Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.04.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Vorberatend 3WS/5/3/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 2PL/1/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Fahrscheintarife zum 01.04.2024. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB zwischen den zehn Gesellschaftern verhandelt. 

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können. 

Mit Neugründung der VAB im Jahr 2016 ging die Zuständigkeit für die Fahrscheintarife auf die VAB GmbH über. Dementsprechend erfolgt die Beantragung der Fahrscheintarife bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, durch die VAB GmbH.
Die vorgeschlagene Höhe der Tarifanpassung ist das Ergebnis von intensiven und langen Verhandlungsrunden unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verkehrsverträgen und Interessen. Maßgebend sind hier eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehre sowie Brutto- und Nettoverträge zu nennen. 

Der personalintensive Fahrdienst mit über 50 % Personalkosten bezogen auf die Gesamtkosten wird entscheidend von den Tarifabschlüssen der Tarifparteien beeinflusst. Eine um drei Monate vorgezogene Lohntarifanpassung für das Fahrpersonal zum 01. Oktober 2023 bzw. einer weiteren Anpassung ab dem 01. Mai 2024 hebt den Stundenlohn des Fahrpersonals zwischen 15,06 % und 16,74 % an. Auf die Stadtwerke bezogen bedeutet das eine Personalkostensteigerung von ca. 1 Mio. €. Die geplante Tarifanpassung führt aber nur zu einer rechnerischen Einnahmenmehrung in der Größenordnung von 400 T€. Alleine aus diesem Erwägungsgrund heraus ist eine Anpassung der Fahrscheintarife unabdingbar.

Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde ist die vorgeschlagene Anhebung der Fahrscheintarife um 7,5 % zum 01.04.2024 genehmigungsfähig. 

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH ab dem 01.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH eine für die Gesellschafter notwendige Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.04.2024 in der Größenordnung von ca. 7,5 % über das gesamte Tarifangebot zu verhandeln.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.02.2024 11:00 Uhr