Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Werksenates, 20.07.2023
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Ergebnisse der Suche einer Deponiemitbenutzung wurden dem Werksenat bereits in der Sitzung am 22.09.2022 vorgestellt.
Am 13.12.2022 wurde vom Werksenat dem mit allen Beteiligten und der Fachaufsicht der Regierung von Unterfranken abgestimmten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige und effiziente Abfallentsorgung“ mit dem Landkreis Aschaffenburg, der Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH und der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH zugestimmt. Der unterzeichnete Vertrag wurde anschließend der Regierung von Unterfranken zur Kenntnis übersandt.
Daraufhin erklärte die Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken, dass der geschlossene Vertrag nicht den kommunalrechtlichen Voraussetzungen entspricht und deshalb nicht wirksam in Kraft getreten sei.
Möglich sei für diese Zusammenarbeit nur eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung, für die entsprechend dem Staatsvertrag das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zuständig ist.
Nach der entsprechenden Umformulierung und erneuten langwierigen Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und begleitender Kommunikation mit dem zwischenzeitlich auch noch involvierten Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte die Zweckvereinbarung am 12./15.06.2023 unterzeichnet werden, um einen drohenden Entsorgungsnotstand abzuwenden.
Inhaltlich entspricht die Zweckvereinbarung weitestgehend dem zuvor geschlossenen Vertrag, lediglich die Gesellschaften privaten Rechts (GBAB - Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH und AWN - Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH) können hierbei nicht direkt, sondern nur indirekt über ihre öffentlich-rechtlichen Gesellschafter beteiligt sein.
Es wird vorgeschlagen, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
.Beschluss:
I. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2023 09:05 Uhr