1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg plant den Mainradweg zwischen der Gemarkungsgrenze Mainaschaff und der Gemarkungsgrenze Niedernberg mit einer Asphaltoberfläche auf eine Breite von 3,50 bzw. 4,00 m zu verbreitern und zu sanieren.
Am 08.03.2022 hat der Planungs-und Verkehrssenat den Bericht der Verwaltung zum Förderantrag zur Sanierung und Verbreiterung des Mainradweges im Radnetz Deutschland zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen und die Finanzierung der baulichen Umsetzung im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die Zuwendung über (höchstens) 1.988.250,00 Euro als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für den „Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ ist am 23.11.2022 beschieden worden.
Am Anfang dieses Jahres wurde die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Büro ISB (Ingenieure Steenken und Breitenbach) vom Stadtrat beschlossen und das Ingenieurbüro vom Tiefbauamt mit der 1.Leistungstufe (Leistungsphasen 1 und 2 sowie Vermessung) beauftragt. Am 18.07.2023 wurde dann schließlich die Vorplanung im Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen.
2. Projektbeschreibung
Der Gesamtverlauf des Mainradweges auf Gemarkung Aschaffenburg beträgt ca. 8,3 km. Von der Planung ausgenommen wurde der Bereich an der Kleingartenanlage Mörswiese (dieser Bereich wurde bereits Ende 1998 ausgebaut) und der Bereich um den Pompejanumsfelsen (Beschluss des Stadtrates vom 08.03.2022). Ebenfalls ausgenommen wurde die bereits 2019 fertiggestellte neue Mainuferpromenade und der Bereich vom Pompejanumsfelsen bis zum Theoderichstor, der sich derzeit durch das Gartenamt im Umbau befindet.
Somit lässt sich das Vorhaben in drei verbleibende Bereiche aufteilen:
1. Abschnitt:
Gemarkungsgrenze Mainaschaff bis Mörswiesenstraße (ca. 700 m) in einer Breite von 3,50 m
2. Abschnitt:
Schlotfegergrund bis Pompejanumsfelsen (ca. 400 m) in einer Breite von 4,00 m
3. Abschnitt:
Willigisbrücke bis Gemarkungsgrenze Niedernberg (ca. 5 km) in einer mittleren Breite von 3,50 m und Zwischenstücken mit 3,00 m.
Die Linienführung ist durch die bestehenden Radwegtrassen weitgehend vorgegeben.
In den Bauabschnitten BA 1 und BA 3 verläuft der Radweg auf der bestehenden, aktuell ca. 2,0 m bis 2,50 m breiten Radwegtrasse und wird landeinwärts auf eine Breite von B = 3,50 m verbreitert. In Bereichen mit angrenzendem Bewuchs bzw. Bäumen, angrenzenden stark ansteigenden Böschungsbereichen sowie aufgrund einer erforderlichen Optimierung von Kurvenradien erfolgt eine Verbreiterung des Radweges in Teilbereichen auch in Richtung des Mains.
Das Bauvorhaben befindet sich mit Ausnahme der letzten 607 m (ca. ab Station 4+420,00) im Bauabschnitt BA 3 im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains (Gewässer 1. Ordnung).
Für den Eingriff bzw. die Baumaßnahme ist ein Antrag auf wasserrechtliche Ausnahme-genehmigung nach §78 Abs. 5 WHG bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg zu stellen. Im Rahmen der Ausbauplanung ist dabei nachzuweisen, dass es durch den Neubau zu keiner Verschlechterung der Hochwasserabflusssituation bzw. zu keiner Reduzierung des Retentionsraums des Mains kommt.
Der Radweg soll daher mit wenigen Ausnahmen niveaugleich hergestellt werden. Ggfs. verlorengehender Retentionsraum ist ortsnah, umfang- und funktionsgleich auszugleichen.
Im Bauabschnitt BA 3 liegt der Mainradweg auf einer Höhe von ca. 119 m (ab ca. Station 4+080,00) innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Zone 2.
Im Trassenverlauf des Radweges befinden sich einzelne Bäume, welche bereits aktuell die Verkehrssicherheit (Gefahr durch Astwerk) einschränken. Im Vorfeld bzw. Zuge der Maßnahme müssen vereinzelt Bäume gefällt bzw. zurückgeschnitten werden. Die betreffenden Bäume werden momentan von einem Biologen auf Höhlen und Nistplätzen untersucht und entsprechend vorbereitet. Derzeit läuft die Ausschreibung für die zu fällende Bäume. Die Fällung von drei Bäumen im Bereich des Wasserschutzgebietes im BA 3 ist mit den Stadtwerken und dem Forstamt abgesprochen. Insgesamt sind ca. 23 Bäume betroffen, die jetzt in der Wintersaison gefällt werden müssen, damit mit der Maßnahme im Spätsommer 2024 begonnen werden kann. Bäume, die gefällt werden müssen, sollen möglichst in anderen Bereichen des Mainradweges ersetzt werden. Dazu wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch ein Ingenieurbüro erstellt, jedoch kann über den zu tätigen Ausgleich derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Im ersten Abschnitt befinden sich zwei Grundstücke nicht im Besitz der Stadt – hierzu werden derzeit noch Verhandlungen geführt. Mit dem Wasserschifffahrtsamt, dem ein größerer Teil der Fläche des Mainradweges betrifft, wurden bereits vor Ort Besprechungen geführt. Die entsprechenden Verträge mit dem Wasserschifffahrtsamt müssen hierzu angepasst werden.
Die vorhandenen Ver - und Entsorgungsleitungen während der Bauphase gesichert und ggfs. wiederhergestellt. Vorhandene Schachtabdeckungen werden höhenmäßig angepasst.
Die Entwässerung des geplanten Geh- und Radweges erfolgt mit einem Quergefälle von 2,5 % breitflächig über die Bankette in Richtung des Mains in die angrenzenden Flächen.
Zur Gewährleistung und optischen Kenntlichmachung der Vorfahrtsberechtigung erhält der neue Mainradweg in bestimmten Querungsbereichen eine Roteinfärbung, zudem entsprechende Markierung sowie Beschilderung.
Belange Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wurden bei der Planung und werden bei der Ausführung berücksichtigt (zur Einhaltung der erforderlichen Parameter, wie z.B. dem max. Längsgefälle werden steilere Strecken entsprechend abgeflacht). Den Anforderungen der Barrierefreiheit wird unter wirtschaftlich vertretbarem Aufwand Rechnung getragen.
Die Planung wurde mit dem städtischen Radverkehrsbeauftragten, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Wasserschifffahrtsamt, dem Gartenamt, der Umweltplanung des Stadtplanungsamtes und den Stadtwerken sowie dem Liegenschaftsamt abgesprochen. In der weiter fortgeschrittenen Planung werden weitere Ämter und Personen miteinbezogen.
Abschnitt 1:
Der Abschnitt 1 befindet sich rechtsmainisch. Er schließt an die geplante Radwegerweiterung der Gemeinde Mainaschaff an und führt in einer stetigen Breite von 3,50 m bis zur Einmündung der Mörswiesenstraße. Im Gegensatz zum Bestand wird der Mainradweg nicht mehr in die Mörswiesenstraße einmünden, sondern umgekehrt wird die Mörswiesenstraße als Einmündung in den Mainradweg führen. Der Anschlussbereich wird somit durch eine geänderte Linienführung und geänderte Vorfahrtsregelung optimiert und damit verkehrssicher gestaltet, womit dem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zukünftig Vorfahrt gewährt wird.
Abschnitt 2:
Der Bauabschnitt BA 2 befindet sich ebenfalls rechtsmainisch.
Er schließt im Osten an die bestehende Anbindung „Schlotfegergrund“ an und verläuft auf ca. 393,18 m nahezu parallel zum Main bis zum Beginn der Rampe hinab zum Pompejanumsfelsen.
Der Anschlussbereich Schlotfegergrund wird durch eine geänderte Linienführung und geänderte Vorfahrtsregelung optimiert und damit auch verkehrssicher gestaltet, womit dem nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) analog zur Einmündung Mörswiesenstraße zukünftig Vorfahrt gewährt wird. Die von Norden führende Straße Schlotfegergrund wird daher als Einmündungstrichter auf den Geh-und Radweg geführt. Der Mainradweg mündet schließlich am östlichen Ende auf die Rampe hinab zur Engstelle am Pompejanumsfelsen.
Die neue Trasse des Mainradweges verläuft dabei auf der derzeit schon bestehenden, mit einer wassergebundenen Decke ausgeführten Kanaltrasse (Zugänglichkeit bzw. Zufahrbarkeit für Unterhaltsfahrzeuge muss gewährleistet sein) und wird mit einer Asphaltoberfläche in einer Breite von 4,0 m hergestellt. Die erhöhte Breite ist wegen dem höheren Aufkommen von Fuß- und Radverkehr in Schlossnähe wichtig. Zudem entsteht im Gesamtzusammenhang eine durchgängig erweiterte Breite vom Schlossufer bis zur Mörswiesenstraße, die nur durch den Pompejanumsfelsen unterbrochen wird.
Der vorhandene schmale Weg am Mainufer zwischen Mörswiesenstraße und Rampe zum Pompejanumsfelsen, der immer wieder auf Grund von durchschlagenden Baumwurzeln problematisch in der Begehung und Befahrung ist, soll gänzlich aufgelassen werden. Dass sich dort ein „Trampelpfad“ bilden kann, wird in Kauf genommen. Der Ausblick von der neuen Trasse auf den Main ist zudem weitreichender als vom bestehenden Uferweg. Die derzeit am Uferweg vorhandenen Bankstandorte werden nach oben an den neuen Weg versetzt und mit einer Pflasteroberfläche versehen. Jeder Bankstandort erhält zudem einen Abfallkorb.
Abschnitt 3:
Abschnitt 3 beginnt an der Abfahrt von der Willigisbrücke Richtung Niedernberg und befindet sich linksmainisch. Da die derzeitige Abfahrtsrampe auf den Mainradweg mit einer Breite von 1,50 m für den Radfahrer aufgrund von Oberflächenschäden nicht ganz ungefährlich zu befahren ist, soll diese in einer Breite von 3,50 m mit ausgebaut werden. Der weitere Weg führt über einen derzeitigen, von den Radfahrern und Fußgängern gebildeten „Trampelpfad“ in den Weg entlang der Kleingartenanlagen. Hier kann aufgrund der Böschung zum Wohnmobilisten-Stellplatz und der Kleingärten auf der gegenüberliegenden Seite der Mainradweg auf einer Länge von ca. 120 m nur in einer Breite von 3,00 m ausgebaut werden. Ein Teil der Kleingartenanlagen wird ausschließlich vom Mainradweg erschlossen. Es ist Ziel der Verwaltung die Störung durch die motorisierten Kleingärtner für die Fußgänger und Radfahrer so gering wie möglich zu halten.
Im weiteren Verlauf passiert der Mainradweg eine schon vorhandene Zufahrt von der Großostheimer Straße, deren Anschlusstrichter mitausgebaut wird, da hier die Möglichkeit des Zustiegs auf den Geh- und Radweg von Nilkheim besteht und auch genutzt wird. Da dies die kürzere Zufahrt zu den Parkflächen unterhalb der Adenauer Brücke ist, und somit die geringere Störung für Radfahrer und Fußgänger darstellt, sollte die Zufahrt für die motorisierten Kleingärtner zumindest bis zur Brücke möglich bleiben.
Im Rahmen der Konzeption für die Landesgartenschau wurde seitens des Gartenamtes angedacht, die Trasse für den Radverkehr auf das Niveau des ehemaligen Flugfeldes zu verlegen und gleichzeitig die am Ufer befindliche Trasse für den Fußgängerverkehr auszubauen. Mit der Absage zu der Landesgartenschau wurde auch diese Alternative nicht mehr weiterverfolgt. Im Rahmen des Ausbaus des Mainradweges ist diese Möglichkeit erneut überlegt worden. Dies würde jedoch eine Doppelerschließung und damit einen weiteren Eingriff in Natur- und Landschaft bedeuten, die zudem weitere Kosten verursachen würde. Eine Verlegung gänzlich auf das Niveau des Flugfeldes scheitert am östlichen Anschluss an den vorhandenen Mainradweg, an welchem sich eine 3 m hohe Böschung befindet, die zumindest nicht barrierefrei überwunden werden könnte. Zudem lehnt das Gartenamt die Auflassung des derzeit am Ufer liegenden Weges ab, da er auch zur Erholung und zum Erleben der Natur für die Bevölkerung darstellt. Dies zeichnet sich auch durch mehrere Pfade vom Mainradweg zu den „Mainstränden“ aus, die von der Bevölkerung in diesem Abschnitt stark genutzt werden.
Im weiteren Verlauf erreicht der Mainradweg den Bereich Flugfeld/ LKW-Wendeschleife. Dort hat die Verwaltung eine alternative Führung des Mainradweges unterhalb des Sportplatzes im Rahmen der Vorplanung vorgeschlagen, die vom Senat begrüßt und somit in der Entwurfsplanung weiterverfolgt wurde. Die Alternative Route verlässt den bestehenden Weg in Höhe der ehemals geplanten Bootsrampe am Mainwiesenweg, verläuft dann im Süden parallel zum Fußballfeld und stößt am südwestlichen Ende des „Picok/Jump & Fly“ Parkplatzes wieder auf den bestehenden Radweg. Ein Vorteil dieser Route ist die nicht vorhandene Überschneidung mit dem motorisierten Individualverkehr. Weder der Parkplatz am Flugfeld, noch die LKW-Wendeschleife, noch die Zufahrt und der Parkplatz am Picok werden von den Benutzern des Mainradweges tangiert. Somit können Konflikte der Begegnung des Fahrverkehrs und der Ein- und Ausparksituation vermieden werden. Sogar die Gefahr durch einen über das Spielfeld hinausfliegenden Ball ist geringer, da im Bereich der Stirnseiten (im Bereich der Tore) keine Befahrung/ Begehung des Mainradweges stattfindet. Das derzeitige Wiesengelände für die Umfahrung ist im Besitz der Stadt, höhenmäßig eben und birgt keine gravierenden Hindernisse. Bäume müssen dafür nicht gefällt werden. Es bestünde jedoch die Möglichkeit entlang der Trasse weitere Bäume als Ausgleich anzupflanzen. Ein Bankstandort ist in diesem Abschnitt ebenfalls vorgesehen.
Die Trasse führt im weiteren Verlauf unter der Hafenbahn hindurch und unterhalb des Nilkheimer Parks entlang weiter in Richtung Niedernberg. Auf Höhe der Schiffwerft wird der Mainradweg für ca. 110 m auf 3,00 m Breite reduziert, da hier das Areal durch die Werft durch beidseitige Mauern und Pfeiler begrenzt wird. Die Rampe hoch zur Niedernberger Straße (altes Wasserwerk) ist derzeit mit über 10% Gefälle sehr steil. Durch frühzeitiges Anheben der Trasse kann die Steigung zukünftig barrierefrei mit einem Gefälle von 6% ausgebaut werden, so dass der Weg auch von Rollstühlen befahren werden kann. Der Abschnitt des gemeinsamen Geh-und Radweges zwischen altem und neuen Wasserwerk bleibt in seiner Breite bestehen, die Oberfläche auf dem erhöhten Gehweg und die Fahrbahn bleiben unangetastet.
Eine Änderung im Bereich des Trinkbrunnens wird seitens der Stadtwerke nicht gewünscht. Auch die Verwaltung hält es nicht für sinnvoll, da es ein weiterer Eingriff in das Wasserschutzgebiet darstellt, der Standort wenig attraktiv für einen längeren Aufenthalt ist (Industrielage), bereits zwei Sitzpoller bestehen und der Trinkwasserbrunnen für alle immer zugänglich bleiben sollte. Dies kann z.B. bei dem Aufenthalt vieler Personen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.
Hinter dem neuen Wasserwerk führt der Mainradweg entlang des Wasserschutzgebietes. Auf diesem Abschnitt soll der Weg im Hocheinbau erfolgen, d.h. die Oberkante Weg wird ca. 15-20 cm höher sein als bisher. Die Bankette werden entsprechend angepasst, so dass der Übergang fließend ist. Dieses Vorhaben wurde ausgiebig mit Verantwortlichen vom Wasserwerk vor Ort besprochen. Der Vorteil liegt in dem geringeren Eingriff in den Boden des Wasserschutzgebietes.
Der Ausbau durch die Stadt Aschaffenburg endet nicht unmittelbar an der Gemarkungsgrenze, sondern ca. 90 m weiter an der Gabelung auf Gemarkung Niedernberg. Der offizielle Mainradweg führt dann weiter hinab in Richtung Main und Obernauer Schleuse. Mit dem Ausbau werden auch vorhandene Poller erneuert und ergänzt, soweit dies notwendig ist.
Beleuchtung:
Die Beleuchtung des Mainradweges ist weder geplant noch in den Fördermitteln enthalten. Eine kabellose Lösung für den Bauabschnitt 2 wären Solarleuchten, die hier jedoch nur eingeschränkt funktionieren, da die großen Bäume am Mainufer zum Teil große Schatten werfen und somit die Leuchten beeinträchtigen. Eine Weiterführung der am Mainufer Nord bereits installierten Leuchten ist aus finanziellen und naturrechtlichen Gründen nicht sinnvoll.
3. Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die Kostenberechnung in der HOAI Leistungsphase Entwurfsplanung für die Verbreiterung des Mainradweges ergibt folgende Bruttosummen:
Bauabschnitt
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BA 1
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BA 2
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BA 3
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Gesamtkosten
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Baukosten
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388.000,00 €
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275.000 €
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2.348.000 €
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3.011.000 €
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Baunebenkosten 20 %
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77.600 €
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55.000 €
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469.600 €
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602.200 €
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Sicherheitszuschlag 20 %
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77.600 €
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55.000 €
|
469.600 €
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602.200 €
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Gesamt
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543.200 €
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385.000 €
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3.287.200 €
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4.215.400 €
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Zu den Baunebenkosten zählen u.a. die Ingenieurhonorare der Planungsbüros, die Kosten für Bodengutachten, Kampfmittel, Sigeko und die Leistungen für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) sowie die Kosten für die Umsetzung der Forderungen aus dem LPB.
In Summe werden gem. der vorliegenden Kostenberechnung für den Radweg somit ca. 4.215.400 Euro brutto veranschlagt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
Die Vorplanung mit der aktualisierten Kostenschätzung wurde im Juli 2023 an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt. Die Kostensteigerung im Vergleich zum ursprünglichen Antrag wurde begründet und um eine Überprüfung zur Förderfähigkeit der Mehrkosten wurde gebeten. Hierzu ist noch keine verbindliche Rückmeldung erfolgt.
Zuwendungen:
Im Zuwendungsbescheid vom 23.11.2022 ist die Zuwendung auf einen Höchstbetrag von 1.988.250,00 Euro gedeckelt. Die Verwaltung ist mit dem Fördergeber in Kontakt und teilt die geänderten berechneten Herstellungskosten mit. Es wird versucht, die gestiegenen Kosten auch in der Förderzusage geltend zu machen. Gelingt dies nicht, liegt der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg nach aktuellem Kostenstand bei diesem Projekt bei 2.227.150 Euro.
4. Finanzierung
Das Projekt wird ab dem Haushaltsjahr 2024 über eine eigene Haushaltstelle (1.6349.9502) abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind angemeldet.
5. Weiteres Vorgehen
Im ersten Quartal 2024 soll das Wasserrechtsverfahren eingeleitet sowie die Ausführungsplanung erstellt werden. Mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis wird voraussichtlich im Mai 2024 der Bau-und Finanzierungsbeschluss gefasst und schließlich die Vergabe der Bauleistungen im September 2024 angestrebt, so dass mit dem ersten Bauabschnitt noch im Jahr 2024 begonnen werden kann.