Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums mit einer allgemeinen Kinder- und Jugendpflege auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 19.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 19.07.2023 ö Beschließend 3UKVS/7/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 20.03.2023, beantragt die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH die Errichtung eines Eltern-Kind-Zentrums mit einer allgemeinen Kinder- und Jugendpflege auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg.

Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH plant im südwestlichen Bereich des Bestandsgebäudekomplexes einen nahezu freistehenden, vier- bis fünfgeschossigen Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums mit einer allgemeinen Kinder- und Jugendpflege (ELKI):

Das geplante Gebäude wird auf einer Grundfläche von ca. 4.400 m² errichtet und gliedert sich in zwei Stationen á 30 Betten, Neonatologie ICE und IMC, Notaufnahme mit vorgelagerter Liegendkrankenvorfahrt, Ambulanz mit Tagesklinik und KV-Praxisbereich, Schwangerenambulanz, Entbindungen mit 7 Sälen und einem Sectio-OP-Bereich. Das Eltern-Kind-Zentrum ist in den Ebenen 04, 01 und 00 an das Bestandsbettenhaus A angebunden. Das Gebäude erreicht eine Geschossfläche von 20.073 m².

Es handelt sich um eine vom Freistaat Bayern geförderte Maßnahme.

Allgemeine Baubeschreibung

Die bestehende Kinderklinik aus dem Jahr 1962 am Standort Aschaffenburg soll durch ein neues Gebäude ersetzt werden. Neben zwei pädiatrischen Pflegestationen mit jeweils 30 Betten und zwei neonatologischen Pflegestationen soll das Gebäude eine pädiatrische Notaufnahme, Ambulanz, KV-Praxis sowie einen Entbindungsbereich mit Sectio-OP und eine geburtshilfliche Ambulanz mit Pränataldiagnostik beinhalten.

Aufgrund der Einstufung als Perinatalzentrum Level 1 ist eine Anbindung an die nachgeburtliche Betreuung und Neo-maternale Einheit im Haupthaus gewünscht. Durch den Anschluss an das bestehende Hauptgebäude und die funktionalen Beziehungen (insbesondere Entbindung und Geburtshilfe) muss sich die Geschosshöhe des Neubaus in der entsprechenden Ebene (E01) an der Geschosshöhe des Bestands orientieren.

Das städtebauliche Ziel leitet sich aus der Erscheinung des Bestandgebäudes der Klinik, mit seiner Anordnung am Hang ab. Hierbei wurden dem höheren Funktionsgebäude niedere Pflegehäuser vorgelagert. Dies galt es, mit dem Neubau des Eltern-Kind-Zentrums beizubehalten. Der massive Baukörper ordnet sich dem Haupthaus unter und erhält den Ausblick vom Haupteingang in das angrenzende FFH-Gebiet.
Grundsätzlich setzt sich das Eltern-Kind-Zentrum aus zwei rechteckigen Baukörpern, welche zur bestmöglichen Nutzung des Baufeldes gegeneinander verschoben wurden, sowie einem Zentralraum als Verbindungsglied zusammen. Eine Ebene kragt dabei aufgrund der Anbindung an das Bettenhaus A aus. Das Dachgeschoss ist größtmöglich aufgelöst und besteht im Wesentlichen aus der Fortführung des Zentralraums mit Erschließungskern, einem freistehenden Besprechungsraum und einem gläsernen Gang (Skywalk), welcher an das Bettenhaus A anschließt. Die Dachfläche wird freigehalten, und die Unterordnung zum Bestand gewährleistet.

Gebäudegröße 

Das Gebäude erreicht eine Gesamtlänge von 115 m und eine Breite von 35 m mit IV Vollgeschossen mit einem mittigen Versatz um ca. 6 m. Der Anschluss an das Bettenhaus des Haupthauses erfolgt mit den Maßen 18 m x 31 m. Ein V. Vollgeschoss mit den Außenmaßen 27 m x 29 m mit Appartements für Bereitschaftsdienst und Angehörigenübernachtung tritt mittig in Erscheinung, auch über dem Anschlussbauteil Richtung Haupthaus befindet sich als V. Vollgeschoss ein 18 m x 18 m großes Bauteil mit Besprechungs- und Lagerraum.

Das Eltern-Kind-Zentrum selbst bildet eine Nutzungsfläche (NUF) von 6.933 m² ab und erstreckt sich über eine Brutto-Grundfläche (BGF) von 20.073 m². Die überbaute Grundfläche liegt bei ca. 4.400 m².

Die Programmfläche von 8.343 m² (6.933 m² NUF im Eltern-Kind-Zentrum + 1.410 m² in Bettenhaus A) setzt sich aus den folgenden Funktionsbereichen zusammen:

       Diagnostik und Therapie:         2.523 m²
       Pflege:                                 4.484 m² (3.074 m² + 1.410 m² in Bettenhaus A)
       Allgemeine Dienste:                  1.130 m²
       Krankenhausmanagement:              62 m²
       Ver- und Entsorgung:             144 m²

Die Grundstücksgröße liegt bei 110.399 m².

Anbindung an Bestandsgebäude

Der Neubau Eltern-Kind-Zentrum wird funktionsoptimiert mit den Bestandsfunktionen des Klinikums verwoben. Dies bedingt eine Anbindung an den Bestand in folgenden Geschossen:

  • Ebene 00 an Ebene 00 (Bestand)
Anbindung über den ‚Skywalk‘ an das Bestandsbettenhaus A, wo dem Haupteingang zugeordnete Funktionen wie Cafeteria und Besprechungsräume verortet sind. Der ‚Skywalk‘ ist funktionsneutral und dient Personal, Patienten und Besuchern.
  • Ebene 01 an Ebene 01 (Bestand)
Anbindung über ‚bewohnte‘ Verbindungsbrücke (Entbindung und GBH Eltern-Kind-Zentrum an Bettenhaus A (GBH/Gyn./Neo IMC NME). Aufgrund der dort verorteten sensiblen Funktionen dient diese Anbindung ausschließlich als Wegeverbindung zwischen der nachgeburtlichen Betreuung und neo-maternalen Einheit an die Entbindung, sowie den U/B-Bereich der Geburtshilfe im Eltern-Kind-Zentrum.
  • Ebene 04 an Ebene 05 (Bestand)
Anbindung über unterirdischen Verbindungsgang an das Versorgungs- und Technikgeschoss des Bestands. Dieser Gang dient in erster Linie dem Transport nicht gehfähiger Patienten in das Haupthaus, also zum OP-Bereich, der Radiologie, der Endoskopie, etc. Um eine wirtschaftliche und funktionsoptimierte Verknüpfung des Ganges zu der im Haupthaus bestehenden Erschließungsstruktur herzustellen, werden des Weiteren zwei Logistikaufzüge (A8/A9) im Bestand ertüchtigt, ein Bettenaufzug in dem vorhandenen Rohbauschacht (A4) ergänzt, ein weiterer Bettenaufzug (A3) ausgetauscht. Der Schacht der Logistikaufzüge (A8/A9) sowie der beiden neuen Bettenaufzüge (A3/A4) wird bis Ebene 05 abgesenkt. So kann auch die bestehende Verkehrssituation im Haupthaus entlastet werden. Ergänzend zum Bettentransport wird auch der Gütertransport und die technische Erschließung über den unterirdischen Verbindungsgang abgewickelt.

Geplante Nutzungen 

Folgende Nutzungsverteilung wurde für die Planung festgelegt:

  • Ebene 00 Bereitschaft, Angehörigenübernachtung und Besprechung
  • Ebene 01 Entbindung mit Sectio-OP, GBH, Neonatologie ICU und IMC
  • Ebene 02 päd. Pflegestationen
  • Ebene 03 päd. Notaufnahme, Ambulanz, KV-Praxis, Arztdienst, Personalumkleiden
  • Ebene 04 Personalumkleide, Technik, Logistik und Lager
  • Ebene 05 Technik, Lager

Fassadengestaltung / Ansicht

Die aufgrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen und Baufeldgegebenheiten entwickelte Konzeption eines zentralisierten, aber gestreckten Baukörpers wurde weiterverfolgt. Das Haus hat einen eigenen Haupteingang und bildet so eine eigene Adresse mit geschütztem Vorplatz innerhalb des Klinikgefüges.

Das Fassadenbild ist umlaufend einheitlich, der Sockel wird jedoch dunkel abgesetzt. So wird der inhomogene Geländeverlauf am Gebäude gefasst und das Haus geerdet. In dem gesteckten Baukörper befinden sich zwei Lichthöfe, welche die notwendige Tageslichtzufuhr für die innenliegenden dienlichen Räume generieren. Der Zentralbau, die Schnittstelle zwischen den rechteckigen Baukörpern, in welchem auch die vertikale Erschließung und der Haupteingang verortet ist, setzt sich durch ein höheres Öffnungsmaß der Fassade optisch ab.

Das Dachgeschoss (Ebene 00) ist die Verlängerung des Zentralraums mit Erschließungskern. Der Rest der Dachfläche wird mit Photovoltaikanlagen belegt, der Skywalk und der Besprechungsraum werden mit höchstmöglicher Transparenz vorgesehen

Die Öffnungen in der Fassade entwickeln sich aus den Funktionen im Inneren und werden als Lochfenster in die Rasterung der Fassadenelemente integriert. Für die Patientenzimmer der Ebene 02 und Ebene 01 wurde ein einheitliches Fenstermodul entwickelt und ein außenliegender Sonnenschutz als Jalousie vorgesehen. Dieses ist zweigeteilt, um einerseits großflächige Verglasungsanteile sicherzustellen und über den schmaleren Öffnungsflügel eine Reinigung dieser Elemente auch aus dem Inneren heraus zu ermöglichen. Die Untersuchungs- und Arztdienstzimmer des ELKI werden über zwei weitere Fenstermodule belichtet. Diese resultieren aus der Teilung des Pflegefenstermoduls, also einem schmalen und einem breiten Fenster.

Einzig die Magistrale erhält aufgrund der Höhe eine großflächige Verglasung. Somit wird ein freundliches Ankommen mit Blickbeziehungen für die erste Orientierung ermöglicht. Durch die Pfosten-Riegel-Fassade wird eine filigrane Glasfassade mit schmalen Ansichtsbreiten der Konstruktion geschaffen.

Technische Gebäudeausrüstung

Die Haupttechnikzentralen des Gebäudes befinden sich in der Ebene 04 des Neubaus.

Für die Be- und Entlüftung der zu lüftenden Räumlichkeiten werden kompakte Zentrallüftungsgeräte eingesetzt. Als Wärmerückgewinnung sind die Anlagen mit Wärmetauschern ausgestattet. Die Aufstellung der Lüftungsanlagen erfolgt in der Ebene 04.

Zur Abdeckung des Kühlbedarfs werden Kompressions-Kältemaschinen in der Ebene 04 vorgesehen.

Die Abwärme wird über neben dem Eltern-Kind-Zentrum angeordnete, freistehende Rückkühler abgeführt.

Für die Wärmeerzeugung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und zur GEG-Erfüllung ein Konzept mit einer strombetriebenen Luft-Wasser-Wärmepumpe gewählt, um das Eltern-Kind-Zentrum möglichst ohne fossile Energieträger und Erzeuger zu versorgen. Im Idealfall kann das Eltern-Kind-Zentrum durch regenerativ erzeugten Strom versorgt werden. Der hierfür benötigte Strom kann teilweise aus der Photovoltaikanlage gedeckt werden. Die Aufstellung der zur Wärmeversorgung erforderlichen Komponenten erfolgt in der Ebene E04. Die zum Betrieb der Wärmepumpen erforderlichen Rückkühlwerke befinden sich im Außenbereich, nördlich vom Gebäude.

Die Flachdächer werden, gem. Planunterlagen mit Photovoltaikanlagen versehen.

Barrierefreiheit / Begrünung / Stellplätze / Erschließung

Bei der Planung wurden die rechtlichen und technischen Vorgaben an die Barrierefreiheit beachtet.

Die Dachflächen werden extensiv begrünt. Der Außenbereich wird, gem. Freiflächenplan begrünt und bepflanzt. Der natur- und artenschutzrechtlich notwendige Ausgleichsbedarf wird derzeit im laufenden Bauleitplanungsverfahrens festgestellt und im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt. 

Auf dem Gelände des Klinikums werden – nach Abschluss der bisher genehmigten Vorhaben - insgesamt 1.550 PKW-Stellplätze nachgewiesen. Zudem sind derzeit 118 Fahrradabstellplätze vorhanden. Weitere 26 Fahrradabstellplätze, davon 6 mit E-Lademöglichkeit werden im Rahmen dieses Bauvorhabens im Eingangsbereich neu geschaffen.

Die Feuerwehrumfahrt wird in der Ebene 01 und 0 überbaut. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Feuerwehrumfahrt.

II.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxx für „den Neubau eines Klinikums am Hasenkopf im Gebiet zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Haibacher Straße und der Straße am Krämersgrund“. Für diesen Bebauungsplan ist derzeit ein Änderungsverfahren eröffnet. Die Bebauungsplanänderung bezieht die Baufläche künftig in die bebaubaren Flächen ein. Das Bauvorhaben hält die künftigen Festsetzungen der beabsichtigten Bebauungsplanänderung ein.

Das Bauvorhaben ist nach § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO 1977, aber auch im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des sich in Änderung befindlichen Bebauungsplanes, gem. § 33 BauGB zu beurteilen.
Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:

Sondergebiet Klinik
GFZ 2,2
geschlossene Bauweise
IV Vollgeschosse
Baugrenzen

Art der baulichen Nutzung

Die geplante Errichtung des geplanten Eltern-Kind-Zentrums fügt sich in das Sondergebiet Klinik ein.

Maß der baulichen Nutzung

Die Grundstücksgröße liegt bei 110.399 m². Die bisherige Geschossfläche des Klinikums, einschließlich der zuletzt genehmigten Erweiterungen um das Operationszentrum und das Parkhaus belief sich auf 113.117 m². Durch das Eltern-Kind-Zentrum erhöht sich die Geschossfläche um 20.073 m² auf 133.190 m². 

Hieraus errechnet sich eine GFZ von 1,21, bei einer zulässigen GFZ von 2,2. 

Die nach aktuell gültigem Bebauungsplan zulässige Zahl der Vollgeschosse (IV) wird um ein Vollgeschoss überschritten. Eine Befreiung für die Überschreitung der max. IV Vollgeschosse durch den fünfgeschossigen Neubau kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden:
Die Geschossigkeit ist bereits im Bestand nicht eingehalten. Der Anbau an das ebenfalls fünfgeschossige Bestandsbettenhaus A ist aus funktionalen Beziehungen (insbesondere Entbindung und Geburtshilfe) erforderlich. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals des Klinikums am Standort und der umliegenden weitläufigen Natur ist aus planungsrechtlicher Sicht nicht auf eine bestimmte Gebäudeanordnung und –stellung zu achten.

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

In der Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. xxx) wird die max. Geschossigkeit erweitert. Damit wird weiterhin der störende Eindruck auf das Landschaftsbild möglichst geringgehalten (gem. Begründung für die Festsetzung der IV Vollgeschosse des Bebaungsplanes von 1985), aber zum einen auf die vorhandene Geschossigkeit einzelner vorhandener Gebäude reagiert und gleichzeitig zukünftig mehr Spielraum in der Höhenentwicklung einzelner Klinikgebäude gegeben. Damit entspricht die geplante Geschossigkeit den künftigen Festsetzungen des sich in Änderung befindlichen Bebauungsplanes. 

Bauweise

Eine Befreiung von der Abweichung der geschlossenen Bauweise kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, da die geschlossene Bauweise bereits im Bestand nicht eingehalten ist und der geplante Anbau der bestehenden Gebäudestruktur entspricht. Die gewählte Stellung der Baukörper ermöglicht eine bessere Belichtung und folgt den Gegebenheiten des Grundstücksverlaufes.

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 

Überbaubare Grundstücksflächen

Das Bauvorhaben liegt außerhalb der im aktuell gültigen Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden.

Die im, seit 1985 rechtskräftigen Bebauungsplan für den Neubau eines Klinikums festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen lassen keinen Spielraum mehr für dringend benötigte Klinikbauten, bzw. -anbauten zu. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Klinikstandort sind durch den Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2019 zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken Am Hasenkopf“ einschließlich der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (07.06. - 30.07.2021) mit einer großzügigen Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen in alle Himmelsrichtungen in die Wege geleitet. Aktuell ist geplant, Mitte August 2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes durchzuführen.

Das Bauvorhaben liegt vollständig innerhalb der vorgesehenen überbaubaren Flächen, gem. 
Bebauungsplan-Entwurf.

Der natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich für den Eingriff in die Natur durch 
Überschreitung der zulässigen überbaubaren Flächen ist im Rahmen des laufenden 
Bebauungsplanänderungsverfahrens auszugleichen. Der Bauherr hat die hierfür 
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, bzw. die entsprechenden Kosten zu tragen.

Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Natur- und Artenschutz

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des nördlich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes. Das westlich angrenzende FFH-Gebiet ist Teil des Naturparks Spessart mit Extensivwiesen und potenziellen Habitatbereichen für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling und wird durch das Bauvorhaben ebenfalls nicht berührt.

Im Zuge des Neubaus des Eltern-Kind-Zentrums werden 31 Bestandsbäume gerodet, 5 Bäume erhalten und 14 Bäume neu gepflanzt.

Da diese Bäume innerhalb der zukünftigen überbaubaren Flächen der Änderung des Bebauungsplanes 23/1 liegen, können diese nicht als dauerhaft zu erhalten festgesetzt werden. Es soll aber der Baumbestand auf dem Klinikareal ermittelt werden und mittels eines geeigneten Flächenschlüssels die Anzahl der zu pflanzenden Bäume je m² überbaubarer Grundstücksfläche festgesetzt werden. So können Bestandsbäume auf dem Klinikareal auch ohne Festsetzung „quasi“ dauerhaft gesichert werden. 

Dem Bauvorhaben kann unter folgenden Auflagen zugestimmt werden:

  • Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf für das Eltern-Kind-Zentrum, das bereits genehmigte Operationszentrum (22.702 WP), wie auch für den Ausbau der Zufahrt an der Alois-Alzheimer-Allee (5.067 WP) ist im Rahmen einer zusammenfassenden Ausgleichsplanung im laufenden Bebauungsplan-Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken Am Hasenkopf“, bei dem zurzeit die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (07.06. - 30.07.2021) läuft, darzustellen und entsprechend kartographisch dem Eingriffsvorhaben zuzuordnen.
  • Im Rahmen des laufenden Bebauungsplanänderungsverfahrens werden auch die Bestandsbäume in geeigneter Art und Weise erfasst und bilanziert.
  • Der Bauherr hat die, nach den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, bzw. die entsprechenden Kosten zu tragen.
  • Vor Erlass der Baugenehmigung hat der Bauherr hat für sich und seine Rechtsnachfolger die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anzuerkennen.

Die Untere Naturschutzbehörde wurde beteiligt.

Auf dieser Grundlage ist der, im Bebauungsplanänderungsverfahrens noch festzusetzende, natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich im Rahmen der Gesamtmaßnahme bis zur Aufnahme der Nutzung des Bauvorhabens nachzuweisen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Wasserrecht

Das vorhandene Regenrückhaltebecken wird zurückgebaut und ein neues Regenrückhaltebecken in unmittelbarer Nähe zum Eltern-Kind-Zentrum errichtet. Dieses neue Regenrückhaltebecken ist im Bebauungsplan-Entwurf bereits dargestellt und wird planungsrechtlich gesichert.

Die im Bereich der Rampe zwischen Feuerwehrumfahrung und neuem Regenrückhaltebecken liegende Quelle wird außerhalb der Verbauzone unterirdisch gefasst und in westlicher Richtung bis zur Grundstücksgrenze mit dem FFH-Gebiet abgeleitet.

Am Austritt des Wassers aus der Verrohrung unmittelbar zum geschützten Landschaftsbestandteil „Krämersgrund“ bzw. FFH-Gebiet wird ein Teich bzw. Quelltopf eingerichtet, der u.a. für Amphibien als Lebensstätte dient. Der Überlauf aus diesem Teich soll dem Krämersgrund-Tal (geschützter Landschaftsbestandteil und FFH-Gebiet) zulaufen.

Im Zuge der Planung wird eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren beantragt.

Die Untere Wasserbehörde wurde hierzu beteiligt.

Stellplätze

Gem. der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung 1 PKW-Stellplatz je 4 Betten erforderlich. Das Klinikum verfügte gem. der letzten erteilten Baugenehmigung (Operationszentrum - BV-Nr.: xxx) über 723 Betten. Hiernach waren 181 PKW-Stellplätze vorzuhalten. Gem. der letzten erteilten Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkhauses auf dem Gelände des Klinikums (BV-Nr.: xxx) stehen 1.680 PKW-Abstellplätze zur Verfügung. Durch die Baumaßnahmen Operationszentrum und Eltern-Kind-Zentrum entfallen ca. 130 Stellplätze, so dass ein Stellplatzvolumen im Umfang von ca. 1.550 PKW-Stellplätzen verbleibt.

Für das Eltern-Kind-Zentrum mit 60 Betten entsteht ein Stellplatzmehrbedarf von 15 PKW-Stellplätzen. Der Gesamtbedarf für den gesamten Klinikumsbetrieb liegt damit bei 196 PKW-Stellplätzen.

In der Nähe des Haupteingangs sind 4 PKW-Stellplätze für ein temporäres Parken durch Begleitpersonen geplant. Im Anbindungsbereich an das Haupthaus ist eine Taxi-Haltestelle sowie ein Stellplatz für temporäres Parken im Bereich der Onkologie geplant.

Darüber hinaus ist 1 Fahrradabstellplatz je 20 Betten nachzuweisen. Für den bisherigen Bestand errechnete sich ein Bedarf von 37 Fahrradabstellplätzen. Auf dem Gelände wurden bisher insgesamt 118 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Für das Eltern-Kind-Zentrum errechnet sich ein zusätzlicher Bedarf von 3 Fahrradabstellplätzen.

Im Rahmen des vorliegenden Bauvorhabens werden angrenzend an das Bestandsgebäude im östlichen Bereich 26 neue Fahrradabstellplätze errichtet. Davon sind 6 Abstellplätze mit E-Ladestationen vorgesehen.

Insgesamt ist der Stellplatznachweis erbracht.

Die Voraussetzungen, gem. § 7 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) hinsichtlich der Vorhaltung einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität wurde bereits im Rahmen des Parkhausneubaus (BV-Nr.: xxx) geschaffen.

Erschließung / Zufahrt

Die Erschließung des Baugrundstücks ist über die bisherige Zufahrt gesichert. 
Die Feuerwehrumfahrung ist komplett fertiggestellt und führt am Neubau des Eltern-Kind-Zentrums vorbei. Die Feuerwehrumfahrt wird in Ebene 01 und 00 überbaut. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Feuerwehrumfahrt.

Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Begrünung

Gem. Planunterlagen wird das Flachdach extensiv begrünt und mit einer Photovoltaikanlage belegt.
Die Dachflächen des Neubaukörpers sind mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Photovoltaikanlage

Gem. Planunterlagen (Dachaufsicht) ist eine ausreichende Photovoltaikanlage, gem. Art. 44a BayBO nachgewiesen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH auf Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums mit einer allgemeinen Kinder- und Jugendpflege auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Auflagen:

  1. Es werden Befreiungen erteilt:
    1. von der Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoss
    2. von der Festsetzung einer geschlossenen Bebauung 
    3. von der Überschreitung der Baugrenze 
  2. Die Dachflächen des Neubaukörpers sind mindestens extensiv zu begrünen und gem. Planunterlagen mit Photovoltaikanlagen zu belegen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  3. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  4. Der im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens noch zu festzusetzende natur- und artenschutzrechtliche Ausgleich ist im Rahmen der Gesamtmaßnahme bis zur Aufnahme der Nutzung des Bauvorhabens nachzuweisen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  5. Der Bauherr hat für sich und seine Rechtsnachfolger die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anzuerkennen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.12.2023 08:25 Uhr