Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.07.2023
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor.
Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Beauftragung der Jahresabschluss-prüfung 2020. Für den Angebotsvergleich wurden zwölf überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Zehn Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Nach nahezu gleichbleibenden Kosten für 2020 bis 2022 ist gemäß aktuellem Angebot für 2023 mit einer Kostensteigerung von 10% zu rechnen.
Die Prüfung der Jahre 2020 bis 2022 wurde mit hoher Kompetenz und effizient durchgeführt.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i.V.m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2023 11:01 Uhr