Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des ehemaligen Wasserwerks Obernau (FNP 2030/03) - Änderungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 09.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.09.2023 ö Vorberatend 4PVS/8/4/23
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 09.10.2023 ö Beschließend 4PL/12/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1. + 2.:        Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk                         Obernau“ (FNP 2030/03) und Billigung des         Vorentwurfes vom 04.09.2023 zur                         Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Erstellung einer ca. 350 kWp Freiflächen-Photovoltaik-Anlage incl. einer zugehörigen Trafostation. Der Standort liegt auf dem Gelände am ehemaligen Wasserwerk südlich von Obernau auf den Fl.-Nrn. xxx, Gem. Obernau.  

Die Realisierung dieses Projekts soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes liegt westlich der Bahnstrecke Aschaffenburg-Miltenberg und westlich der Staatsstraße 2309 und ist über die Sulzbacher Straße erschlossen.
Die Sulzbacher Straße und im weiteren Verlauf die Maintalstraße sind im Norden an die Staatsstraße 2309 an das weiterführende Straßennetz angebunden.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt das Areal der Änderung des Flächennutzungsplanes als „Grünfläche“ dar, ergänzt mit Signaturen der „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie „Biotopverbund Trockenlebensraum“. 
Im Landschaftsplan ist der nördliche Teil als Fläche für „Ver- und Entsorgungsanlage“, der südliche Teil sowie ein Streifen im Westen als Grünfläche dargestellt. Der südliche Teil ist außerdem als „Sandlebensräume südlich Obernau“ mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung und Sicherung der Sandtrockenrasen und -brachen“ gekennzeichnet.

Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit bzw. wird aktuell folgendermaßen genutzt: 
Die Fläche im Bereich des Pumpwerks (Fl.-Nr. xxx) wird mehr oder weniger gärtnerisch genutzt (Rasenfläche und einzelne Gehölze). Im südlichen Bereich (Fl.-Nr. xxx und xxx) befanden sich die letzten Jahre Erdhaufen, die durch dichten Aufwuchs geprägt waren (Brombeeren, junger Robinienaufwuchs etc.). Im Westen befinden sich Altgrassäume mit Brombeergebüschen, die Richtung Main in Wiesenflächen übergehen. Auf den Fl.-Nrn. xxx und xxx befindet sich ein vorhandener Feldweg. 
Das Plangebiet weist keine bzw. nur geringe Höhenunterschiede auf.

Nördlich und südlich grenzen Grünflächen an das Plangebiet an. Östlich grenzen die Flächen für Bahnanlagen, d.h. das der DB Netz-AG gehörige Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Obernau (Bahnlinie Aschaffenburg-Miltenberg incl. Grünsaum und Feldweg), am Plangebiet an.
Die geringste Entfernung zu nächsten Gebäuden (Wohnnutzung an der Sulzbacher Straße nördlich des Plangebietes) beträgt ca. 35 m. 

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der vorgesehenen Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Gemarkung Obernau (FNP 2030/03) sieht an Stelle der Darstellung als „Grünfläche“, ergänzt mit Signaturen der „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie „Biotopverbund Trockenlebensraum“, die Darstellung „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität/Erneuerbare Energien“ vor. 

Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
Vorliegend erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) im „Parallelverfahren“ (§ 8 Abs.3 BauGB) zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Freiflächenphotovoltaik ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (Nr. 26/08). 
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ein (separater) Umweltbericht zu erstellen. Die Geltungsbereiche sowie die Zwecke und Ziele der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes überdecken sich. Folglich sind die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die für die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zu ermittelnden, zu beschreibenden und zu bewertenden Umweltbelange nahezu identisch bzw. sind im Vorhaben- und Erschließungsplan weitaus konkreter zu benennen.


Zu 3.:        Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)         sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Mit dem Vorentwurf vom 04.09.2023 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Bei Billigung des Vorentwurfes vom 04.09.2023 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch mindestens dreiwöchigen Aushang dieses Planvorentwurfes mit Begründungsvorentwurf erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03).
  2. Der Vorentwurf vom 04.09.2023 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Ehemaliges Wasserwerk Obernau“ (FNP 2030/03) sowie der Begründungsvorentwurf gleichen Datums werden gebilligt (Anlage 8).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.12.2023 12:21 Uhr