Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der jährlichen Hundesteuer und Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 12PL/1/12/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg seit 2009 unverändert jährlich 40,00 €, ermäßigt 12,00 €.
Die aktuelle Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 28.07.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 471) weist eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde aus. Kampfhunde werden dabei durch §1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 definiert.
Die umliegenden Gemeinden folgen dieser Empfehlung des Bayer. Innenministeriums. Folgende Aufstellung zeigt zudem, dass Aschaffenburg im Vergleich zu umliegenden Gemeinden eine bisher sehr niedrige Jahressteuer für Hunde besitzt:

 
Stand
1. Hund
2. Hund
3. Hund
ermäßigt
Kampfhund
Aschaffenburg
2009
      40 € 
 
 
12,00 € 
 
 
Alzenau
2013
    48 € 
60 € 
72 € 
24,00 € 
Hälfte
           750 € 
Goldbach
2020
      50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           600 € 
Hösbach
2017
    35 € 
 
 
17,50 € 
Hälfte
           550 € 
Kleinostheim
1981
    50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           900 € 
Mainaschaff
2016
    50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           615 € 
Stockstadt
2012
     50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           500 € 
Großostheim
2022
    50 € 
60 € 
70 € 
25,00 € 
Hälfte
           750 € 
Durchschnitt (ohne AB)
   48 € 
 
 
   23,79 € 
 
          666 € 

Alle o.g. Gemeinden verlangen bereits eine deutlich erhöhte Steuer für Kampfhunde. Bei den meisten Gemeinden liegt der Steuersatz auch bei 50 €, in Alzenau und Großostheim durch die höhere Steuer für den 2. oder 3. Hund sogar insgesamt höher.
Des Weiteren wurde in der Mustersatzung auch die ermäßigte Hundesteuer allgemein als „die Hälfte“ der gewöhnlichen Steuer festgelegt. Dieser Empfehlung folgen alle der o.g. umliegenden Gemeinden.
In Aschaffenburg sind derzeit rund 2.800 Hunde gemeldet, davon 20 Kampfhunde. Die Gesamtsteuer lag damit bei bisher 112.000 € und könnte durch die neuen Steuersätze auf insgesamt 154.000 € (140.000 € für Hunde und 14.000 € für Kampfhunde) erhöht werden.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und somit die Hundesteuersatzung der Stadt Aschaffenburg aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer gem. Anlage 3 wird erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.03.2024 10:56 Uhr