Regenrückhaltekanal Elsässer Straße Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2023 ö Beschließend 3PVS/8/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass
Mit Beschluss vom 22.05.2023 beauftragte die Stadt Aschaffenburg die Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner mit der Planung des Regenrückhalteraums in der Elsässer Straße. 
Die Notwendigkeit des Regenrückhalteraums ergibt sich aus der Kanalnetzberechnung Innenstadt aus dem Jahr 2020. Veranlassung für die Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung in der Goldbacher Straße. 
Zur Verbesserung der Entwässerungssituation im Viadukt bei stärkeren Regenereignissen sind Maßnahmen im Rahmen der Planung Eisenbahnüberführung und der Bau des Regenrück-halteraums notwendig.
Der Zeitplan sieht vor die Planung 2023 abzuschließen und die Umsetzung im Jahr 2024 durchzuführen.


Projektbeschreibung
In der Elsässer Straße soll zwischen Pfälzer Straße und Österreicher Straße ein Regenrück-haltekanal mit einem Volumen von 418 m³ gebaut werden. Als günstig stellte sich im Rahmen der Vorplanung die Anordnung eines 55 m langen Rechteckprofils von 3,40 m Breite und 2,50 m Höhe im Nebenschluss heraus. Dabei kann der bestehende Kanal DN 800 in Betrieb bleiben und zukünftig im Trockenwetterfall und bei geringen Regenintensitäten weiterhin genutzt werden.
Um ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen aus dem Rückhalt resultierenden Rückstau im umliegenden Kanalnetz und Überflutung der Straße im Bereich des Viadukts zu ermöglichen, wird der Drosselabfluss über ein gesteuertes Drosselorgan geregelt. Für die Regelung ist eine Messstrecke mit einem MID und ein Regelschieber vorgesehen. Damit kann der zulässige Drosselabfluss abhängig vom Wasserstand im Kanal in der Goldbacher Straße eingestellt werden. Das heißt, dass bei einem gewissen Wasserstand im Kanal in der Goldbacher Straße die Drossel weniger Wasser Richtung Viadukt abgibt. Übersteigt der Zufluss oberhalb der Drossel diesen Wert, so staut sich der Kanal DN 800 ein und der Regenrückhaltekanal wird gefüllt. Spätestens am Ende des Regenereignisses öffnet sich die Drossel wieder und der Regenrückhaltekanal fließt leer.
Die geplante Regelung ermöglicht die Aufzeichnung der Abfluss- und Höhenwerte. Durch deren Auswertung kann der Betrieb des Regenrückhalteraums optimiert und die Beeinträchtigung der Anwohner minimiert werden.
Die Drosselung des Abflusses wird im Regenfall zum Einstau des Kanalnetzes im Umfeld oberhalb führen. Daher wird die Einstauhöhe in Abstimmung mit der Planung der Bahn im Zuge der Entwurfsplanung optimiert. Ziel ist den Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen möglichst gering zu halten. Die Vorplanung geht davon aus, dass es bei einem 5-jährlichen Regen zu einem Einstau bis zur Geländeoberkante kommt. Die Grundstücksbesitzer müssen sich vor Rückstau im Rahmen des Objektschutzes durch Rückstausicherungen schützen. Es ist beabsichtigt, dass die Stadt alle betroffenen Anlieger umfassend informiert und auch durch externe Berater fachlichen Rat und Unterstützung anbietet.
Planungsdetails können dem Erläuterungsbericht entnommen werden.


Kosten
Die Kostenschätzung ergab folgende Bruttosummen:
Baukosten
1.016.260,00 EUR
Baunebenkosten 20 %
203.252,00 EUR
Sicherheitszuschlag 30 %
365.853,60 EUR
Gesamtkosten
1.585.365,60 EUR

Die Baukosten stellen die Kosten für die Herstellung des Regenrückhalteraums dar. Die Baunebenkosten beinhalten pauschal die Kosten für Ingenieurhonorare, Baugrunderkundung, Kampfmittelerkundung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator usw. Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium der Kostenschätzung mit 30 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


Termine
Die Vorstellung der Entwurfsplanung ist für die Stadtratssitzung am 06.11.2023 vorgesehen. 
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss soll mit Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen am 15.01.2024 herbeigeführt werden. 
Die Vergabe der Bauleistung ist am 08.04.2024 geplant. Bei ca. 10 Monaten Bautätigkeit und Berücksichtigung einer Winterpause ergibt sich eine Bauzeit von ca. Mai 2024 bis April/Mai 2025.


Finanzierung
Das Projekt wird aktuell über die Haushaltsstelle 1.7100.9510 Kanalsanierung in offener Bauweise abgerechnet. Es ist vorgesehen im Rahmen des Haushaltsplans 2024 eine eigene Haushaltsstelle zu schaffen.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung (Leistungsphase 2) zum Bau des Regenrückhaltekanals Elsässer Straße zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.12.2023 12:33 Uhr