Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07). - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die (erneute) Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 7PVS/6/7/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 3PL/8/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Die Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (öffentliche Auslegung) wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 02.12.2022) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gingen keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit ein.


zu 2:        Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der (erneuten) Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 12.12.2022 bis zum 20.01.2023 bzw. 13.02.2023 wurden 34 Stellen angeschrieben und beteiligt. Von 20 der Beteiligten wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In 11 dieser schriftlichen Stellungnahmen wurden Anregungen und Hinweise zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgetragen. 

Aufgrund einer wasserrechtlich bedingten geringfügigen Änderung der textlichen Festsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde die Untere Naturschutzbehörde gemäß § 4a Abs.3 BauGB mit Schreiben vom 15.03.2023 nochmals um Stellungnahme gebeten. Mit Stellungnahme vom 31.03.2023 trug die Untere Naturschutzbehörde eine inhaltliche Anregung vor und stimmte darüber hinaus der geringfügigen Planänderung zu.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungstabelle”, siehe Anlagen) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 20 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.

Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind von elf Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung eingegangen. 
Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde wird gefolgt; den Anregungen des Landratsamts Miltenberg wird teilweise gefolgt. Alle übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Daraus resultierende Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung mit Anlagen (siehe unter 3) waren bzw. sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 


Zu 3:        Satzungsbeschluss 

Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 bzw. 10.03.2023.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 und die zugehörige Begründung gleichen Datums (incl. Anlagen) um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In den nun aktualisierten vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 05.06.2023 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums (incl. Anlagen) sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):

- Die textliche Festsetzung zur „Ausgleichsfläche“ (im Bebauungsplan unter Abschnitt I – Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) wird in Satz 4 gekürzt und angepasst; Satz 4 lautet nun wie folgt: "Diese Maßnahme ist aus artenschutzrechtlichen Gründen vor Beginn der Baumaßnahme durchzuführen.“


- Die nachrichtliche Übernahme zum "Wasserschutzgebiet“ (im Bebauungsplan unter Abschnitt III) wird ergänzt mit dem Verweis auf die mit Datum vom 02.05.2023 erteilte Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung. 

- sonstige einzelne redaktionelle Korrekturen


Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen 


Der geringfügig geänderte und ergänzte vorhabenbezogene Bebauungsplan vom 05.06.2023 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.



Zu II:        Angaben zur Klimawirkung

Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen. 
  2. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über die (erneute) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen.
    Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):

Nr. 1        Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 9        Den Anregungen des Landratsamts Miltenberg wird teilweise gefolgt.
Nr. 11        Die Hinweise der Regierung von Mittelfranken (Landeseisenbahnaufsicht) werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 13        Die landesplanerischen Hinweise der Regierung von Unterfranken werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 14        Die Hinweise des Regionalen Planungsverbands werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 15        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg                  werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 17        Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. 
Nr. 18        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird gefolgt.
Nr. 19        Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg wird gefolgt.
Nr. 20        Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 12 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 704) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ für das Flurstück 3021 (Nr. 09/07) vom 05.06.2023 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2023 16:22 Uhr