Ganztagesbetreuung in Schulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bildungssenates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 3. Sitzung des Bildungssenates 12.10.2023 ö Vorberatend 1BS/3/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bereits seit Jahren ist feststellbar, dass die Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung insbesondere im Bereich der Grundschulen zunimmt. Der Bundesgesetzgeber hat mit der Reform des SGB VIII einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung für die Klassen 1 – 4, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 festgeschrieben. Dies beinhaltet nicht nur die Betreuung während der Schulzeit, sondern auch Betreuungsangebote in den Ferien. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern. Verantwortlich für die konkrete Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs sind damit die Jugendämter vor Ort.

Im Bayern werden gebundener Ganztag, offener Ganztag, Hort und Mittagsbetreuung als anspruchserfüllend angesehen. 

In der Praxis zeigt sich, dass bereits zum heutigen Zeitpunkt in Aschaffenburg ein großer Teil der Schulkinder zumindest temporär am Nachmittag in einer der o.g. Angebote betreut wird. Die Buchungszahlen sind steigend und die Schulen kommen z.T. bereits an ihre Grenzen.
Mitte Oktober erfolgt durch die Jugendhilfeplanung eine Umfrage, die sich an die Eltern künftiger Grundschulkinder richtet. Mit dieser Umfrage wird der voraussichtliche Bedarf für das kommende Schuljahr ermittelt sowie die Prognose für die kommenden Jahre. Diese Umfrage soll jährlich im Oktober stattfinden.

Weiterhin verzeichnet das Jugendamt eine steigende Nachfrage nach Angeboten in den Ferien.
Aschaffenburg hat 12 Grundschulen und eine Fördergrundschule. An allen Schulen gibt es ein Angebot für die Betreuung am Nachmittag. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Mittagsbetreuungen in das Angebot eines offenen Ganztages umgewandelt. 

Derzeit sind im Grundschulbereich Angebote des gebundenen Ganztages an der Dalberg-Grundschule, an der Kolpingschule und an der Christian-Schad-Grundschule vorhanden. Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt sind Gespräche mit den größeren Grundschulen geplant, damit diese auch einen Zug des gebundenen Ganztages einrichten. 

Weiterhin sind Mittagsbetreuungen noch an drei Grundschulen vorhanden, an den übrigen Grundschulen gibt es das offene Ganztagesangebot oder das Angebot eines Hortes. Teilweise existieren an Schulen auch Mittagsbetreuung/Offener Ganztag parallel zum gebunden Ganztag. Dies lässt den Eltern eine Wahlmöglichkeit. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Mittagsbetreuungen mittelfristig auch in das offene Ganztagesangebot überführt werden.

Für den Ausbau und die Stärkung der Bildung und Betreuung am Nachmittag sowie der Ausweitung der Angebote in den Ferien sind zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Daher wird im Vermögenshaushalt im Einzelplan 2 unter 2110 „Grundschulen allgemein“ der Ansatz „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens auf 60.000 € erhöht. Im Einzelplan 4 soll im Verwaltungshaushalts des Jugendamtes der Ansatz für die Ferienangebote von 108.000 € auf 120.000 € erhöht werden. Weiterhin soll eine neue Haushaltsstelle Bildung OGTS im Verwaltungshaushalt des Jugendamtes mit 20.000 € eingerichtet werden. Um den gesetzlichen Auftrag künftig erfüllen zu können und den Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht zu werden, ist der Einstieg in die Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs im Haushaltsjahr 2024 erforderlich.

Ein ausführlicher Bericht über den Bereich Schulkindbetreuung erfolgt im Jugendhilfeausschuss am 26. Oktober 2023.

.Beschluss:

I. Der Bericht über Ganztagsbetreuung in Schulen wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.03.2024 12:00 Uhr