Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages für den Volksfestplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 21.06.2023 ö Beschließend 2UKVS/6/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A.        Istzustand

Der Volksfestplatz wird zurzeit als Veranstaltungsplatz für Veranstaltungen unterschiedlichster Art genutzt. Er ist rechtlich ein Privatgrundstück der Stadt. Nur die asphaltierten Wege sind als beschränkt öffentliche Wege „nur für Fußgänger“ und „Andienungsverkehr frei“ gewidmet. Sofern keine Veranstaltungen stattfinden oder der Platz für Auf- oder Abbauarbeiten von Veranstaltungen benötigt wird, wird der Platz als kostenloser Parkplatz genutzt. Während früher Pkw und Lkw auf dem Platz nur kurzzeitig gestanden sind, entwickelt sich der Platz zunehmend zur Dauerabstellfläche für Fahrzeuge aller Art. Das reicht von Privat-Pkw mit zum Teil fragwürdigem Erhaltungszustand über Wohnmobile bis hin zu Lkw. Manche Firmen nutzen den Platz als Lkw-Umschlagplatz und ausgelagertes Betriebsgelände. Zum Teil stehen die Lkw aus der Darmstädter Region darauf. Probleme bereitet dies insbesondere dann, wenn die beparkten Flächen für Veranstaltungszwecke genutzt werden sollen. Eine Räumung ist dann kaum rechtzeitig erreichbar.

Zur Lösung der Problematik wurde eine Schrankenlösung erwogen, aber wegen der Vandalismus Gefahr und der Investitionskosten zunächst verworfen. Zu den Einzelheiten vgl. die nachfolgenden Ausführungen. In einem ersten Schritt soll daher eine Beparkungsregelung mit geringem Kostenaufwand eingeführt werden. Hierzu wurde mit den Stadtwerken das nachfolgende Modell entwickelt.

B.        Parkmodell

Die Stadtwerke schlagen vor, den Parkplatz „Volkfestplatz“ mittels Handy-Bezahl-System zu bewirtschaften. 
Zur Einhaltung und Überwachung der Zahlvorgänge (oder anderweitigen Legitimation) wird ein privates Unternehmen beauftragt. Dieses ist mit der „Pay by Phone“ Technik vertraut und führt diese Kontrollen auch an anderen Standorten aus.

Bewusst haben sich die Stadtwerke für eine Bewirtschaftung ohne Schrankenanlage entschieden. 

Es entstehen keine hohen Kosten für Tiefbau, Anschluss Steuer- und Spannungsleitung, sowie Kontrollgeräte und sonstigen Überwachungsgeräte.
Neben den Investitionskosten für die Geräte (Kontrollgeräte, Schranken und Kassen (ca. 120 Tsd. €) entstünden hohe Tiefbau-Kosten, welche hier bei insgesamt zwei benötigten Verkehrsinseln mit Ein- und Ausfahrtssituation jeweils auf mehrere 10.000 € zu beziffern sind. Dies ist begründet in der Tatsache, dass neben den erforderlichen TB-Arbeiten für die Inseln, auf dem gesamten Volksfestplatz, sowie in unmittelbarer Nähe des Volksfestplatzes, keine Steuerleitungen vorhanden sind, welche zur Ansteuerung der Schranken-, Sprechstellen- und Videoanlage allerdings zwingend benötigt werden. 

Durch diese Art der Bewirtschaftung entstehen keine baulichen Einschränkungen auf dem Festplatz bei Fest-Aktivitäten durch Maste oder Verkehrsinseln, Schranken oder sonstigen Kontrollgeräten
Die Anlagen (Kontrollgeräte und Schrankenanlagen) müssten u. E. sonst so ausgestattet sein, dass diese im Zweifel demontiert werden können. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei Großveranstaltungen (Volksfest oder Zirkusveranstaltungen), der Schwerlastverkehr und Schaustellerfahrzeuge keine Beschädigungen an den vorhandenen Terminals und Schranken verursachen und ein „barrierefreies“ Ein- und Ausfahren der Sonderfahrzeuge möglich ist.

Durch die Bewirtschaftung mittels Handybezahlen und der damit einhergehenden Personalkontrolle vor Ort, entsteht ein weiterer, deutlicher Vorteil, auch im Vergleich zu einem „Free-Flow-System“ (Kennzeichenerfassungssystem). 

Mittels „einfachen Parkberechtigungen“ können Lehrkräfte, Schausteller, oder Marktbeschicker ausgestattet werden (auch kurzfristig oder vorübergehend) und müssen kein Verwarngeld befürchten, da der Kontrolldienst die Ausweise in der Scheibe sieht.

Optional kann dies zum Beispiel auch temporär für Anwohner-Parkausweise genutzt werden, wenn z. B. aufgrund von baulichen Maßnahmen oder Veranstaltungen in der entsprechenden Parkzone, Ausweichflächen benötigt werden. 

In all den beschriebenen Fällen ist es nur notwendig, dem Unternehmen, welches die Kontrolle durchführt, die entsprechenden „Legitimationsvorlagen“ zur Verfügung zu stellen, so dass die Nutzung des Parkplatzes ohne Bezahlung nachvollzogen werden kann.
Diese recht einfache Vorgehensweise ist bei allen anderen digitalen Systemen so nicht ohne weiteres möglich. Hier müssen stets Datensätze gepflegt, an die jeweiligen Systeme übergeben und Tarifmodule angelegt werden, was einen entsprechenden (personellen und finanziellen) Aufwand bedeutet. 

Auch Fahrschulen können nach wie vor auf dem Volksfestplatz uneingeschränkt Ihre Fahrübungen durchführen, ohne dass dies einer besonderen Regelung, Anlegen von Tarifen oder Datenpflege, bedarf. 

Die Bewirtschaftung mittels Handy Tickets lässt sich relativ kostenneutral und zeitunkritisch umsetzen, was in der Tatsache begründet, dass die Stadt Aschaffenburg (über die Stadtwerke) bereits mit einem Dienstleister das Handyparken in der Stadt im On-Street Bereich betreibt. Hier wird lediglich die vorhandene Plattform um den Parkplatz Volksfestplatz erweitert.

Auch die Parkraumüberwachung, welche die Legitimation beziehungsweise die Bezahlung der Park Tarife überwacht, ist zunächst für die Stadtverwaltung kostenfrei. Allerdings behält sich das Unternehmen vor, Falschnutzer mit einem Verwarngeld zu belegen.  Dieses Verwarngeld (aktuell 35,00 €) dient dem Unternehmen zur Deckung seiner Kosten (Personalkosten, Auskunftskosten für Halterfeststellung und dem nachgelagertem Inkassoverfahren).  
Sollten die Kontrollen deutlich erhöht werden müssen, gewollt werden oder die Anzahl der Falschnutzer nahezu „0“ sein, kann es ggf. zu Nachträgen kommen, was aktuell als unwahrscheinlich angesehen wird. 

Insgesamt liegen die Investitionskosten bei einem kleinen vierstelligen Betrag. Dieser setzt sich aus den Programmierkosten und den Kosten für die benötigte Beschilderung zusammen, welche bei Bedarf stetig erneuert werden muss.  
Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten für Unterhalt, Bestückung der Kassenautomaten, Kontrollgeräte, Schranken oder Videokameras an.

Das Produkt „Handyparken“ ist den Bürgern Aschaffenburgs vom On-Street-Bereich bekannt und sie benötigen keine weitere APP. Im Optimalfall können wir so weitere Kunden für die Nutzung des digitalen Bezahlsystem für die On-Street-Parkplätze im Stadtgebiet gewinnen.

Das Parkentgelt für den Bürger setzt sich aus den beschlossen Parktarifen + 15% Servicegebühren des Bezahlanbieters zusammen.  Die Stadtwerke ziehen pro Transaktion 0,05€ von den Parktarifen ab (Bearbeitungspauschale (analog Regelung TBA)) und führen die Parkerlöse an die Stadtverwaltung ab. 

Preisvorschlag für den Volksfestplatz:

pro Stunde        =   0,50 €
12 Stunden        =   6,00 € 
Max Parkdauer 24 Stunden         = 12,00 €


Die Stadtverwaltung schließen mit der Stadtwerken Aschaffenburg einen internen Bewirtschaftungsvertrag, welche den Leistungsaustausch und die Vergütung regelt.


Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt zu, dass der Volksfestplatz als Parkplatz bewirtschaftet werden soll,
    sofern die Fläche nicht für Veranstaltungszwecke genutzt wird.
2. Die Stadt Aschaffenburg schließt mit den Stadtwerken Aschaffenburg, Parkhausbetriebe, 
    einen Bewirtschaftungsvertrag für den Volksfestplatz.
3. Die Verwaltung prüft, dass Großdemonstrationen hiervon nicht betroffen sind.

II. Angaben zur Klimawirkung
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2023 13:02 Uhr