Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 2PVS/6/2/23
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.07.2023 ö Beschließend 9PL/9/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung und bisheriger Verfahrensablauf:

Der Stadtrat hat am 21.10.2019 die Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebau-ungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) einstimmig beschlossen. 

Am 17.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfs vom 19.04.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Diese wurde vor ca. zwei Jahren im Zeitraum Juni bis Ende Juli 2021 durchgeführt.

Im Ergebnis haben sich aus den eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschiedenste Anforderungen und Belange aus natur- und artenschutzrechtlicher, forstwirtschaftlicher, wasserrechtlicher und sicherheits-technischer Sicht ergeben. Insbesondere die geplante zweite verkehrstechnische Anbindung des Klinikums erzeugte erheblichen Klärungs- und Abstimmungsbedarf: 

Im Planungsprozess hatte sich herauskristallisiert, dass die sicherheitsrelevanten Anforderungen des Klinikbetriebs nur durch eine von der bestehenden südlichen Hauptzufahrt unabhängigen, zweiten verkehrstechnischen Anbindung für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge von Norden von der Schmerlenbacher Straße erfüllt werden. Die nun im Bebauungsplanentwurf verankerte Verkehrsfläche stellt hinsichtlich Linienführung, Anbindung, Breite und Benutzbarkeit den vergleichsweise geringsten naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Da diese Anbindung innerhalb des nordöstlichen Randbereiches des geschützten Landschaftsbestandteils „Krämersgrund“ verläuft, war eine Befreiung von der Verordnung über diesen geschützten Landschaftsbestandteil erforderlich; ein entsprechender Bescheid wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz am 25.11.2022 erteilt.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden inzwischen die auf dem Klinikgelände geplanten Neubauten (Operationszentrum, Eltern-Kind-Zentrum, Parkdeck) vorbereitet. Die Baugenehmigung für das OP-Zentrum wurde am 08.12.2021 erteilt, der Bauantrag für das Eltern-Kind-Zentrum wurde im März 2023 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Das Parkdeck wurde Ende April 2023 in Betrieb genommen. Diese geplanten Neubauten und das Parkdeck entsprechen vollumfänglich den Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs vom 05.06.2023. 
  
Inzwischen sind nahezu alle zu berücksichtigenden Belange in den Bebauungsplanentwurf vom 05.06.2023 eingeflossen. Dabei sind auch bereits vorabgestimmte, grünordnerische Regelungen sowie naturschutz- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und Regelungen eingeflossen. Eine endgültige Fertigstellung und Vorlage der erforderlichen Gutachten (Grünordnungsplan mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht) ist aber erst bis zur letzten Juni-Woche möglich.

Um in diesem komplizierten, langwierigen Bebauungsplanverfahren weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, beabsichtigt das Stadtplanungsamt, vor der Sommerpause die Stadtratsbeschlüsse für die öffentliche Auslegung einzuholen, damit voraussichtlich Anfang August bis Ende September die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann. 
Hierfür besteht das Erfordernis, die Beschlussvorlage im Planungs- und Verkehrssenat bereits am 20.06.2023, ohne die endgültige Fertigstellung und Vorlage der o.g. Gutachten, vorberatend zu behandeln, damit ein Stadtratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung im Plenum in der hierfür letztmöglichen Sitzung vor der Sommerpause am 17.07.2023 gefasst werden kann.


zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 04.06.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 07.06.2021 bis 16.07.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Aufgrund der damals pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (e-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich. Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Bebauungsplanvorentwurf vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf vom 19.04.2021.


Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verkehrssituation / -belastung 

Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist zur vorhandenen verkehrlichen Erschließung des Klinikums an der Alois-Alzheimer-Allee und zur Forderung des Ausbaus der Berliner Allee eine Stellungnahme eines Bewohners aus der Vischerstraße in Aschaffenburg und eine Musterstellungnahme incl. einer von 151 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Unterschriftenliste eingegangen. Die sich äußernden 151 Bürgerinnen und Bürger sind Grundstückseigentümer oder Bewohner aus Haibach im Bereich der Eckener Straße, Sponackerweg, Hirtenborn, Hohe Kreuzstraße, Büchelbergstraße.

Weiterhin ist eine Stellungnahme von zwei Bewohnern aus der Ludwigsallee zur Forderung eines Tempolimits incl. Kontrollen in der Ludwigsallee eingegangen. 

Insgesamt haben sich während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ 154 Bürgerinnen und Bürger geäußert. 


Überschlägiges Meinungsbild aus den Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern:
Die Bürger wehren sich gegen die nach ihrer Auffassung völlig unzureichende bestehende Erschließung von der Alois-Alzheimer-Allee. Die Haibacher Bürger und ein Aschaffenburger Bürger fordern von der Stadtverwaltung den Ausbau der Berliner Allee entsprechend dem bereits seit mehr als 20 Jahren geltenden Bebauungsplan. Zwei weitere Aschaffenburger Bürger fordern ein Tempolimit in der Ludwigsallee.


Würdigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die Bürgerinnen und Bürger aus Haibach fürchten eine zu hohe Verkehrsbelastung der Büchelbergstraße und der Eckener Straße in Haibach durch den Verkehr aus dem östlichen Landkreis (Spessartgemeinden) sowie des Sponackerwegs durch die Stadtteile Schweinheim und Gailbach und den weiter entfernten Gemeinden Soden, Sulzbach, Leidersbach u.a. 
Aus Sicht der Haibacher Bürger ist eine Entlastung des jetzigen über die Ludwigsallee und die Haibacher Straße führenden Zubringerverkehrs zum Klinikum nur durch den Ausbau der Berliner Allee möglich. Sie fordern daher diesen Ausbau. 


Diese Stellungnahmen werden wie folgt gewürdigt:


Zur Verkehrssituation, zum Verkehrsaufkommen und zur zukünftigen Verkehrsplanung:

Ein Versäumnis der Regelung der Zufahrt zum Klinikum liegt aus Sicht der Stadtverwaltung nicht vor. Da das Klinikum zur dauerhaften Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Stadt und Landkreis langfristig eine umfassende Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort incl. einer weiteren unabhängigen Verkehrsanbindung plant, wurden die Anbindungsoptionen zwischen Verwaltung, Klinikum und Rettungskräfte bereits im Vorfeld der Bebauungsplanung erörtert.         

Im Jahr 2018 wurde im Auftrag des Klinikums eine Machbarkeitsstudie für eine zweite unabhängige Anbindung des Klinikgeländes an das regionale Straßennetz beauftragt. Im Ergebnis hat die Machbarkeitsstudie fünf unterschiedliche Varianten zur Realisierung einer zweiten, unabhängigen Anbindung vorgeschlagen (Var.1 - Anbindung von der Straße Am Krämersgrund, Var.2 - Anbindung von der Alois-Alzheimer-Allee westlich der bestehenden Zufahrt, Var.3 - Anbindung von der Haibacher Straße östlich der bestehenden Zufahrt, Var.4 - Anbindung von der Schmerlenbacher Straße und Var. 4a - Anbindung von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung und Anbindung an das Parkplatzareal).         
In diesem Kontext wurde auch der Ausbau der Berliner Allee bis zur Alois-Alzheimer-Allee, die über den seit 26.11.1999 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/18 für den Bau der Berliner Allee im Bereich zwischen Bessenbacher Weg und Ludwigsallee planungsrechtlich gesichert ist, thematisiert mit dem Ergebnis, dass zwar (ohne rechnerische Nachweise) von einer Entlastung der Ludwigsallee und der Büchelbergstraße in Haibach ausgegangen wird, die Erweiterung auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aber keine Auswirkungen hat.        

Eine ausgebaute Berliner Allee zur Ludwigsallee/Alois-Alzheimer-Allee ist zwar auf den ersten Blick, gerade bei einem Verkehrsproblem auf dem Ring, eine Alternativroute zur Anbindung an das Klinikum und für eine Entlastung der Ludwigsallee. Allerdings ist diese Route auch abhängig von der steten Befahrbarkeit der Alois-Alzheimer-Allee zwischen der Straße Am Krämersgrund und der Zufahrt zum Klinikum. Bei einem Unfall in diesem Bereich ist das Klinikum auch mit einer ausgebauten Berliner Allee nicht erreichbar.        

Zur Notwendigkeit einer 2. Rettungszufahrt hat der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayer. Untermain (ZRF) in einer Stellungnahme vom 25.07.2022 aufgeführt, dass das Klinikum jederzeit für Notfallpatienten (Rettungsdienst oder Selbsteinweiser) erreichbar sein muss. Ein längerfristiger Ausfall bzw. eine Sperrung der Hauptzufahrt Ecke Haibacher Straße/ Am Hasenkopf (z.B. aufgrund Wasserrohrbruch) hätte unmittelbare, schwerwiegende Auswirkungen auf die regionale wie überregionale Notfallversorgung der Bevölkerung.
Lt. ZRF können die Verkehrsströme zwischen dem in den letzten Jahren erheblich zugenommenen Individualverkehr und dem bodengebundenen Rettungsdienst im Umfeld der Hauptzufahrt in der aktuellen Situation nur bedingt entflochten werden. Dies führt teilweise zu Verzögerungen bei der Anlieferung von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst in das Klinikum sowie beim Ausrücken von Notfallrettungsmitteln ab dem Klinikum. 
Der Neubau einer zweiten unabhängigen Zufahrt, die durch Rettungsdienste genutzt werden kann, würde eine klare Entflechtung der Verkehrsströme ermöglichen. Hierdurch sind deutliche Zeitvorteile und eine signifikante Verbesserung der Situation aus Sicht des Rettungsdienstes zu erwarten.
Bei einer systemkritischen Störung des klinischen Betriebsablaufs (z.B. Ausfall technischer Infrastruktur, Brandereignis) ist die weitere Aufnahme von Notfallpatienten nicht mehr möglich. Gleichzeitig ist von einer schnellen Verlegung der bereits in der Notaufnahme befindlichen Patienten*innen in andere Kliniken auszugehen, da laut Krankenhausalarmplan die Notaufnahme zur Erstversorgung von Verletzten und Betroffenen aus dem klinikinternen Schadenereignis dienen soll. Die zweite Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge muss auf die einsatztaktischen Belange bei einem klinikinternen Schadenereignis ausgelegt sein. Hierfür ist es erforderlich, dass nicht nur das zu erwartende Kräfteaufkommen problemlos an das Klinikum herangeführt, sondern auch gleichzeitig der Abtransport von Patient*innen sichergestellt werden kann. Für dieses Szenario ist die Nutzung der Hauptzufahrt aus Sicht des ZRF nicht sinnvoll, da diese sehr schnell überlastet sein wird.
Eine gesicherte Abarbeitung eines klinikinternen Schadenereignisses ist daher nur durch Realisierung der geplanten zusätzlichen verkehrstechnischen Anbindung von Norden von der Schmerlenbacher Straße in 2-spurigem Ausbau als zweite Rettungszufahrt sichergestellt, um einen Begegnungsverkehr von an- bzw. abrückenden Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen. 

Aus den o.g. Gründen hält die Stadtverwaltung einen Ausbau der Berliner Allee als Zubringer-verkehr und zusätzlichen Rettungsweg zum Klinikum für nicht erforderlich.


Zum Tempolimit und zur Geschwindigkeitskontrolle:
Die Stadt Aschaffenburg setzt seit vielen Jahren ihr Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung um. Die Einführung von Tempo-30-Zonen und punktuellen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung stoßen bei der Bevölkerung auf große Akzeptanz.
Die Ausbildung von Tempo-30-Zonen bedeutet aber auch, dass an den Rändern der Zonen Straßen verbleiben, auf denen weiterhin die ortsübliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Bei der Ludwigsallee handelt es sich um eine Straße, die darüber hinaus auch eine ortsverbindende Funktion erfüllt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind dadurch in der Ludwigsallee nur begrenzt möglich. Nicht zuletzt führen auch Buslinien über die Ludwigsallee. Einschneidende Verkehrsberuhigungen würden den Linienverkehr behindern und verlangsamen. Ganz im Gegenteil verfolgt die Stadt den Ansatz, die Busse im Stadtgebiet zu beschleunigen und konkurrenzfähig gegenüber dem Auto zu gestalten. In der Ludwigsallee gilt daher in der Zeit von 22 – 6 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h.

In Bayern ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs primär die Polizei zuständig. Die Stadt Aschaffenburg kann der Polizei nicht vorschreiben, wo und wann Verkehrskontrollen durchzuführen sind.
Die Stadt darf an von der Polizei genehmigten Messpunkten selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen. In der Ludwigsallee hat die Stadt eine genehmigte Messstelle und lässt hier über den kommunalen Zweckverband auch regelmäßig Kontrollen durchführen. Allerdings gibt es im gesamten Stadtgebiet Probleme mit zu schneller Fahrweise, weswegen noch an diversen anderen genehmigten Messstellen im Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt werden. Die Kontrollen lassen sich durch den Zweckverband nicht weiter ausdehnen.


zu 2:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 07.06.2021 – 30.07.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 64 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und städtische Ämter und Dienststellen beteiligt. 
Während der frühzeitigen Beteiligung sind 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 21 Stellungnahmen ohne Hinweise zur Planung und 13 Stellungnahmen mit Hinweisen zur Planung (s. Übersicht in der beigefügten Abwägungstabelle vom 19.05.2023).
Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg Bereich Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt
  • Gemeinde Haibach
  • Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
  • Regierung von Unterfranken, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
  • Stadt Aschaffenburg: Amt für Brand- und Katastrophenschutz
  • Stadt Aschaffenburg: Forstamt
  • Stadt Aschaffenburg: Garten- und Friedhofsamt
  • Stadt Aschaffenburg: Tiefbauamt – SG Neubau
  • Stadt Aschaffenburg: Untere Immissionsschutzbehörde
  • Stadt Aschaffenburg: Untere Naturschutzbehörde
  • Stadt Aschaffenburg: Untere Wasserbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Unter anderem auf Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im weiteren Verfahrensverlauf ein Entwässerungskonzept, ein Grünordnungsplan mit Bilanzierung des Eingriffs und Konzeption der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Umweltbericht sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Insbesondere folgende zeichnerische und textliche Änderungen und Ergänzungen sind in den Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 05.06.2023 und seinen Begründungsentwurf vom 05.06.2023 eingearbeitet:

  •     Sicherung der zweiten Verkehrsanbindung über die Schmerlenbacher Straße als bestmögliche Erschließungsvariante unter Abwägung verkehrlicher, sicherheitsrelevanter sowie natur- und artenschutzrechtlicher Belange

  •     gesicherter Standort des neuen Regenrückhaltebeckens und der gesicherten Position und des Verlaufs der SW-Leitung sowie MW-Leitung zum Regenrückhaltebecken östlich des geplanten Eltern-Kind-Zentrums

  •     Planungsrechtliche Festsetzungen zu/zur
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
  • Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Dachbegrünung
  • Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Flächen zur Begründung von Leitungsrechten zu Gunsten des / der anliegenden Grundstücke/s sowie der entsprechenden Ver- und Entsorgungsträger und der Stadt Aschaffenburg

  •     Regelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB und § 9 Abs. 1a BauGB i. V. m. § 14 ff BNatSchG zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

  •    Artenschutzrechtliche Regelungen nach §§ 44 und 45 BNatSchG

  •    Hinweis zur Anwendung der Baunutzungsverordnung

  •    Hinweise zum Gefahrenbereich Baumfallgrenze (Sicherheitsabstand zum Wald, Beeinträchtigungen, Haftungsfreistellung, Vorkehrungen gegen Funkenflug)

  •    Hinweis zur Sicherstellung einer geordneten Grundstücksentwässerung und zur Versickerung von Niederschlagswasser

  •    Hinweis, wie mit zukünftigen Planungsvorhaben im Sicherheitsbereich der bestehenden Hubschrauberlandestelle umzugehen ist

  •    Hinweis zu Artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG

  •    Hinweis zur Kostenregelung für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

Weiterhin wurde die Katastergrundlage für den zeichnerischen Teil des Bebauungsplans aktualisiert (Stand des Katasters: 27.04.2023). 


Zu 3. und 4.:

Mit dem Bebauungsplanänderungsentwurf vom 05.06.2023 mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB an. 

Bei Billigung des Bebauungsplanänderungsentwurfs vom 05.06.2023 mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund soll die öffentliche Auslegung erfolgen. 
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund wird zur Kenntnis genommen.
  3. Der Bebauungsplanänderungsentwurf vom 05.06.2023 für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfes vom 05.06.2023 mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2023 16:22 Uhr