Erneute Bestellung von Frau Dr. Anika Magath als ehrenamtliche Heimatpflegerin der Stadt Aschaffenburg ab 01.08.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 19.07.2023
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
xxx wurde in den Sitzungen des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 13.06.2018 und des Stadtrates vom 02.07.2018 als weitere ehrenamtliche Heimatpflegerin der Stadt Aschaffenburg bestellt.
Gem. § 2 Abs. 2 der städtischen Heimatpflegersatzung der Stadt Aschaffenburg beträgt die Amtszeit 5 Jahre. Eine mehrfache Bestellung ist zulässig. Die Rechte und Pflichten richten sich nach der Heimatpflegersatzung der Stadt Aschaffenburg.
Die Amtszeit aufgrund der letzten Bestellung begann am 01.08.2018 und wird am 31.07.2023 enden.
xxx hat ein Studium der Volkskunde mit den Nebenfächern neuere und neueste, sowie mittelalterliche Geschichte absolviert. Durch die bisherigen beruflichen Tätigkeiten in den Bereichen Kultur, Museen und Archäologie im Raum Aschaffenburg verfügt sie über die notwendige fachliche Qualifikation zur Wahrnehmung der Aufgaben als Stadtheimatpflegerin. xxx hat sich für eine Fortführung des Amtes bereiterklärt.
Aus Anlass der erneuten Bestellung wurde das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerische Landesverband für Denkmalpflege e.V., der Bezirksheimatpfleger und die Regierung von Unterfranken beteiligt. Von allen Beteiligten wurde zugestimmt, bzw. keine Einwendungen erhoben.
Bisher wurde das Amt des Stadtheimatpflegers zusätzlich von xxx begleitet. Dieser hat das Amt bereits seit dem Jahr 1992 inne. Altersbedingt ist ihm ist allerdings eine weitere Fortführung des Amtes nicht mehr möglich. xxx wird daher mit Wirkung vom 31.07.2023 in dieser Funktion verabschiedet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, xxx mit Wirkung ab 01.08.2023 erneut als Stadtheimatpflegerin mit einer Amtszeit von 5 Jahren zu bestellen.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg bestellt xxx erneut als ehrenamtliche Heimatpflegerin mit Wirkung ab 01.08.2023.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 08.12.2023 08:25 Uhr