Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2023 ö Beschließend 5PL/15/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (kurz: AVG) steht im Angesicht der Energiewende vor erheblichen Investitionen. Beispielhaft soll hier der Ausbau der dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung aus regenerativen Energieträgern und der damit zusammenhängende Ausbau der Strom- und Wärmenetze oder die Netzintegration der Elektromobilität genannt werden. Darüber hinaus erfordert auch die kontinuierliche Erneuerung der bestehenden Netzinfrastruktur aufgrund der Altersstruktur der jeweiligen Netze erhebliche Investitionen, die zu deutlich steigenden Investitionsbudgets führen.

Die Finanzierung der AVG erfolgte bislang überwiegend über den Abbau freier Liquidität bzw. in geringerem Maße über Fremdmittel. In den Jahren 2018 bis 2020 gab es darüber hinaus Kapitalerhöhungen in Höhe von in Summe ca. 16 Mio. €. Das Eigenkapital beträgt seit der letzten Erhöhung 2020 nunmehr 65.000.000,00 €. In den Jahren 2021 und 2022 gab es keine Kapitalerhöhung mehr. Nachdem die verfügbare freie Liquidität zwischenzeitlich weitestgehend aufgebraucht wurde bedarf es zur Finanzierung der künftig steigenden Investitionen zunehmend der Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt. Dies gestaltet sich nach aktuellen Erkenntnissen der letzten Darlehensausschreibung im Jahr 2022 äußerst schwierig, da nur eine Bank (Hausbank Sparkasse) überhaupt bereit war ein Finanzierungsangebot abzugeben.

Darüber hinaus hängen die erzielbaren Finanzierungskonditionen auch maßgeblich von der vorhandenen Finanzierungsstruktur ab. Der Eigenkapitalquote kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu, da bei einer unterdurchschnittlichen Eigenkapitalquote von den Fremdkapitalgebern Risikozuschläge gefordert werden, welche die Finanzierung verteuern und damit wiederum zu einem Ergebnisrückgang beitragen. 

Beim Betrieb der regulierten Strom- und Gasnetze ist zudem darauf zu achten, dass die vom Verordnungsgeber zugestandene kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die den erzielbaren Gewinn eines regulierten Netzbetreibers abbildet, nur dann in voller Höhe erzielt werden kann, wenn die Eigenkapitalquote des Netzbetreibers mindestens 40 % beträgt. Bei einer geringeren Eigenkapitalquote kommt es hingegen zu einer anteiligen Kürzung der zugestandenen Eigenkapitalverzinsung und damit des aus dem Netzbetrieb erzielbaren Jahresüberschusses.

Die Eigenkapitalquote der AVG beläuft sich zum 31.12.2022 auf 38,33%, nach 43,17% per Ende 2021. Damit ist sie aufgrund der in den Jahren 2021 und 2022 unveränderten Höhe des Eigenkapitals, bei gleichzeitig wachsender Bilanzsumme als Folge der gestiegenen Investitionstätigkeiten, wieder unter die strategisch wichtige 40 % Marke gefallen. Um die Eigenkapitalquote nun wieder nachhaltig auf ein Niveau über 40% zu heben ist die anteilige Finanzierung mittels Kapitalerhöhung dringend zu empfehlen. Daher wird vorgeschlagen eine Kapitalerhöhung um 12.000.000,00 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen, so dass sich das Eigenkapital der AVG nach Umsetzung der Kapitalerhöhung auf 77.000.000,00 € beläuft. Unter Berücksichtigung der in 2023 voraussichtlich umgesetzten Investitionen ergibt sich nach Umsetzung dieser Kapitalerhöhung eine Eigenkapitalquote von ca. 42,0 %. Da auch in den Folgejahren mit überdurchschnittlich hohen Investitionen zu rechnen ist, wird zudem beabsichtigt, auch in den Folgejahren weitere Kapitalerhöhungen vorzunehmen, um dauerhaft eine angemessene Eigenkapitalausstattung der AVG und eine ausgewogene Finanzierungsstruktur sicherzustellen. 

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der AVG mit den Stadtwerken Aschaffenburg (kurz: STA) ist es erforderlich, den Jahresüberschuss der AVG des Geschäftsjahres 2022 zunächst in voller Höhe an die STA abzuführen und in einem zweiten Schritt den Betrag der Kapitalerhöhung an die AVG zurückzuführen. Die STA verfügt aufgrund der Ergebnisabführung der AVG über die notwendigen finanziellen Mittel um die Kapitalerhöhung der AVG umzusetzen.

Nach § 13 Abs. 1 Ziffer h des Gesellschaftervertrages der AVG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. Die Stadt als Gesellschafter der AVG wird kraft Gesetzes in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung setzt einen Beschluss des Aufsichtsrates und des Stadtrates voraus. 

.Beschluss:

I. Der Kapitalerhöhung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH um 12.000.000,00 € auf 77.000.000,00 € wird zugestimmt.

Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH der Kapitalerhöhung gemäß dieser Beschlussvorlage zuzustimmen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 10:05 Uhr