Nahverkehrsplan in der Region Bayerischer Untermain Weiterentwicklung Referent: Dr. Pfleiderer (AMINA GmbH)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2023 ö Beschließend 2PVS/8/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 8 Abs. 1 Bay. ÖPNVG ist die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Zur Durchführung ihrer Aufgaben haben die Aufgabenträger gem. Art. 12 Bay. ÖPNVG für ihr Gebiet Pläne über die Ordnung der Nahverkehrsbeziehungen und den Bedarf an Nahverkehrsleistung (Nahverkehrsplan) aufzustellen.

Die ÖPNV-Aufgabenträger in der Region Bayerischer Untermain (Planungsregion 1) sind die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg. Diese Aufgabenträger betreiben eine gemeinsame Nahverkehrsplanung.

Der Nahverkehrsplan für die Planungsregion 1 wurde erstmals 1999 aufgestellt und seitdem mehrmals fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2018. Laut Art 13 Abs 2 Satz 3 BayÖPNVG ist der Nahverkehrsplan in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. In der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern wird eine Überprüfung und ggf. Fortschreibung in einem Zeitabstand von etwa 5 Jahren empfohlen. Aufgrund der aktuellen verkehrspolitischen Zielsetzungen, neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und von Veränderungen auf der Angebots- und auf der Nachfragseite des ÖPNVs wurde von den Mitgliedern des Fachbeirats der AMINA am 28.06.2023 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans angeregt.

Inhaltlich soll der neue Nahverkehrsplan nicht nur eine Fortschreibung des bestehenden Plans sein. Neben den gesetzlich geforderten Mindestinhalten soll der neue Plan die strukturellen Änderungen auf der Angebots- und auf der Nachfragseite sowie im Tarifsystem berücksichtigen. Der Aufbau soll durch eine hohe Verständlichkeit und Lesbarkeit geprägt sein. Er soll eine klare und kontrollierbare Handlungsanweisung zur Umsetzung von allgemeinen Qualitätsstandards und Einzelmaßnahmen sein. Innovative Angebotsformen wie beispielsweise bedarfsorientierte On-Demand Verkehre und multimodale Verkehrsknotenpunkte sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Im Regionalen Mobilitäts- und Siedlungsgutachten (REMOSI) wurde das Szenario „Kompakt und ambitioniert“ beschlossen, welches die Bereitstellung attraktiver, aus heutiger Sicht ambitionierte Mobilitätsangebote voraussetzt. Die Erkenntnisse aus dem REMOSI sollen ein die Weiterentwicklung des Nahverkehrsplanes einfließen.

Die Erstellung des neuen Nahverkehrsplans soll in wesentlichen Teilen durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro unterstützt werden. Die AMINA bereitet die Angebotseinholung und Vergabe der Planungsleistungen vor. 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der AMINA über die Nahverkehrsplanung in der Region Bayerischer Untermain zur Kenntnis (Anlage 2).
  2. Der Stadtrat beschließt den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain fortzuschreiben. Die Erstellung des Nahverkehrsplans soll durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro unter Federführung der AMINA erfolgen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.12.2023 12:33 Uhr