Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.08.2023 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Vorberatend 4WS/2/4/23
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 13PL/5/13/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.08.2023. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wurde in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 01.03.2023 zwischen den Gesellschaftern verhandelt. Der Beschluss wurde vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, wie auch der Zustimmung des abwesenden Gesellschafters der Fa. Jungermann gestellt. 

Grundlage für diese ungeplante unterjährige Tarifanpassung ist die durch den LBO ermittelte Kostenentwicklung für das Omnibusgewerbe. Demnach sind die Kosten für das Omnibusgewerbe in Bayern im letzten Jahr um 12,91 Prozent gestiegen. 
Diese Entwicklung war so nicht vorherzusehen und fand daher in der Tarifanpassung zum 01.01.2023 keine Berücksichtigung.
Neben den Fahrzeug-, Reparatur- und Instandhaltungskosten sind hier die Personal- und Treibstoffkosten zu nennen, welche die Verkehrsunternehmen der VAB an die finanzielle Belastungsgrenze geführt haben. 
Ein Aussetzen der unterjährigen Anpassung hätte zur Folge, dass sich einige der VAB-Gesellschafter von der Betriebspflicht entbinden lassen und somit das Fahrplanangebot deutlich reduziert werden müsste. 

Nach intensiven Diskussionen in den entsprechenden Arbeitskreisen der VAB GmbH und anschließender Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, konnte eine einvernehmliche Anpassung der Fahrscheintarife um ca. 5,9 Prozent über das gesamte Tarifangebot unter Berücksichtigung des Mengengerüsts erzielt werden. 

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können. 
Durch die Neugründung der VAB GmbH Ende 2016 kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden. 

.Beschluss: 1

Dem Ergänzungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.05.2023 (Anlage 4) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 23, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
  1. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.08.2023 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH einer für die Gesellschafter notwendigen Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.08.2023 in der Größenordnung von ca. 5,9 % über das gesamte Tarifangebot sowie unter Beachtung des Mengengerüstes zuzustimmen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.07.2023 09:08 Uhr