Aussetzung der Schließtagevorgabe für Kitas in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2023 ö Beschließend 2PL/15/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg wird von Kitaseite wie bereits in den vergangenen Jahren auch aktuell gebeten, die Schließtageregelung bei den Zuschussrichtlinien insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels zu streichen. Mit Beschluss vom 20.03.2023 hat der Stadtrat daher die Aussetzung der Schließtageregelung für ein Jahr beschlossen. 
Auch im Unterausschuss Bildung und Betreuung des Jugendhilfeausschusses wurde die Thematik problematisiert.

Seit dem vergangenen Frühjahr hat sich die Situation in den Einrichtungen nicht verändert. 
Die Auswirkungen des Fachkräftemangels treten immer deutlicher hervor. 
Der Tarifabschluss für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungstarif des öffentlichen Dienstes, der vielfach in die eigenen Tarifverträge übernommen wurde, gewährt den pädagogischen Mitarbeitenden darüber hinaus zusätzlich zu den Urlaubstagen noch zwei (bzw. vier inklusive „Umwandlungstage“) weitere Regenerationstage, die zu einer weiteren Anspannung der Personalsituation führen. 
Die Programme zur Gewinnung von Fachkräften und (Weiter)qualifizierung von Fach- und Ergänzungskräften werden aufgrund der Laufzeiten der Maßnahmen nicht aktuell im bereits begonnenen Kindergartenjahr 2023/24 zu einer Veränderung der Situation auf dem Arbeitsmarkt führen.  

Zur Entlastung der Einrichtungen befürwortet die Verwaltung daher eine Aussetzung der Schließtageregelung bis zum 31.12.2025. Somit würde die Schließzeitenregelung des BayKiBiG greifen, die maximal 30 Schließtage exklusive Fortbildungstagen erlaubt. 

Die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt bleibt darüber hinaus ebenso abzuwarten wie die gesetzgeberischen Voraussetzungen. Eine Neubetrachtung ab dem Kitajahr 2025/26 kann daher frühestens im Herbst des Jahres 2024 erfolgen. Dem Stadtrat wird hierüber, wie bereits in der Sitzung des Plenums vom 20.03.2023 angekündigt, im Herbst 2024 berichtet werden

Eine Aufhebung der Regelung über den 31.12.2025 hinaus wird weiterhin auch nicht als interessengerecht und angemessen angesehen. So sind zwar die Argumente der Betriebsträger und der Einrichtungsleitungen gut nachvollziehbar, jedoch sind auch die Interessen der Eltern von Kitakindern und die des im Gruppendienst tätigen Personals zu berücksichtigen. 
Seitens der Eltern werden immer wieder nachvollziehbar organisatorische Betreuungsengpässe geschildert, die gegen eine dauerhafte Aufhebung der Schließtageregelung sprechen. So liegt z. B. der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche bei 24 Tagen. 
Auch seitens des Personals von Kindertageseinrichtungen besteht nicht ausschließlich der Wunsch nach einer Ausweitung der Schließtageregelung. Vielfach wird dies als arbeitnehmerunfreundlich erachtet, da Urlaub ausschließlich in vorgegebenen Zeiten möglich ist.  
Die Situation der Schließtageregelung muss im zweiten Halbjahr 2024 neu bewertet werden.

Eine Aussetzung der Schließtage bis zum Jahresende des übernächsten Jahres wird vorgeschlagen, da seitens der Einrichtungsträger richtigerweise darauf hingewiesen wurde, dass eine Planung und Abrechnung grds. für ein Haushaltsjahr über KiBiGWeb stattfindet. Eine unterjährige Anpassung der Schließtage zum Ende des Kitajahres ist mit großem organisatorischen Mehraufwand für die bereits stark belasteten Einrichtungen verbunden.

.Beschluss: 1

I. 
1. Der Stadtrat beschließt, dass die Schließtageregelung der Richtlinie für die Zuwendung von Auschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2025 ausgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 5

.Beschluss: 2

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Trägern, unabhängig von der Anzahl von Schließtagen ein Ersatzangebot für geplante und ungeplante Schließungen für den in Punkt Nr. 1 beschriebenen Zeitraum zu erarbeiten und aktiv zu kommunizieren.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 16

.Beschluss: 3

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern ein tragfähiges Konzept (u. a. Gewinnung Fachkräfte, Erfüllung der Schließtagevorgabe, Buchungskonzept, Notbetreuungskonzept) zu erarbeiten, um wieder zu einem Normalbetrieb zu gelangen. Dieses Konzept muss bis 31.12.2025 erarbeitet und umgesetzt sein.
4. Die Stadtverwaltung berichtet im Herbst 2024 über die ersten Ergebnisse.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 23, Dagegen: 14

Datenstand vom 21.02.2024 10:05 Uhr