Preisanpassungen für die Stadthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadthallensenates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 25.07.2023 ö Beschließend 5SHS/1/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu a)
In einem regelmäßigen Turnus werden die Mietpreise der Stadthalle angepasst. Dies wird jeweils von den KuT vorgeschlagen und vom Stadthallensenat beschlossen.
Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden die Preise jeweils 2012, 2018, 2020 und letztmalig zum 01.01.2023 angepasst.

Dadurch, dass Veranstaltungen üblicherweise weit im Voraus geplant und Räumlichkeiten gebucht werden, entsprechen die Mietkonditionen zum Vertragsabschluss oft nicht den Mietkonditionen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültig sind. Beispielsweise haben 25% der Veranstaltungen in 2023 ihren Mietvertrag bereits 2020 abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt demnach die Preisliste von 2020. Die Verwaltung schlägt daher eine jährliche Steigerung von 1,5% zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres vor, um dadurch Planungssicherheit zu erlangen.

zu b) 
Die Kongress- und Touristikbetriebe gewähren der Stadt Aschaffenburg und Vereinen, Sonderkonditionen für die Anmietung von Räumlichkeiten bzw. Veranstaltungstechnik. Dabei werden den einzelnen Mietern folgende Rabattierungen gewährt: 

Stadt Aschaffenburg – Büro des Oberbürgermeisters & Kulturamt 
Das Büro des Oberbürgermeisters und das Kulturamt zahlen 90% der Raummiete, 50% der Miete für Technikkomponenten sowie 100% der aufgerufenen Personalkosten der jeweils gültigen Preisliste.

Übrigen Ämter der Stadt Aschaffenburg & Vereine
Die übrigen Ämter und Vereine erhalten lediglich 10% Nachlass bei den Raummieten und müssen die übrigen Preise entsprechend der Preisliste zahlen.

Da die o.g. Vorgehensweise bislang lediglich auf einer mündlichen Vereinbarung fußt, folgen wir dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamts mit seinem Bericht Nr. 675/2023 vom 27.06.2023, einen Beschluss des Stadthallensenats zu den Sondermietkonditionen herbeizuführen. 

zu c) 
Politische Parteien können den Konferenzraum Dalberg (K2) gemäß Beschluss des Stadthallensenats vom 04.03.1999, erneuert per Beschluss des Stadthallensenats vom 26.04.2010, anmieten und zahlen lediglich die damals festgelegte Betriebskostenpauschale für Heizung, Reinigung, Klimaanlage und Bestuhlung.
Im Rahmen der vom Stadthallensenat am 28.07.2022 beschlossenen Mieterhöhungen von rund zehn Prozent, wurde die Betriebskostenpauschale entsprechend angepasst. Die Verwaltung schlägt vor, den Konferenzraum Dalberg für politische Parteien generell zu den jeweils gültigen Betriebskosten des Konferenzraums bei dessen Nutzung zur Verfügung zu stellen.  

.Beschluss: 1

I. Der Stadthallensenat beschließt, folgende Preisanpassungen für die Anmietung von Räumlichkeiten und technischen Artikeln für Kunden der Stadthalle, insbesondere für die Stadt Aschaffenburg, Vereine und Politischen Parteien: 

a) Der Stadthallensenat beschließt, die Mietkonditionen für die Stadthalle mit Gültigkeit zum 01.01.2024 automatisch mit einer jährlichen Steigerung von 1,5% zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres vorzunehmen. Bei außerplanmäßigen Kostensteigerungen, z. B. von Energiekosten, können bei Bedarf trotzdem weitergehende Preissteigerungen vorgenommen werden, die mit dem Stadthallensenat abzustimmen sind.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

b) Die Kongress- und Touristikbetriebe gewähren der Stadt Aschaffenburg und Vereinen Sonderkonditionen für die Anmietung von Räumlichkeiten bzw. Veranstaltungstechnik in Höhe der in der Begründung erläuterten Konditionen.  

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 3

c) Die Verwaltung schlägt vor, den Konferenzraum Dalberg für politische Parteien zu den jeweils gültigen Betriebskosten des Konferenzraums bei dessen Nutzung zur Verfügung zu stellen.  

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.11.2023 08:25 Uhr