Sondertarife im ÖPNV; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2022 wegen "Einführung eines Neubürgertickets im ÖPNV" - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.05.2023 wegen "29 Euro-D-Ticket für Kulturpassinhaber"


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.12.2023 ö Beschließend 7PL/16/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Innerhalb des Stadtgebiets Aschaffenburgs, entsprechend der Preisstufe 11 des VAB-Tarifblatts, bestehen Sondertarife für bestimmte Verkehrstage bzw. Personengruppen. Die jeweilige Differenz zum von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch den städtischen Haushalt an die Stadtwerke bzw. auch die anderen Unternehmen der VAB ausgeglichen.

Wenigstens für den bisher kostenfreien ÖPNV an Samstagen muss für das Jahr 2024 eine Entscheidung getroffen werden, da die bisherige Regelung zum Jahresende ausläuft. Es werden aber auch die anderen Sondertarife auf den Prüfstand gestellt.

Weiter liegen der Verwaltung die o. g. Anträge zu einem Neubürgerticket und einem D-Ticket für Kulturpassinhaber vor.

Alle den ÖPNV-Schülerverkehr betreffenden Tarife und Aspekte werden in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt. Hierunter fallen:

  • 12-€-Ticket für Auszubildende und Schüler*innen, für die keine Schulwegkostenfreiheit besteht
  • Für Schüler*innen, für die Schulkostenfreiheit besteht: Eigenfinanzierung des Differenzbetrags zwischen der Monatskarte Azubi und dem Deutschlandticket.
  • Für Schüler*innen, für die keine Schulkostenfreiheit besteht: Ermäßigtes Deutschlandticket (29 €)

Die im Folgenden dargestellten Ausgleichsbeträge für 2023 sind prognostiziert. Die geschätzten Ausgleichbeträge für das Jahr 2024 berücksichtigen keine Tariferhöhung.


  1. Kostenfreier ÖPNV an Samstagen
Die kostenfreie Nutzung des ÖPNV innerhalb Aschaffenburgs besteht seit dem 01.12.2018. Einst eingeführt, um eine Verlagerung der Verkehrsmittelwahl vom Pkw auf den ÖPNV zu begünstigen, zeigt sich im Nachhinein, dass es eher zu Kannibalisierungseffekten innerhalb des Umweltverbunds führte, d. h. vom zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren zum ÖPNV. Der Ausgleichsbedarf bemisst sich nach dem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen an einem Samstag pro Fahrgast auf 2,70 €. Die Verwaltung schlägt vor, die kostenfreie ÖPNV-Nutzung aufzuheben. 

Ausgleichsbedarf 2022:        256.247,50 €
Ausgleichsbedarf 2023:        267.000,00 €
Ausgleichsbedarf 2024:        0,00 €


  1. Vergünstigte Tageskarte an Sonn- und Feiertagen 
Ab dem 01.01.2021 zahlen die Kunden an Sonn- und Feiertagen 1 € für die Tageskarte (statt 2,40 € für Kinder und 4,10 € für Erwachsene). Auch diese Regelung ist wie das Samstagticket begrenzt bis zum 31.12.2023 eingeführt worden. Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung an Sonn- und Feiertagen nicht fortzuführen.

Ausgleichsbedarf 2022:        49.464,00 €
Ausgleichsbedarf 2023:        70.000,00 €
Ausgleichsbedarf 2024:        0,00 €


  1. AufAchse-Ticket
Die im Jahr 2019 eingeführte Tageskarte mit Gültigkeit im gesamten VAB-Gebiet war zu Beginn nur für die Sommerferien gedacht. Danach wurde es in der zweiten Stufe auf die Wochenendtage, Feiertage und alle Schulferientage ausgedehnt. Die Nachfrage nach diesem Ticket, das für Kinder 3,50 € und für Erwachsene 5,00 € kostet, war so groß, dass ein finanzieller Ausgleich durch die Aufgabenträger nicht erforderlich wurde. In einer dritten Stufe ab dem Jahr 2022 gilt das Ticket auch an Werktagen ab 9:00 Uhr. Hierfür wurde für die Stadt Aschaffenburg ein Ausgleichsbedarf von ca. 23.000 € prognostiziert. Tatsächlich belief sich der Aufwand im Jahr 2022 auf rund die Hälfte der Kosten. Dies ist ein Indiz für die hohe und vor allem zusätzlich induzierte Fahrgastnachfrage. Das AufAchse-Ticket ist das ideale Ticket für Gelegenheitsfahrer und ein Erfolgsmodell der VAB, insbesondere in Bezug auf den relativ geringen finanziellen Ausgleichsbedarf. Das AufAchse-Ticket ist bis zum 31.12.2023 befristet. Die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger möchten das Ticket unbefristet fortsetzen. Hierzu ist der Vertrag anzupassen.

Ausgleichsbedarf 2022:                11.831,63 €
Ausgleichsbedarf 2023 und 2024:        noch nicht abschätzbar, vor dem Hintergrund Deutschlandticket und anderer Tarifmaßnahmen
Ansatz 20.000 €


  1. Park+Ride-Ticket
Gelegenheitsnutzer zahlen für das Parken und die anschließende Tageskarte 2,- € (statt 8,20 €). Jahreskunden zahlen 30 € (statt 40,80 €) pro Monat. Durch die Sperrung der Willigisbrücke zwischen Juni und Dezember fiel der Ausgleichbedarf 2022 geringer aus, was aber relativ wenig ins Gewicht fällt. Im Mittel setzt sich die Nachfrage aus 6 Jahreskunden und weniger als 1 Gelegenheitskunden pro Tag zusammen. Die geringe Nachfrage legt nahe, das Angebot einzustellen und damit auch die Kosten für den Betrieb der Schrankenanlage einzusparen. Auf Grund der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende kann die Einstellung des Betriebs erst zum 31.12.2024 erfolgen. Der Parkplatz wird dann wieder uneingeschränkt für alle nutzbar.

Ausgleichsbedarf 2022:        4.011,60 €
Ausgleichsbedarf 2023:        4.000,00 €
Ausgleichsbedarf 2024:        4.000,00 €


  1. Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht den Anspruchsberechtigten 50% Ermäßigung auf Monatskarten (24,90 € statt 49,80 €) und Tageskarten zum Tarif Kind zu erwerben (2,40 € statt 4,10 €). Sogenannte Sozialtickets gehören zu den freiwilligen Leistungen, die deutschlangweit höchst unterschiedlich ausgeprägt sind. Die beiden Nachbaraufgabenträger der VAB, die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, bieten kein Sozialticket an. Die Verwaltung schlägt vor, die Vergünstigung von Fahrscheinen im Kulturpass ab 2024 zu streichen.

Ausgleichsbedarf 2022:        80.871,00 €
Ausgleichsbedarf 2023:        113.300,00 €
Ausgleichsbedarf 2024:        0,00 €        bei Fortführung des Bestands


  1. Übersicht des Ausgleichsaufwands
In der Übersicht in Bild 2 sind die Ausgleichsbeträge der Jahre 2022 bis 2024 dargestellt. Etwaige Tariferhöhungen im Jahr 2024 wurden dabei nicht berücksichtigt.

Bild 2: Übersicht der Ausgleichsbeträge 2022-2024


  1. Einführung eines Neubürgertickets
Mit ihrem Antrag vom 05.08.2022 beantragte die CSU-Fraktion zusammen mit der Jungen Union ein Neubürgerticket für den ÖPNV. Ziel ist es, Neubürgern den Zugang zum ÖPNV möglichst leicht und erstmal kostenfrei zu ermöglichen. Derzeit werden Neubürger mit einem Willkommensschreiben des Oberbürgermeisters und dem Angebot einer kostenfreien Stadtführung bedacht.

Es werden 3 Varianten eines Neubürgertickets aufgezeigt und der mögliche maximale Ausgleichsbedarf ausgewiesen. Den Berechnungen liegt die Annahme zu Grunde, dass die Anzahl der Zuzüge von außerhalb des Stadtgebiets pro Jahr ca. 5.000 Personen beträgt (davon 15% Kinder unter 15 Jahren = 750). Die Stadt Würzburg, die bereits ein Neubürgerticket anbietet (s. Variante C), bestätigte auf Nachfrage, dass dieses Angebot nur geringfügig angenommen wird. Konkrete finanzielle Auswirkungen konnten nicht genannt werden. Daher der Hinweis, dass nachfolgende finanziellen Auswirkungen davon ausgehen, dass das Angebot zu 100% ausgeschöpft wird.

Variante A:        Gutschrift über die Ticket-App FAIRTIQ
Über die Ticket-App FAIRTIQ können Neubürgern ein virtuelles Guthaben geschenkt werden. Das Guthaben kann individuell und flexibel genutzt werden. Ein Guthaben von z. B. 20 € ermöglicht:
  • 5 Tageskarten innerhalb Aschaffenburg (19,50 €)
  • 1 Tageskarte VAB-weit (14,40 €)
  • 5 Einzelfahrten mit einer Länge von 10 km (19,50 €)

Die Variante setzt die Installation der App voraus. Zurzeit ist es auch noch nicht möglich, mehr als zwei Personen per App mitfahren zu lassen. Daher ist diese Lösung für Familienzuzüge weniger geeignet. Weiter stellt sich Frage, ob jedem Neubürger oder lediglich jedem Haushalt ein Guthaben zur Verfügung gestellt werden soll. Ausgehend von jeder Person, die begünstigt werden soll, wird in dieser Variante ein max. jährlicher Ausgleich von ca. 100.000 € benötigt.
Für die Abwicklung dieses Angebots mit der Firma FAIRTIQ fallen zudem weitere Kosten an (Bereitstellung von Gutschein-Codes).

Variante B:        Tageskarte mit frei wählbarem Datum für das Stadtgebiet
Die Stadtwerke können Tagestickets ausgeben, die bei Inanspruchnahme durch den Nutzer mit dem Tagesdatum ergänzt werden. Das erfordert für den "Vertrieb" durch das Bürgeramt eine individuelle Zusammenstellung der Neubürgerbriefe, um die jeweilige Familiensituation zu berücksichtigen. Der max. jährliche Ausgleich beläuft sich damit auf 18.300 €.

Variante C:        Würzburger Modell
Dem Antrag der CSU liegt als Beispiel das Würzburger Modell bei. Hinzugezogene erhalten in Würzburg 5 (Solo-)Tageskarten und ein Wochenend-Familienticket.

Übertragen auf Aschaffenburg bedeutet dies die Ausgabe von Wochenkarten und ein Ausgleich von 5.000 x 15,20 € = 76.000 €. Auch diese Variante erfordert für den "Vertrieb" durch das Bürgeramt eine individuelle Zusammenstellung der Neubürgerbriefe, um die jeweilige Familiensituation zu berücksichtigen. In Würzburg übernimmt die Stadt den Ausgleich. Über die Höhe konnte keine Aussage getroffen werden, lediglich, dass die Nachfrage eher gering ist.

Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich gegen Modelle aus, die eine individuelle Zusammenstellung und damit zusätzliche Personalressourcen erfordern. Für neu Hinzugezogene, die den ÖPNV ausprobieren möchten, kann insbesondere auf das AufAchse-Ticket bei Fahrten innerhalb der VAB sowie auf Gruppenkarten und die günstiges Tageskarten für das Stadtgebiet verwiesen.

Anlagen
Antrag der CSU vom 05.08.2022, Einführung eines Neubürgertickets im ÖPNV
Antrag der GRÜNEN vom 17.05.2023, 29 Euro-D-Ticket für Kulturpassinhaber

.Beschluss:

Herr Stadtrat Peter Schweickard beantragt für die CSU-, SPD- und GRÜNEN-Stadtratsfraktion, dass alle bereits vorhandenen Angebote der städtischen Sondertarife im ÖPNV befristet bis zum 30.06.2024 verlängert werden. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing bittet um Zustimmung zu diesem Antrag.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit angenommen.

Datenstand vom 21.02.2024 10:15 Uhr