Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2024 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis Mitte September 2023 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Deutliche Veränderungen zeigen sich erneut insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dort werden sich insbesondere die Ausgaben der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erhöhen. Die Kosten stationärerer Hilfen verdoppeln sich im Vergleich zum Vorjahr. Hintergrund sind hier neben gestiegenen Fallzahlen insbesondere höhere Tagessätze und anspruchsvollere Bedarfe der jungen Menschen.
Bei den Kosten für Erziehungsbeistandschaften setzt sich der Trend der Vorjahres fort. Hier verringern sich die Kosten voraussichtlich auf 800.000 €. Hintergründe sind hier jedoch nicht geringere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, sondern eine Veränderung der Bedarfe, was nicht zuletzt auch der Kostenanstieg bei der Eingliederungshilfe und bei der sozialpädagogischen Familienhilfe zeigt.
Im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten setzt sich der Trend der Vorjahre auch weiter fort.
Die Kosten der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG steigen weiter an. Ursachen liegen im Platzausbau (zusätzliche Angebote) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) steigen. Wie in den Vorjahren sind Aussagen über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten allerdings mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen können. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2023 abzubilden.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2024 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.