Förderantrag Umsetzung Blühflächenkonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 20.09.2023 ö Beschließend 1UKVS/8/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat beauftragte in der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 24.06.2019 die Verwaltung, ein Gesamtkonzept für Blühflächen zur Förderung der Artenvielfalt erarbeiten zu lassen. Dieses Konzept wurde dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat in der Sitzung am 22.06.2022 vorgestellt und die Umsetzung des Blühflächenkonzeptes wurde beschlossen. Für die Umsetzung des Konzeptes wurde außerdem die Schaffung einer halben Vollzeitstelle „Blühflächenkoordinator“ gemäß den Empfehlungen des Konzeptes und die jährliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von ca. 27.000 € zur Maßnahmenumsetzung empfohlen. Während der Sitzung wurde zudem durch den Stadtrat empfohlen, möglichst Fördermittel für die Umsetzung des Konzeptes und der Personalkosten heranzuziehen.

Zur Finanzierung der Umsetzung wurden im Rahmen des Blühflächenkonzeptes geeignete Förderprogramme beschrieben. Am erfolgversprechendsten ist eine Förderung durch zwei Fördergeber: Der Hauptantrag soll über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt/Förderschwerpunkt Stadt Natur (Fördergeber Bundesamt für Naturschutz, BfN) erfolgen. Da danach in der Regel jedoch nur eine Förderung von 75 % möglich ist, wird zudem eine Kofinanzierung in Höhe von 15 % durch den Bayerischen Naturschutzfonds angestrebt. Der Eigenanteil muss gemäß den Bestimmungen der beiden Förderprogramme mindestens 10 % betragen.

Da das Förderprozedere im Rahmen des Bundesprogramm Biologische Vielfalt sehr aufwendig ist, wurde beim Bayerischen Naturschutzfonds bereits am 28. März 2023 eine formlose Projektskizze eingereicht, mit dem Ziel vorab eine Finanzierungsabsicht zu erhalten und auf dieser Grundlage das weitere Förderprozedere einzuleiten. Der Stiftungsrat des Naturschutzfonds hat daraufhin beschlossen, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen und eine anteilige Förderung in Aussicht gestellt. Die endgültige Entscheidung des Stiftungsrats wird nach Vorliegen des Hauptantrags vorbehaltlich einer Förderung durch das BfN getroffen.

Die Antragstellung beim BfN erfolgt 2-stufig. Zuerst ist eine Projektskizze einzureichen. Nach einer positiven Rückmeldung durch den Fördergeber kann erst dann der eigentliche Antrag gestellt werden. Erfahrungsgemäß kann die Beurteilung der Projektskizze bis zu einem Jahr dauern.

Für die Erstellung der Projektskizze sowie für die endgültige Antragstellung beim Bayerischen Naturschutzfonds plant die Verwaltung ein externes Büro zu beauftragen. Dafür wurde ein Angebot vom Büro PAN eingeholt, welches bereits das Blühflächenkonzept erstellt hat und mit ähnlichen Antragsverfahren Erfahrung hat. Die grundsätzlich notwendigen Leistungen werden vom Büro PAN für xxx € zuzüglich Mehrwertsteuer angeboten. Da eine genaue Kalkulation aufgrund der möglicherweise notwendigen Abstimmungsprozesse jedoch schwierig ist, wird ein darüber hinausgehender Aufwand als besondere Leistungen auf Stundenbasis angeboten. Die besonderen Leistungen sind entsprechend des Angebotes auf xxx € gedeckelt. Insgesamt können für die Erstellung der Projektskizze und die Antragstellung somit (inkl. Mehrwertsteuer) Kosten in Höhe von maximal xxx € entstehen.

Mithilfe der Förderung sollen 90 % der Personalkosten für eine halbe Stelle „Blühflächenkoordinator“ sowie der weiteren Projektkosten finanziert werden. Angestrebt wird die Förderung einer Personalstelle für den Zeitraum von 6 Jahren, voraussichtliche Kosten ca. 230.000 €. Die kalkulierten Projektkosten umfassen insgesamt ca. 160.000 €. Hinzu kommt eine durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt vorgeschriebene Evaluation des Projektes, für die gemäß der Empfehlung des Fördergebers 5-10 % der Gesamtkosten anzusetzen sind. Das entspricht Kosten in Höhe von weiteren maximal 39.000 € (10 % der Gesamtkosten). Insgesamt entstehen durch die Umsetzung des Blühflächenkonzeptes also Kosten in Höhe von ca. 429.000 €. Sofern der Förderantrag positiv beschieden wird, beträgt der Eigenanteil der Stadt 10 % der Gesamtkosten. Dies entspricht ca. 42.900 € für den Zeitraum von 6 Jahren bzw. 7.150 € jährlich.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt sowie beim Naturschutzfonds zu stellen. 
Die geplante Erstellung des Förderantrags durch einen externen Dienstleister wird zur Kenntnis genommen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2023 auf der Haushaltsstelle 3600.6551 zur Verfügung stehen.

.Beschluss:

I. 
1.         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt sowie beim Naturschutzfonds zu stellen. 
2.        Die geplante Erstellung des Förderantrags durch einen externen Dienstleister wird zur Kenntnis genommen. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2023 auf der Haushaltsstelle 3600.6551 zur Verfügung stehen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.02.2024 11:56 Uhr