Terminierung Weihnachtsmarkt 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadthallensenates, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 7

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadthallensenat stimmt der Vorverlegung des Weihnachtsmarktes 2024 vom 22. November bis zum 22. Dezember zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß der Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung) beginnt der Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember.

Für 2024 haben sich der Verband der Marktkaufleute und Schausteller, die Vereinigung der Schausteller sowie die Initiative Wochenmarkt bei einem Gespräch am 06.11.2023 darauf geeinigt, dass für 2024 der Beginn des Weihnachtsmarktes wiederum, wie bereits 2023, vorverlegt wird. Der Beginn wäre demnach unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten am 22.11.2024. Dies hat zur Folge, dass ein weiterer Wochenmarkttermin auf die Ausweichfläche verlegt werden muss. Das Ende des Weihnachtsmarktes bleibt satzungsgemäß beim 22.12.2024. Der Totensonntag muss aufgrund der Gesetzgebung und einschlägiger Gerichtsurteile (VGH Kassel, 14.01.1998 - 8 UE 392/96) geschlossen bleiben.

Nach den diesjährigen Erfahrungen mit dem vorzeitigen Beginn, soll für die Folgejahre ab 2025 dann ggfs. ein genereller Beschluss über eine Satzungsänderung herbeigeführt werden.

Die Verbände sind mit der Vorgehensweise einverstanden.

Datenstand vom 24.11.2023 13:38 Uhr