1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg plant den Mainradweg zwischen der Gemarkungsgrenze Mainaschaff und der Gemarkungsgrenze Niedernberg mit einer Asphaltoberfläche auf eine Breite von 3,50 bzw. 4,00 m im Bereich unterhalb des Pompejanums, zu verbreitern und zu sanieren.
Am 08.03.2022 hat der Planungs-und Verkehrssenat den Bericht der Verwaltung zum Förderantrag zur Sanierung und Verbreiterung des Mainradweges im Radnetz Deutschland zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen und die Finanzierung der baulichen Umsetzung im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die Zuwendung über (höchstens) 1.988.250,00 Euro als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für den „Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ ist am 23.11.2022 beschieden worden.
Am Anfang dieses Jahres wurde die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Büro ISB (Ingenieure Steenken und Breitenbach) vom Stadtrat beschlossen und das Ingenieurbüro vom Tiefbauamt mit der 1.Leistungstufe (Leistungsphasen 1 und2 sowie Vermessung) beauftragt.
2. Projektbeschreibung
Der Gesamtverlauf des Mainradweges auf Gemarkung Aschaffenburg beträgt ca. 8,3 km. Von der Planung ausgenommen wurde der Bereich an der Kleingartenanlage Mörswiese (dieser Bereich wurde bereits Ende 1998 ausgebaut) und der Bereich um den Pompejanumsfelsen (Beschluss des Stadtrates vom 08.03.2022). Ebenfalls ausgenommen wurde die bereits 2019 fertiggestellte neue Mainuferpromenade und der Bereich vom Pompejanumsfelsen bis zum Theoderichstor, der sich derzeit durch das Gartenamt im Umbau befindet.
Somit lässt sich das Vorhaben in drei verbleibende Bereiche aufteilen:
1. Abschnitt:
Gemarkungsgrenze Mainaschaff bis Mörswiesenstraße (ca. 700 m) in einer Breite von 3,50 m
2. Abschnitt:
Schlotfegergrund bis Pompejanumsfelsen (ca. 400 m) in einer Breite von 4,00 m
3. Abschnitt:
Willigisbrücke bis Gemarkungsgrenze Niedernberg (ca. 5 km) in einer mittleren Breite von 3,50 m und Zwischenstücken mit 3,00 m.
Die Linienführung ist durch die bestehenden Radwegtrassen weitgehend vorgegeben.
In den Bauabschnitten BA 1 und BA 3 verläuft der Radweg auf der bestehenden, aktuell ca. 2,0 m bis 2,50 m breiten Radwegtrasse und wird landeinwärts auf eine Breite von B = 3,50 m verbreitert. In Bereichen mit angrenzendem Bewuchs bzw. Bäumen, angrenzenden stark ansteigenden Böschungsbereichen sowie aufgrund einer erforderlichen Optimierung von Kurvenradien erfolgt eine Verbreiterung des Radweges in Teilbereichen auch in Richtung des Mains.
Das Bauvorhaben befindet sich mit Ausnahme der letzten 607 m (ca. ab Station 4+420,00) im Bauabschnitt BA 3 im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains (Gewässer 1. Ordnung).
Für den Eingriff bzw. die Baumaßnahme ist ein Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §78 Abs. 5 WHG bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg zu stellen.
Im Rahmen der Ausbauplanung ist dabei nachzuweisen, dass es durch den Neubau zu keiner Verschlechterung der Hochwasserabflusssituation bzw. zu keiner Reduzierung des Retentionsraums des Mains kommt.
Der Radweg soll daher niveaugleich hergestellt werden. Ggfs. verlorengehender Retentionsraum ist ortsnah, umfang- und funktionsgleich auszugleichen.
Im Bauabschnitt BA 3 liegt der Mainradweg auf einer Höhe von ca. 119 m (ab ca. Station 4+080,00) innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Zone 2.
Im Trassenverlauf des Radweges befinden sich teilweise einzelne Bäume, welche bereits aktuell die Verkehrssicherheit (Gefahr durch Astwerk) einschränken. Im Vorfeld bzw. Zuge der Maßnahme müssen vereinzelt Bäume gefällt bzw. zurückgeschnitten werden. Die betreffenden Bäume werden zeitnah von einem Biologen auf Höhlen und Nistplätzen untersucht und entsprechend vorbereitet. Insgesamt sind ca. 13 Bäume betroffen. Bäume, die gefällt werden müssen, sollen möglichst in anderen Bereichen des Mainradweges ersetzt werden. Dazu wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch ein Ingenieurbüro erstellt, jedoch kann über den zu tätigen Ausgleich derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Im ersten Abschnitt befinden sich zwei Grundstücke nicht im Besitz der Stadt – hierzu werden noch Verhandlungen geführt. Mit dem Wasserschifffahrtsamt, dem ein größerer Teil der Fläche des Mainradweges betrifft, wurden bereits vor Ort Besprechungen geführt. Die entsprechenden Verträge mit dem Wasserschifffahrtsamt müssen hierzu angepasst werden.
Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen während der Bauphase gesichert und ggfs. wiederhergestellt. Vorhandene Schachtabdeckungen werden höhenmäßig angepasst.
Die Entwässerung des geplanten Geh- und Radweges erfolgt mit einem Quergefälle von 2,5 % breitflächig über die Bankette in Richtung des Mains in die angrenzenden Flächen.
Zur Gewährleistung und optischen Kenntlichmachung der Vorfahrtsberechtigung erhält der neue Mainradweg in bestimmten Querungsbereichen eine Roteinfärbung, zudem entsprechende Markierung sowie Beschilderung.
Belange Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wurden bei der Planung und werden bei der Ausführung berücksichtigt (Zur Einhaltung der erforderlichen Parameter, wie z.B. dem max. Längsgefälle werden steilere Strecken entsprechend abgeflacht). Den Anforderungen der Barrierefreiheit wird unter wirtschaftlich vertretbarem Aufwand Rechnung getragen.
Die Planung wurde mit dem städtischen Radverkehrsbeauftragten, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Wasserschifffahrtsamt, dem Gartenamt und der Umweltplanung des Stadtplanungsamtes abgesprochen. In der weiter fortgeschrittenen Planung werden weitere Ämter und Personen miteinbezogen.
Abschnitt 1:
Der Abschnitt 1 befindet sich rechtsmainisch. Er schließt an die geplante Radwegerweiterung der Gemeinde Mainaschaff an und führt in einer stetigen Breite von 3,50 m bis zur Einmündung der Mörswiesenstraße. Im Gegensatz zum Bestand wird der Mainradweg nicht mehr in die Mörswiesenstraße einmünden, sondern umgekehrt wird die Mörswiesenstraße als Einmündung in den Mainradweg führen. Der Anschlussbereich wird somit durch eine geänderte Linienführung und geänderte Vorfahrtsregelung optimiert und damit verkehrssicher gestaltet., womit dem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zukünftig Vorfahrt gewährt wird.
Abschnitt 2:
Der Bauabschnitt BA 2 befindet sich ebenfalls rechtsmainisch.
Er schließt im Osten an die bestehende Anbindung „Schlotfegergrund“ an und verläuft auf ca. 393,18 m nahezu parallel zum Main bis zum Beginn der Rampe hinab zum Pompejanumfelsen.
Der Anschlussbereich Schlotfegergrund wird durch eine geänderte Linienführung und geänderte Vorfahrtsregelung optimiert und damit auch verkehrssicher gestaltet, womit dem nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) analog zur Einmündung Mörswiesenstraße zukünftig Vorfahrt gewährt wird. Die von Norden führende Straße Schlotfegergrund wird daher als Einmündungstrichter auf den Geh-und Radweg geführt. Der Mainradweg mündet schließlich am östlichen Ende auf die Rampe hinab zur Engstelle am Pompejanumsfelsen.
Die neue Trasse des Mainradweges verläuft dabei auf der derzeit schon bestehenden, mit einer wassergebundenen Decke ausgeführten Kanaltrasse (Zugänglichkeit bzw. Zufahrbarkeit für Unterhaltsfahrzeuge muss gewährleistet sein) und wird mit einer Asphaltoberfläche in einer Breite von 4,0 m hergestellt. Die erhöhte Breite ist wegen dem höheren Aufkommen von Fuß- und Radverkehr in Schlossnähe wichtig. Zudem entsteht im Gesamtzusammenhang eine durchgängig erweiterte Breite vom Schlossufer bis zur Mörswiesenstraße, die nur durch den Pompejanumsfelsen unterbrochen wird.
Der vorhandene schmale Weg am Mainufer zwischen Mörswiesenstraße und Rampe zum Pompejanumsfelsen, der immer wieder auf Grund von durchschlagenden Baumwurzeln problematisch in der Begehung und Befahrung ist, soll gänzlich aufgelassen werden. Dass sich dort ein „Trampelpfad“ bilden kann, wird in Kauf genommen. Die am Uferweg vorhandenen Bankstandorte werden nach oben an den neuen Weg versetzt. Der Ausblick von der neuen Trasse auf den Main ist zudem weitreichender als vom bestehenden Uferweg.
Von einem Ausbau des vorhandenen Uferweges als Parallelerschließung mit einer wassergebundenen Decke wird abgesehen, da dies umfangreiche Unterhaltskosten verursachen würde. Zudem wäre die Stadt für Unfälle auf einem offiziellen Weg, die durch Wurzelschäden erfolgen, haftbar. Für die Ausgleichsbilanz ist der Wegfall des Uferweges äußerst positiv, da so der Natur am Ufer wichtiger Lebensraum zurückgegeben werden kann.
Abschnitt 3:
Abschnitt 3 beginnt an der Abfahrt von der Willigisbrücke Richtung Niedernberg und befindet sich linksmainisch. Da die derzeitige Abfahrtsrampe auf den Mainradweg mit einer Breite von 1,50 m für den Radfahrer aufgrund von Oberflächenschäden nicht ganz ungefährlich zu befahren ist, soll diese in einer Breite von 3,50 m mit ausgebaut werden. Der weitere Weg führt über einen derzeitigen, von den Radfahrern und Fußgängern gebildeten „Trampelpfad“ in den Weg entlang der Kleingartenanlagen. Hier kann aufgrund der Böschung zum Wohnmobilisten-Stellplatz und der Kleingärten auf der gegenüberliegenden Seite der Mainradweg auf einer Länge von ca. 120 m nur in einer Breite von 3,00 m ausgebaut werden. Im weiteren Verlauf passiert der Mainradweg eine schon vorhandene Zufahrt von der Großostheimer Straße, deren Anschlusstrichter mitausgebaut wird und erreicht den Bereich Flugfeld/ LKW-Wendeschleife. Dort schlägt die Verwaltung eine alternative Führung des Mainradweges unterhalb des Sportplatzes vor. Die Alternative Route verlässt den bestehenden Weg in Höhe der ehemals geplanten Bootsrampe am Mainwiesenweg, verläuft dann im Süden parallel zum Fußballfeld und stößt am südwestlichen Ende des „Picok/Jump & Fly“ Parkplatzes wieder auf den bestehenden Radweg. Ein Vorteil dieser Route ist die nicht vorhandene Überschneidung mit dem motorisierten Individualverkehr. Weder der Parkplatz am Flugfeld, noch die LKW-Wendeschleife, noch die Zufahrt und der Parkplatz am Picok werden von den Benutzern des Mainradweges tangiert. Somit können Konflikte der Begegnung des Fahrverkehrs und der Ein- und Ausparksituation vermieden werden. Sogar die Gefahr durch einen über das Spielfeld hinausfliegenden Ball ist geringer, da im Bereich der Stirnseiten (im Bereich der Tore) keine Befahrung/ Begehung des Mainradweges stattfindet. Das derzeitige Wiesengelände für die Umfahrung ist im Besitz der Stadt, höhenmäßig eben und birgt keine gravierenden Hindernisse. Bäume müssen dafür nicht gefällt werden. Es bestünde jedoch die Möglichkeit entlang der Trasse weitere Bäume als Ausgleich anzupflanzen.
Die Trasse führt im weiteren Verlauf unter der Hafenbahn hindurch und unterhalb des Nilkheimer Parks entlang weiter in Richtung Niedernberg. Auf Höhe der Schiffwerft wird der Mainradweg für ca. 110 m auf 3,00 m Breite reduziert, da hier das Areal durch die Werft durch beidseitige Mauern und Pfeiler begrenzt wird. Die Rampe hoch zur Niedernberger Straße (altes Wasserwerk) ist derzeit mit über 10% Gefälle sehr steil. Durch frühzeitiges Anheben der Trasse kann die Steigung zukünftig barrierefrei mit einem Gefälle von 6% ausgebaut werden, so dass der Weg auch von Rollstühlen befahren werden kann. Der Abschnitt des gemeinsamen Geh-und Radweges zwischen altem und neuen Wasserwerk bleibt in seiner Breite bestehen, die Oberfläche wird erneuert. Im Bereich des Trinkbrunnens ist geplant, mehrere Fahrradständer sowie eine Bank aufzustellen. Nach dem neuen Wasserwerk führt der Mainradweg entlang des Wasserschutzgebietes. Der Ausbau durch die Stadt Aschaffenburg endet nicht an der Gemarkungsgrenze, sondern ca. 100 m weiter an der Gabelung auf Gemarkung Niedernberg. Der offizielle Mainradweg führt dann weiter hinab in Richtung Main und Obernauer Schleuse.
3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung betragen:
Bauabschnitt
|
BA 1
|
BA 2
|
BA 3
|
Gesamtkosten
|
Baukosten
|
383.000,00 €
|
250.000,00 €
|
2.339.000,00 €
|
2.972.000 €
|
Baunebenkosten
20%
|
76.600,00 €
|
50.000,00 €
|
467.800,00 €
|
594.400 €
|
Gesamt
|
459.600,00 €
|
300.000,00 €
|
2.806.800,00 €
|
3.566.400 €
|
Zu den Baunebenkosten zählen u.a. die Ingenieurhonorare der Planungsbüros, die Kosten für Bodengutachten, Kampfmittel, Sigeko und die Leistungen für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) sowie die Kosten für die Umsetzung der Forderungen aus dem LPB.
In Summe werden gem. der vorliegenden Kostenschätzung für den Radweg somit ca. 3.566.400 Euro brutto veranschlagt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
Vergleich zu der eingereichten Kostenvorschau vom 13.10.2022 im Rahmen des Förderantrags:
|
Kostenvorschau
|
Kostenschätzung
|
Planungskosten (BNK)
|
|
|
Baukosten 1.BA
|
294.000 €
|
383.000 €
|
Baukosten 2.BA
|
168.000 €
|
250.000 €
|
Baukosten 3.BA
|
2.162.000 €
|
2.339.000 €
|
Summe
|
2.624.000 €
|
2.972.000 €
|
Baunebenkosten
|
230.000 €
|
594.400 €
|
Gesamt
|
2.854.000 €
|
3.566.400 €
|
Augenscheinlich weichen die beiden Beträge deutlich voneinander ab. Hier bedarf es einer sehr genauen und qualifizierten Kostenanalyse, um die Beträge richtig einordnen zu können. Im ursprünglichen Förderantrag war der Bereich „Umfahrung Pompejanumsfelsen“ noch enthalten, die Kosten wurden mit pauschalen Flächenansätzen ermittelt. Im Oktober 2022 erfolgte eine Tektur zum Förderantrag, wobei die Umfahrung des Felsens dann nicht mehr Bestandteil des Antrages war. Im Rahmen der Anpassung der Finanz- und Finanzierungsplanung wurden daher Korrekturen in den Ansätzen der kalkulierten Kosten vorgenommen.
Baunebenkosten:
Für die Baunebenkosten wurden im Förderantrag 230.000 Euro veranschlagt. Zum damaligen Zeitpunkt ging die Verwaltung noch davon aus, sowohl die Planungsleistungen, als auch die Vermessungsleistungen mit eigenem Personal durchführen zu können. Daher ging man von einem pauschalen Ansatz Baunebenkosten in Höhe von weniger als 10 % der anrechenbaren Herstellungskosten aus.
Auf Grund der Ressourcenbindung für andere Projekte fehlten die Kapazitäten im eigenen Hause und mussten eingekauft werden. Die entsprechenden Planungsaufträge wurden zwischenzeitlich vergeben. So wurden unter Beteiligung des Stadtrates bisher allein für die Ingenieurleistungen Planung, Baugrundgutachten und landespflegerischer Begleitplan bereits 289.610,14 Euro in Auftrag gegeben.
Später folgen Kosten für die Umsetzungen aus den natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen, Leistungen für Kampfmittelerkundungen und baubegleitende Inhalte, Beweissicherungen und weitere Gutachten für z.B. das Bodenmanagement während der baulichen Umsetzung.
In der Vergangenheit hat sich ein pauschaler Ansatz von 20 % der anrechenbaren Herstellungskosten als zielführend erwiesen. Im Rahmen der aktuellen Kostenschätzung wurden daher die erforderlichen Korrekturen bei den Nebenkosten vorgenommen und die Ansätze entsprechend erhöht.
Baukosten:
Die reinen Ausbaukosten für den 1.BA wurden im Förderantrag mit 294.000 Euro veranschlagt. In der Kostenschätzung werden nun 383.000 Euro geschätzt. Der kurze 2.BA wurde mit 294.000 Euro veranschlagt. Auch hier liegen die aktuellen Kosten mit 383.000 Euro höher. Der umfangreiche 3.BA wurde mit 2.162.000 Euro eingereicht, die in der Kostenschätzung ermittelten Kosten betragen nunmehr 2.339.00 Euro.
Dies liegt natürlich auch im deutlich höheren Detaillierungsgrad der Planung. Hat die Kostenprognose aus dem Förderantrag noch mit Flächenansätzen gearbeitet, so liegen der Kostenschätzung bereits jetzt Vorhaltemassen und Einheitspreise zugrunde. Zudem wurden die Ergebnisse der vorliegenden Bodenansprachen ebenso berücksichtigt, wie Marktpreisentwicklungen und Erkenntnisse bereits durchgeführter Radwegemaßnahmen. Die Verwaltung hat auch die Gemeinde Mainaschaff kontaktiert, um deren Kostenansätze in Abgleich zu bringen. Diese liegen nochmals über den Ansätzen aus der Kostenschätzung der Verwaltung. Dennoch empfehlen wir nicht, die nach den anerkannten Regeln der Technik erstellte Kostenschätzung weiter zu erhöhen. Letztendlich werden erst die Submissionsergebnisse zeigen, ob die Schätzungen und Prognosen richtiglagen. Aktuell ist der Markt stetig in Bewegung, was belastbare Kostenangaben sehr schwierig macht. Sind diese zu hoch, bindet die Stadt Aschaffenburg unnötig Mittel, die für gleichfalls wichtige und dringliche Vorhaben benötigt werden. Sind die Ansätze zu gering, bedarf es der haushaltärischen Nachjustierung. Vorteilig wirkt sich die längere Laufzeit des Projektes aus, so dass die Mittel von 2023 bis einschließlich 2026 bereitgestellt werden müssen und damit den Haushalt eines einzelnen Jahres nicht über Gebühr belasten.
Zuwendungen:
Im Zuwendungsbescheid vom 23.11.2022 ist die Zuwendung auf einen Höchstbetrag von 1.988.250,00 Euro gedeckelt. Die Förderquote liegt damit bei 69,67 % bezogen auf die förderfähigen Kosten gem. Zeit- und Finanzierungplan von Oktober 2022. Die Verwaltung wird bei Freigabe des Projektes durch den Stadtrat, aber auch bereits im Zeitraum zwischen Abgabe dieser Beschlussvorlage und der eigentlichen Vorstellung im Planungs- und Verkehrssenat mit dem Fördergeber in Kontakt treten und die geänderten geschätzten Herstellungskosten mitteilen, sowie versuchen, die gestiegenen Kosten auch in der Förderzusage geltend zu machen. Gelingt dies nicht, liegt der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg nach aktuellem Kostenstand bei diesem Projekt bei 1.578.150 Euro.
4. Termine
Die Vorstellung der Entwurfsplanung ist für Dezember 2023 vorgesehen. Im ersten Quartal 2024 soll das Wasserrechtsverfahren eingeleitet sowie die Ausführungsplanung erstellt werden. Mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis wird im Anschluss der Bau-und Finanzierungsbeschluss gefasst und schließlich die Vergabe der Bauleistungen im September 2024 angestrebt, so dass mit dem Ausbau noch im Jahr 2024 begonnen werden kann.
5.Finanzierung
Das Projekt wird über die allgemeine Haushaltsstelle für Radverkehr finanziert. Im Jahr 2023 werden darüber die Ingenieursleistungen für Vermessung, Vorplanung und Bodengutachten beglichen. Der Mittelbedarf teilt sich nach aktuellem Stand wie folgt auf:
Jahr
|
2023
|
2024
|
2025
|
2026
|
vsl. Mittelbedarf
|
150.000 Euro
|
450.000 Euro
|
1.850.000 Euro
|
1.166.400 Euro
|
vsl. Fördermittel-eingang
|
52.253 Euro
|
209.010 Euro
|
801.205 Euro
|
1.457.079 Euro
|
Die Fördermittel werden i.d.R. immer zeitlich versetzt nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Tabelle führt diese Einnahmen vereinfacht zur Hälfte im Jahr der Ausgaben und zur Hälfte im im Folgejahr mit.