Baukostenindex (4. Quartal 2022) erhöhen sich die o. a. Gesamtkosten vom Mai 2021 nochmals um circa 25 % auf fast 900.000,00 €!

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Gesamtkosten wird die Wirtschaftlichkeit des Bauwerks in Frage gestellt. Planerische Einsparungen sind nur in geringem Umfang (ca. 20.000,00 €) möglich und verbessern nicht wesentlich die hohen Investitionskosten.

Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft schlägt deshalb vor, die vorliegende Entwurfsplanung der Mobilitätsstation (Variante 2 mit WC-Einheit) nicht weiter zu verfolgen. 

Stattdessen soll eine alternative Lösung entwickelt werden, die gestalterisch anspruchsvoll die Platzsituation markiert, aber auch wirtschaftlich vertretbar ist. 

Angedacht ist zum Beispiel eine reine Dachkonstruktion, unter der die Fahrradstellplätze gegliedert sind, wie auch der Wartebereich für die Bushaltestelle. Zur Kostenreduzierung muss auf das geschlossene Gebäude und auf die WC-Einheit verzichtet werden. 

.Beschluss: 1

I.
  1. Der Stadtrat beschließt, dass der in der Sitzung am 15.09.2020 zur Neugestaltung des Freihofsplatzes gefasste Beschluss zur Errichtung der „Mobilitätsstation“ aufgehoben wird. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer einfacheren, kostengünstigeren Variante ohne die Errichtung von Sanitäranlagen, unter Einbeziehung von Außengastronomie..

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 5

.Beschluss: 2

  1. Auf Grundlage der Beschlüsse des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 20.05.2020 und des Stadtrates vom 15.03.2021 und 07.03.2022 über vorübergehende Maßnahmen im Stadtgebiet zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde der Freihofsplatz in der Sommersaison (01.04. – 31.10.) vergangener Jahre bis auf einen Behindertenparkplatz und den öffentlichen Fahrradabstellplätzen für den Verkehr gesperrt und eine Nutzung für eine Außengastronomie für die umliegenden Gaststättenbetriebe zugelassen. Eine Pandemielage liegt zwar nicht mehr vor, allerdings wurde von den umliegenden Gastronomiebetrieben erneut ein Antrag auf Zulassung der Nutzung zu außengastronomischen Zwecken, wie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt. Mittelfristig ist ohnehin ein neues Nutzungskonzept für den Freihofsplatz geplant. Interimsweise ist eine Nutzung, wie beantragt möglich. Allerdings ist für eine reguläre Zulassung der beantragten gastronomischen Nutzung die Untere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen und eventuelle Auflagen zu beachten. Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger und das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde haben dem Antrag zugestimmt. Die notwendigen Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen sind mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz abgestimmt. Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die v.g. beantragte Nutzung - unter Beachtung der Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde - für die Zeit vom 01.04. bis 31.10. bis zu einer endgültigen neuen Platzgestaltung zuzulassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.06.2023 09:51 Uhr