Ausweitung der Integrationslotsenstelle aufgrund der Beratungs- und Integrationsrichtlinie III (BIR III)


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 6PL/14/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern hat zum 1.1.2018 die bislang getrennten Beratungsbereiche von Asylbewerbern und dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund in der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (im folgenden „BIR“) zusammengeführt. Weiterhin wurde das Programm „Integrationslotse“ integriert. 

Ziel der Förderung der Integrationslotsen ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die in den Bereichen Asyl und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ehrenamtlich Tätigen und eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure.
Der Schwerpunkt ist die Ehrenamtskoordination und Unterstützung der Ehrenamtlichen, ohne die die Bewältigung der Aufgaben im Bereich Asyl und Integration undenkbar wäre.

Die BIR I wurde durch die BIR II im Jahre 2020 abgelöst, die Gültigkeit bis zum 31.12.2023 hat. 
Danach wurde pro Gebietskörperschaft eine 1,0 Lotsenstelle gefördert.

Im Zuge der Ukraine Krise im Jahre 2022 wurde die BIR II modifiziert und die Fördermittel für die hauptamtlichen Integrationslotsen auf einen Förderbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro pro Zuwendungsempfänger erhöht, wodurch eine Ausweitung um eine 0,5 Lotsenstelle möglich wurde.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 07.03.2022 der Bereitstellung des erforderlichen Personalaufwandes für die Bearbeitung der Flüchtlingsthematik „Ukraine“ zugestimmt und auch die Regierung von Unterfranken hatte für die Besetzung einer weiteren Teilzeitstelle (50%) befristet bis zum 31.12.2023 keine Bedenken erhoben.
Derzeit sind von daher 1,5 Stellenanteile Integrationslotse vorhanden.

Zwischenzeitlich wurde am 26.09.2023 die BIR III zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt, Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Die Fördermittel für die hauptamtlichen Integrationslotsen wurden auf 130.000,00 Euro pro Zuwendungsempfänger erhöht, wodurch eine Ausweitung um eine weitere 0,5 Lotsenstelle möglich ist.
Von den hierdurch entstehenden Personalkosten in Höhe von ca. 30.000,00 Euro ist 
bei den hauptamtlichen Integrationslotsen ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen.
Bisher wurden an die Stadtbau GmbH für die Ehrenamtskoordination monatlich 470,00 Euro gezahlt. Dieser Betrag wird zukünftig für die Erbringung des Eigenanteils der Lotsenstelle eingesetzt.
Die Stelle soll bis zum 31.12.2026 befristet werden.

Die Verwaltung empfiehlt eine weitere 0,5 Stelle Integrationslotse einzurichten.

Wie bereits ausgeführt, ist das Ehrenamt bei der Bewältigung der Aufgaben im Bereich Flüchtlingskrisen und Integration der Menschen, die bei uns Schutz suchen, unerlässlich.
Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, gute Rahmenbedingungen und Ansprechpartner für die ehrenamtlich Tätigen zu schaffen.
Derzeit sind die Zugangszahlen von Flüchtlingen sehr hoch und bereits auf dem Niveau der Flüchtlingskrise 2015/2016, Tendenz weiter steigend.
Von daher ist die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher und die Motivationserhaltung der bereits vorhandenen Ehrenamtlichen von sehr wichtiger Bedeutung und nur mit einer guten personellen Ausstattung der Lotsenstelle möglich. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Einrichtung und Besetzung einer weiteren 0,5 Vollzeitstelle „Integrationslotse“ aufgrund der Beratungs- und Integrationsrichtlinie III (BIR III) wird befristet bis zum 31.12.2026 zugestimmt. 
  3. Die Stelle ist im Stellenplan 2024 auszuweisen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2024 10:34 Uhr