I.
Seitens der Jugendhilfeplanung wurde in der Zeit vom 25.10.2023 bis zum 30.11.2023 eine Elternbefragung zum Bedarf der zukünftigen Schulkindbetreuung durchgeführt.
Die Befragung richtete sich an alle Eltern, deren Kinder bis zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden. Der Zugang zur Befragung erfolgte über einen QR-Code auf einer Postkarte, die den Eltern über die Kindertageseinrichtungen zugestellt worden sind. Die Befragung beinhaltete Fragen zum Bedarf einer Betreuung vor oder nach dem Unterricht.
II.
Bereits seit Jahren ist feststellbar, dass die Nachfrage nach Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung insbesondere im Bereich der Grundschulen zunimmt. Der Bundesgesetzgeber hat hierauf reagiert und mit der Reform des SGB VIII einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung für die Klassen 1 – 4, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 festgeschrieben. Dies beinhaltet nicht nur die Betreuung während der Schulzeit, sondern auch Betreuungsangebote in den Ferien. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern. Verantwortlich für die konkrete Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Im Bayern werden gebundener Ganztag, offener Ganztag, Hort und Mittagsbetreuung als anspruchserfüllend angesehen.
In der Praxis zeigt sich, dass bereits zum heutigen Zeitpunkt in Aschaffenburg ein großer Teil der Schulkinder zumindest temporär am Nachmittag in einer der o.g. Angebote betreut wird. Die Buchungszahlen sind steigend und die Schulen kommen zum Teil bereits an ihre Grenzen.
Weiterhin verzeichnet das Jugendamt eine steigende Nachfrage nach Angeboten in den Ferien.
Aschaffenburg hat 12 Grundschulen und eine Fördergrundschule. An allen Schulen gibt es ein Angebot für die Betreuung am Nachmittag. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Mittagsbetreuungen in das Angebot eines offenen Ganztages umgewandelt.
Derzeit sind im Grundschulbereich Angebote des gebundenen Ganztages an der Dalberg-Grundschule, an der Kolpingschule und an der Christian-Schad-Grundschule vorhanden. Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt sind Gespräche mit den größeren Grundschulen geplant, damit diese auch einen Zug des gebundenen Ganztages einrichten.
Weiterhin sind Mittagsbetreuungen noch an drei Grundschulen vorhanden, an den übrigen Grundschulen gibt es das offene Ganztagesangebot oder das Angebot eines Hortes. Teilweise existieren an Schulen auch Mittagsbetreuung/Offener Ganztag parallel zum gebunden Ganztag. Dies lässt den Eltern eine Wahlmöglichkeit. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Mittagsbetreuungen mittelfristig auch in das offene Ganztagesangebot überführt werden.
Um den gesetzlichen Auftrag künftig bedarfsgerecht erfüllen zu können und den Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht zu werden, ist der Einstieg in die Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs im Jahr 2024 erforderlich.
Das staatliche Schulamt, das Schulverwaltungsamt und das Amt für Kinder Jugend und Familie führen derzeit gemeinsam mit den Grundschulen unter Einbeziehung des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft Gespräche über die bauliche Situation bezüglich des Betreuungsanspruchs.
Für den Ausbau und die Stärkung der Bildung und Betreuung am Nachmittag sowie der Ausweitung der Angebote in den Ferien sind zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Daher wird im Vermögenshaushalt im Einzelplan 2 unter 2110 „Grundschulen allgemein“ der Ansatz „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens auf 60.000 € erhöht. Im Einzelplan 4 wird im Verwaltungshaushalt der Ansatz für die Ferienangebote von 108.000 € auf 120.000 € erhöht werden. Weiterhin wird eine neue Haushaltsstelle Bildung OGTS im Verwaltungshaushalt des Amts für Kinder, Jugend und Familie mit 20.000 € eingerichtet werden.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird sich darüber hinaus im nächsten Unterausschuss „Bildung, Betreuung und Erziehung“ weitergehend mit dem Thema Ganztagesanspruch befassen.