Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 5PVS/6/5/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 1PL/8/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Die Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (öffentliche Auslegung) wurde durch „Amtli-che Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 02.12.2022) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt. Während der öffentli-chen Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung gingen keine Bedenken, Anre-gungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit ein.


zu 2:        Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nach-bargemeinden im Zeitraum vom 12.12.2022 bis zum 20.01.2023 wurden 69 Stellen angeschrieben und beteiligt. Von 41 der Beteiligten wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In vier die-ser schriftlichen Stellungnahmen wurden abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise zum Ent-wurf der Flächennutzungsplanänderung vorgetragen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das „Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungstabelle”, siehe Anlagen) auf-geführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 41 behandelt und bei Vorliegen von beachtli-chen Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.

Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind von vier Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen und Hin-weisen zur Planung eingegangen: 
Die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde wer-den berücksichtigt; den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird teilweise gefolgt, die Hinweise der Deutschen Bahn AG finden auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine Be-rücksichtigung. Alle übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Daraus resultierende Änderungen in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung waren bzw. sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 


Zu 3+4:        Feststellungsbeschluss und Genehmigung 

Im Ergebnis der Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnah-men ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 04.07.2022.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -er-gänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Zum Zwecke des Feststellungsbeschlusses werden der Entwurf der Flächennutzungsplanände-rung vom 04.07.2022 und die zugehörige Begründung gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In die nun aktualisierte Flächennutzungsplanänderung vom 05.06.2023 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums (incl. Anlagen) sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

Innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung waren keinerlei Änderungen der zeichnerischen Darstellungen erforderlich. Einzelne redaktionelle Korrekturen und Anpassun-gen gab es hier lediglich bei der Kartengrundlage und in der Legende.

In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurden folgende Veränderungen vorgenommen:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- Ergänzung eines „Hinweis zu Telekommunikationslinien“
- Einfügung eines Abschnittes zum „Umweltbericht“ und Beifügung im Anhang
- sonstige einzelne redaktionelle Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen 


Der Beschluss zur Feststellung der geringfügig geänderten und ergänzten Flächennutzungsplan-änderung vom 05.06.2023 mit Begründung gleichen Datums (incl. Umweltbericht) kann gefasst werden.

Aufstellung und Änderungen des Flächennutzungsplans bedürfen gem. § 6 Abs.1 BauGB der Ge-nehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, die Flä-chennutzungsplanänderung der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich Obernburger Straße (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich Obernburger Straße (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.
    Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - „Abwägungstabelle“):

Nr. 8        Die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt (Referat 15) wurden bereits bzw. werden berücksichtigt.
Nr. 9        Die Hinweise der Deutschen Bahn AG / DB Immobilien werden zur Kenntnis genommen, finden aber auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung keine Berücksichtigung.
Nr. 10        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden durch Vermerk in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung teilweise berücksichtigt.
Nr. 37        Die fachlichen Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Bebauungsplan und zum Grünordnungsplan werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans behandelt.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich Obernburger Straße (FNP 2030/01)  i. d. F. vom 05.06.2023 einschließlich der Begründung vom 05.06.2023 (incl. Umweltbericht). 
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2023 16:22 Uhr