Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der jährlichen Hundesteuer und Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 15.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Haupt- und Finanzsenat | 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates | 15.01.2024 | ö | Beschließend | 1 | HFS/1/11/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Alle o.g. Gemeinden verlangen bereits eine deutlich erhöhte Steuer für Kampfhunde. Bei den meisten Gemeinden liegt der Steuersatz auch bei 50 €, in Alzenau und Großostheim durch die höhere Steuer für den 2. oder 3. Hund sogar insgesamt höher.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0