Sanierung des Entwässerungssystems Schloßberg; Vorstellung der Entwurfsplanung durch die Ing.gemeinschaft Arcadis Germany GmbH/Fischer Teamplan GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.12.2023 ö Beschließend 4PVS/11/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

1.1        Entwurfsplanung
Am 11.11.2020 wurde dem Stadtrat die Vorplanung für die Sanierung des Entwässerungssystems Schloßberg vorgestellt und die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Seitdem wurde von der beauftragten Planungsgemeinschaft Arcadis / Fischer Teamplan an der Entwurfsplanung gearbeitet. Im Rahmen dieser Leistungen wurden, wie vom Planungs- und Verkehrssenat gefordert, weitere Erkundungen über den Baugrund und die Gründung der Stützmauer eingeholt. Mit den Ergebnissen konnten mehrere Varianten für die Kreuzung der historischen Stadtmauer entwickelt werden, deren Realisierbarkeit und Kosten wurden gegenübergestellt. Als besondere Herausforderung im Gesamtprojekt hat sich die zeitliche Umsetzung herausgestellt, die intensiv mit den tangierenden Projekten der Um- und Neugestaltung des Schlossufers und dem Bau des RÜB Willigisbrücke abgestimmt werden muss.

1.2        Stellungnahme von ZAI zur Planung und Risikoabwägung
Bei der Sanierungsplanung der Entwässerung Schloßberg handelt es sich um ein komplexes Projekt mit einem hohem Anteil Spezialtiefbau. Um sicherzustellen, dass bei der Grundlagenermittlung und den Planungsschritten keine wesentlichen Fragestellungen unbearbeitet blieben und bei der Bearbeitung die zugrunde gelegten Annahmen richtig getroffen wurden, erhielt das Ingenieurbüro ZAI Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH (ZAI) im Sinne eines Second View den Auftrag dies zu prüfen und zum Baugrundgutachten und der Entwurfsplanung Stellung zu nehmen. Eine weitere Aufgabenstellung bestand in der Risikoabwägung in Bezug auf die Bauverfahren und die Auswirkungen auf umliegende Gebäude und Bauwerke (Stadtmauer).

1.3        Erkundung des angetroffenen Hohlraums
Ende Juni wurden zur Vorbereitung weiterer durch ZAI angeregter Baugrunderkundungen im Bereich des neuen RÜ Am Schloßberg Bohrlochsondierungen zur Kampfmittelerkundung durchgeführt Dabei wurde am Hang neben der Treppenanlage zwischen Schloßberg und Kapuzinerplatz ein großer Hohlraum von noch nicht bekanntem Ausmaß entdeckt. Um eine Havarie und mögliche Risiken beim geplanten Rohrvortrieb zu vermeiden bzw. zu minimieren, muss das Ausmaß des Hohlraums erkundet und entsprechende Maßnahmen vor dem eigentlichen Baubeginn der Gesamtmaßnahme getroffen werden.

1.4        Energiestudie
Der große Schacht in der Hanauer Straße wird als Wirbelfallschacht hergestellt. Bei der Höhenüberwindung des Wassers im Wirbelfallschacht entsteht Energie. Die Verwaltung hat eine Studie in Auftrag gegeben, ob diese Energie nutzbar gemacht werden kann. Auf Anregung des Stadtrats wurde die Arge mit dieser Studie zur Energieerzeugung beauftragt. Die Studie liegt den Sitzungsunterlagen bei.

1.5        Schlossgrabenleitung
Im Tauschvertrag zwischen dem Freistaat und der Stadt Aschaffenburg vom 31.03.1950 ist die Speisung des Schlossgrabens durch Wasser, das über die Schlossgrabenleitung zugeführt wird, enthalten. In den ersten Planungsstadien ging man davon aus, dass die Wasserleitung durch die Tiefbaumaßnahme im Bereich der Kreuzung Hanauer Straße/Kolpingstraße beeinträchtigt wird. Daher beauftragte das Tiefbauamt am 27.01.2021 die Arge Arcadis-Fischer mit einer Studie zur Einleitung von Mainwasser in den Schlossgarten-Bachlauf. Auch diese Studie ist Bestandteil der bereitgestellten Sitzungsunterlagen.


  1. Projektbeschreibungen

    1. Entwurfsplanung

Trasse

Gegenüber der gewählten Variante 2 aus der Vorplanung ist der Zulaufkanal unverändert geblieben. Das entspricht dem oberen nördlichen Teil der Planung zwischen Hanauer Straße und Zulauf zum Regenüberlaufbauwerk am Schloßberg. Er beginnt an der Hanauer Straße mit einem großen Fallschacht, von dessen Baugrube aus der Rohrvortrieb Richtung Regenüberlauf Am Schloßberg startet.
Für die Planung des Auslasskanals wurde im Rahmen der Fortführung der Vorplanung untersucht, ob es möglich ist, die historische Stadtmauer unterhalb des Fundaments zu kreuzen, um damit das Risiko für Lageabweichung oder Festfahren der Rohrvortriebsmaschine beim Rohrvortrieb zu minimieren. Es wurden von Archäologen begleitete Schürfe unter dem Theoderichstor ausgeführt, die ergaben, dass das Theoderichstor auf Holzpfählen gegründet ist, aber kein durchgängiges Fundament vorweist. Zum Ausschluss dieser Variante führte die geringe zur Verfügung stehende Höhe im Torbereich, die den Einbau von einem wasserundurchlässigen Verbau nicht zulässt. Richtung Norden steigt das Gelände an der historischen Stadtmauer an. Die vertiefenden Schürfe an dieser Stelle bestätigten die Erwartung, dass auch das Mauerfundament parallel zum Gelände verläuft. Die Querung der Stadtmauer ohne Eingriff in die Bauwerkssubstanz ist an dieser Stelle möglich.

Die Optimierung des Bauwerks und die notwendige Kreuzung der historischen Stadtmauer etwas weiter nördlich als ursprünglich vorgesehen, führten zu einer geometrischen Spiegelung in der Lage des Regenüberlaufbauwerks.

Baugrund

2019 wurde das Gutachterbüro GMP mit der Erstellung eines Baugrundgutachtens beauftragt. Der geotechnische Bericht liegt mit Datum vom 08.08.2019 vor. In den Jahren 2021 und 2022 wurden ergänzende Erkundungen und Bodenansprachen nach DIN durchgeführt. Der geotechnische Bericht vom 17.02.2023 beinhaltet die Fortführung des Berichts aus dem Jahr 2019 mit Anpassungen an die aktuelle Planung.

Der Stadtrat und die Verwaltung legen größten Wert auf risikoarme Bauweisen und planungsbegleitende Erkenntnisgewinne durch gutachterliche Begleitung der Fachplanungen. Am 27.03.2023 wurde daher die Ziegler und Aulbach Ingenieurgesellschaft mbH (ZAI) mit einer Stellungnahme zur Planung und der Risikobewertung der vorgesehenen Bauverfahren beauftragt. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die geotechnischen Gutachten gelegt werden.

Während der Erarbeitung der Stellungnahme stellte ZAI fest, dass für die ganzheitliche Bewertung weitere Baugrunderkundungen notwendig sind. Bei den vorbereitenden Sondierungsbohrungen zur Kampfmittelerkundung Ende Juni wurde ein großer Hohlraum von noch nicht bekanntem Ausmaß entdeckt. Eine Georadarerkundung stellte Strukturen im Untergrund fest, die mit der Dokumentation historischer Bauten zusammenpasst.

Um eine Havarie beim Rohrvortrieb zu vermeiden, muss das Ausmaß des Hohlraums erkundet und dieser ordnungsgemäß verfüllt werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Leistungen vor Beginn der eigentlichen Maßnahme auszuführen, um größtmögliche Sicherheit für den späteren Bauablauf und die Kosten zu erreichen. Die Arge erarbeitet aktuell ein Angebot für die Planung und Ausschreibung dieser Leistungen. Die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2024 ausgeschrieben und bis Ende des kommenden Jahres umgesetzt werden.

Bauausführung

Um die Maßnahme parallel zu den Teilprojekten der Umgestaltung des Schlossufers und zum Bau des RÜB Willigisbrücke durchführen zu können, sind je nach Fortschritt der Projekte zwei Bauabschnitte vorgesehen.

Der erste Bauabschnitt umfasst den Bau des Auslasskanals in den Main mit Auslassbauwerk im Abschnitt außerhalb der Stadtmauer mit deren Querung. Dieser soll im Jahr 2025 baulich umgesetzt werden. Im zweiten Bauabschnitt werden der Zulaufkanal und das Regenüberlaufbauwerk hergestellt. Die Arbeiten sollen im Jahr 2025 beginnen und bis Ende 2027 abgeschlossen sein. 

Vorbereitende Arbeiten der AVG und die Herstellung der Startbaugrube sowie die Anbindung des Kanals an den Bestand in der Kreuzung Hanauer Straße/Kolpingstraße bedingen Einschränkungen im Verkehr und eine umfassende, mit allen Fachdienststellen einvernehmlich abgestimmte Verkehrsplanung. Hierbei müssen neben den baulichen Belangen, die Führung des IV, des ÖPNV, des Radverkehrs und der Fußgänger verträglich konzipiert werden. Außerdem gilt es die angrenzenden Betriebe, insbesondere das Hotel, zu berücksichtigen. Es wurden bereits zu jetzigen Zeitpunkt Vorgespräche geführt und die Rahmenbedingungen für ein Verkehrskonzept für die Bauzeit entwickelt. Im Hinblick auf die Komplexität der Maßnahme ist vorgesehen, die Fachplanung für das erforderliche Verkehrskonzept durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro erstellen zu lassen.

Gutachten

Um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, um das Ausführungsrisiko zu minimieren und die Beeinträchtigung für Anlieger innerhalb des gesetzlichen Rahmens so gering wie möglich zu halten, sind oder werden umfangreiche Gutachten erstellt oder Bescheide erwirkt. Dies sind im Einzelnen:

      • Baugrundgutachten
        Es wurde ein geotechnischer Bericht durch GMP angefertigt, der durch ZAI geprüft und mit weiteren Untersuchungen ergänzt wurde.

      • Risikobewertung
        Die Risikobewertung der Bauverfahren kommt zu dem Ergebnis, dass an zwei Stellen das vorgesehene Bauverfahren nochmals nachgeschärft werden muss, um Havarien aus den Baugrundverhältnissen möglichst auszuschließen.

      • Naturschutz
        Für die Baumaßnahmen wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch die Stadt Aschaffenburg aufgestellt.

      • Wasserrecht
        Die Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Mischwasser aus dem Regenüberlauf Schloßberg wird im Rahmen der Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung beantragt. Es wird ein befristeter Bescheid erwartet, solange die Schmutzfrachtberechnung nicht abgeschlossen und beschieden ist.

      • Denkmalschutz
        Es liegt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vor. Die Auflagen im Bescheid sehen u. a. vor Grabarbeiten von qualifizierten Fachfirmen archäologisch begleiten zu lassen.

      • Lärmgutachten
        Da es insbesondere beim Einbringen des Verbaus an verschiedenen Stellen zu erhöhter Lärmentwicklung kommen wird, ist eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben worden. Aus der Prognose sollen u. a. Schutzmaßnahmen, die gegebenenfalls getroffen werden können, hervorgehen.

      • Kampfmittel
        Die vorliegende Luftbildauswertung wird durch ein noch zu beauftragendes Kampfmittelräumkonzept ergänzt.

      • SiGeKo
        Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss aufgrund der Dauer der Baumaßnahme und des Einsatzes von mehreren Unternehmen eingesetzt werden. Er soll ab der Ausführungsplanung in die Planung einbezogen werden.

      • Erschütterungsmessung
        Während der Baumaßnahme werden bei Bedarf Erschütterungsmessgeräte installiert.

      • Beweissicherung
        Vor Baubeginn wird an den Gebäuden eine Beweissicherung durchgeführt.

2.2        Stellungnahme von ZAI zur Planung und Risikoabwägung
Der aktuelle Stand der Stellungnahme kann den Sitzungsunterlagen entnommen werden. Zusammenfassend stellt ZAI im Fazit fest, dass die Baugrunderkundungen angemessen sind. Es wird empfohlen, Analysen zu ergänzen, die den Anforderungen aus der 2023 in Kraft getretenen Mantelverordnung entsprechen.

Die historische Recherche gibt deutliche Hinweise auf Hindernisse aufgrund alter Fundamente, verfüllter Hohlräume usw. ZAI regt an, die Bauverfahren in den betroffenen Abschnitten nochmals zu betrachten. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird dieser Punkt daher gesondert und in ausreichender Detaillierungstiefe behandelt. Zusammen mit der Arge Arcadis-Fischer und ZAI wird das Tiefbauamt darauf ein besonderes Augenmerk legen.

ZAI weist auf die notwendige Sorgfalt bzgl. hydraulischer Nachweise hin. Hier sind noch genauere Berechnungen durch die Arge Arcadis-Fischer erforderlich.

2.3        Erkundung des angetroffenen Hohlraums
Um eine Havarie beim Rohrvortrieb zu vermeiden, muss das Ausmaß des Hohlraums, wie unter 2.1 beschrieben, erkundet und dieser ordnungsgemäß verfüllt oder so gesichert werden, dass in dem Bereich der Kanal in offener Bauweise verlegt werden kann. 

2.4        Energiestudie
Ergebnis der Studie ist, dass die Nutzung der Energie, die im Wirbelfallschacht entstehen kann, nicht wirtschaftlich nutzbar ist. Durch die Montage von Wärmetauschern im Mischwasserkanal ist die Wärmegewinnung möglich und kann je nach Randbedingung wirtschaftlich vertretbar sein. Dazu ist es notwendig weitere Daten zu erheben.

Es wird daher vorgeschlagen, die in der Studie empfohlenen Daten zu erheben und die Studie weiterzuführen. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat dann nochmals vorgestellt.

2.5        Schlossgrabenleitung
In der Studie zur Schlossgrabenleitung wurde untersucht, wie eine Pumpleitung Wasser aus dem Main hinauf zur Hanauer Straße pumpen kann und somit eine dauerhafte Beschickung des Schlossgarten-Bachlaufs sicherstellt.

Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben technisch möglich ist. Die Realisierung würde allerdings Herstellungskosten in Höhe von ca. 400.000 EUR verursachen.

Aufgrund der hohen Kosten wurde die Sachlage vom Tiefbauamt zusammen mit der Rechtsstelle nochmals genau erörtert. Inzwischen hatte die Planung der Sanierung der Entwässerung Schloßberg gezeigt, dass die Schlossgrabenleitung nicht wie ursprünglich vorgesehen, von der Tiefbaumaßnahme betroffen sein würde. Das bedeutet, dass sich am Status quo der Beschickung des Schlossgarten-Bachlaufs nichts ändert und somit keine Veranlassung für den aufwändigen Bau der Pumpleitung mehr besteht.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt nicht mehr weiter zu verfolgen.


  1. Kosten

    1. Entwurfsplanung

Der Verwaltung ist bewusst, dass es in Zeiten knapper Haushaltsmittel umso wichtiger ist, den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.

In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:

Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %

Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.

Die Kostenberechnung in der HOAI Leistungsphase Entwurfsplanung für die Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg folgende Bruttosummen:

Baukosten
8.583.005,90 EUR
Baunebenkosten 20 %
1.716.601,18 EUR
Sicherheitszuschlag 20 %
1.716.601,18 EUR
Gesamtkosten
12.016.208,30 EUR

    1. Erkundung des angetroffenen Hohlraums
Für die Erkundung des Hohlraums liegt bisher nur ein Kostenrahmen vor, der dem Angebot für die Planungsleistung zugrunde gelegt wird.

Baukosten
715.000,00 EUR
Baunebenkosten 20 %
143.000,00 EUR
Sicherheitszuschlag 40 %
286.000,00 EUR
Gesamtkosten
1.144.000,00 EUR

    1. Energiestudie
Derzeit keine verbindlichen Kostenangaben möglich.

    1. Schlossgrabenleitung
Die Studie beinhaltet eine Grobkostenschätzung für 2 Varianten. Variante B ist mit Bruttobaukosten von 284.035,00 EUR geringfügig teurer als Variante A mit 278.435,00 EUR.

Baukosten
284.035,00 EUR
Baunebenkosten 20 %
56.807 EUR
Sicherheitszuschlag 40 %
113.614 EUR
Gesamtkosten
454.456,00 EUR


  1. Finanzierung

    Für die Maßnahmen sollen im Haushalt 2024 1.200.000,00 EUR und in der mittelfristigen Finanzplanung insgesamt 12 Mio. EUR unter der Haushaltsstelle 1.7076.9535 bereitgestellt werden. Es ist vorgesehen 2024 in die vorbereitenden Arbeiten (z. B. Erkundung des Hohlraums) zu investieren und die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten vorzubereiten, damit der Bau 2025 starten kann.


  1. Klimarelevanz

Mit der Sanierung des Entwässerungssystems Schloßberg entfällt der Regenüberlauf Karlstraße und der Regenüberlauf Schlossberg wird auf den aktuellen Stand der Technik gebracht, so dass er die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt. Dadurch wird seltener Mischwasser in den Main abgeschlagen und das Wasser ist mechanisch vorgereinigt. Die Maßnahme trägt zur Verbesserung der Mainwasserqualität bei.

Sofern sich die Energie- bzw. Wärmenutzung aus Abwasser als wirtschaftlich herausstellt, trägt dies zur CO2-Einsparung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes bei.

Der Verzicht auf Ertüchtigung der Beschickung des Schlossgarten-Bachlaufs dürfte nur geringe Auswirkungen auf das Klima haben. Zeitweise wird der Bach weiterhin über die vorhandene Schlossgrabenleitung gespeist. Die Beschattung durch den Bewuchs entlang der Bachlaufs im Schlossgarten dürfte auch ohne den Bach, der nur eine geringe Wasserführung hat, ein gutes Kleinklima fördern.


  1. Weiteres Vorgehen

    Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Stadtrat wird die Arge mit der Stufe 2 der Planungsleistungen beauftragt. Die Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen werden erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss vorbereitet.

Die Erkundung des Hohlraums wird geplant, dem Stadtrat vorgestellt und die Ausschreibung vorbereitet.

Für die Energiestudie werden weitere Daten erhoben und die Studie weitergeführt.
Das Projekt Schlossgrabenleitung wird eingestellt.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zur Sanierung des Entwässerungssystems Schloßberg zu (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt die nächste Leistungsstufe der Planungsleistungen abzurufen, mit Abschluss der Leistungsphase 6 im Plenum erneut zu berichten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
  3. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Stellungnahme (Second View) von ZAI zur Planung zur Kenntnis.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Hohlraum am Hang zwischen Schloßberg und Schlossgarten zu erkunden und die Planungsleistungen dazu zu beauftragen.
  5. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht zur Studie Energieerzeugung zur Kenntnis.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Daten zur Konkretisierung der Studie zur Energieerzeugung zu erheben und über die Ergebnisse ebenfalls zu berichten.
  7. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Studie zur Schlossgrabenleitung zur Kenntnis und beschließt, das Projekt nicht weiter zu verfolgen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.01.2024 11:00 Uhr