Informationen zum Glasfaserausbau im Stadtgebiet Optionen für weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Digitalisierungs- und Organisationssenat 3. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates 05.03.2024 ö Vorberatend 3DOS/3/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Stand laufender Fördermaßnahmen in den Gewerbe- und Industriegebieten Damm Ost und Nilkheim West
Der durch Bundes- und Landesmittel geförderte Glasfaserausbau im Betreibermodell, der in Kooperation mit den Stadtwerken in den Gewerbegebieten Damm Ost und Nilkheim West umgesetzt wird, entwickelt sich sehr unterschiedlich. Die Inbetriebnahme der öffentlich zugänglichen Glasfaserinfrastruktur ist im Gewerbegebiet Nilkheim West für das 2. Quartal 2024 vorgesehen. Im Gewerbegebiet Damm Ost verzögern sich die Arbeiten aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit des beauftragten Unternehmens. Hier ist die Inbetriebnahme für das 3. bzw. 4. Quartal 2024 in Aussicht gestellt. Die Stadtwerke errichten in beiden Gebieten die passive Glasfaserinfrastruktur, die in deren Besitz verbleibt. Sie verpachten den aktiven Betrieb an ein Telekommunikationsunternehmen. 
Die Antragsstellung der endgültigen Fördergelder (vorliegende Genehmigung ist vorläufig) ist nach Vergabe des aktiven Netzbetriebs erfolgt. Aufgrund von Nachforderungen des Projektträgers wird im 1., spätestens im 2. Quartal 2024 mit der endgültigen Bewilligung gerechnet; zumal bereits erste Gelder abgerufen und ausgezahlt wurden. 
In den Gewerbegebieten Damm Ost und Nilkheim West dominieren große Betriebe die Strukturen. Auf die Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen Glasfaseranschlusses konnten diese Betriebe nicht warten. Der geförderte Ausbau ist im Vergleich zum eigenwirtschaftlichen Ausbau in aller Regel zeitintensiver. Infolgedessen wurde von den Stadtwerken vielfach ein verhaltenes Anschlussinteresse beobachtet. 
Grundsätzlich ist der Glasfaserausbau in Deutschland dem Markt überlassen. Die Breitbandförder-richtlinie sieht Markterkundungsverfahren vor, um sicherzustellen, dass der privatwirtschaftliche Ausbau Vorrang hat.
Erst ein öffentlich zugängliches und flächendeckend vorhandenes Glasfasernetz, über dessen Existenz Transparenz herrscht und das zu vertretbaren Kosten zeitnah einen Hausanschluss ermöglicht, kann als harter Standortfaktor gewertet werden. Markterkundungsverfahren geben Telekommunikationsanbietern, die in einem Gebiet beispielsweise mit Geschäftskundenanschlüssen aktiv sind, die Möglichkeit, die teilweise vorhandene Infrastruktur flächendeckend auszubauen und transparent zu machen. Diese Möglichkeit wurde von keinem der in Nilkheim West und Damm Ost vertretenen Anbietern ergriffen, so dass der Weg eines geförderten Ausbaus beschritten wurde. In der Konsequenz hat teilweise ein Überbau stattgefunden. 

  1. Gewerbegebiete: Stand der Glasfasererschließung insgesamt
Nach Abschluss der Fördermaßnahmen Nilkheim West und Damm Ost werden sieben der insgesamt acht großen Gewerbe- und Industriegebiete mit Glasfaser versorgt sein. 
In den Gewerbegebieten Würzburger Straße Nord und Süd, Strietwald und Nilkheim Ost sowie im Umfeld der Glattbacher Überfahrt wurde privatwirtschaftlich Glasfaser ausgebaut. Auch der privatwirtschaftliche Ausbau im Hafengelände, den die Hafenverwaltung durch einen Kooperationsvertrag begleitet hat, ist abgeschlossen. Von der Hafenverwaltung wurde mitgeteilt, dass alle Grundstücke im Hafengelände versorgt sind und bei Interesse angeschlossen werden können. 
In der Gesamtübersicht darf das Gewerbe- und Industriegebiet Bollenwald in Obernau nicht fehlen, das bereits in den Vorjahren mittels Fördergeldern seine zukunftsfähige Glasfaserinfrastruktur erhalten hat.
Somit entbehrt das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße einer Glasfaserperspektive, sowie der Bereich Mörswiesenstraße. In letztgenanntem Bereich kann in den kommenden Jahren allerdings nur teilweise ein geförderter Ausbau erfolgen, da Kabelfernsehinfrastruktur mit dem Standard Docsis 3.1 vorhanden ist (siehe Punkt 4.).

  1. Leonet GmbH: Privatwirtschaftlicher Ausbau in den Stadtteilen Strietwald und Obernau bei Vorvermarktungserfolg
Im Rahmen des städtischen Markterkundungsverfahrens 2023 meldete sich die Leonet GmbH aus Deggendorf mit der Absicht in den Stadtteilen Strietwald und Obernau eigenwirtschaftlich Glasfaser auszubauen, sofern ein Vorvermarktungserfolg von mindestens 25% erreicht wird. Die Stadt Aschaffenburg fördert diesen privatwirtschaftlichen Ausbau und hat eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen anderer Anbieter wurden in der Vergangenheit ebenfalls unterstützt. Sie kommen ohne den Einsatz öffentlicher Gelder aus und orientieren sich an den Erfordernissen des Marktes. Der Start der Vorvermarktung durch Leonet ist geplant für Mitte März und wird bis Ende Juni 2024 laufen.

  1. Förderkulisse 2024: Glasfaserperspektive für verbleibenden Adressen
Der Digitalisierungs- und Organisationssenat hat Anfang 2022 die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Glasfaser-Erschließung der verbleibenden Gewerbegebiete sowie sämtliche bisher nicht mit Glasfaser versorgten Wohngebiete zu ermitteln. Daher wurde 2023 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die Voraussetzung für eine weitere Fördergeldbeantragung zu schaffen. Überall, wo Kabelfernsehinfrastruktur mit dem Standard Docsis 3.1 vorhanden ist, schließt die Breitbandförderrichtlinie einen geförderten Glasfaserausbau in den kommenden Jahren aus. Dies betrifft größere Teilbereiche von Gailbach, Nilkheim, Schweinheim sowie den zur Innenstadt zählenden Godelsberg und im gewerblichen Bereich partiell die Mörswiesenstraße. 
Ende 2023 wurden Fördergelder für den Ausbau aller förderfähigen Adressen im Stadtgebiet zur Fristwahrung durch die Verwaltung beantragt. Laut Projektträger stießen die im Jahr 2023 durchgeführten Aufrufe zur Gigabitförderung 2.0 deutschlandweit auf eine sehr positive Resonanz und hohe Beteiligung. In Summe wurden 962 Projekte beantragt von denen 436 Projekte bewilligt wurden. Entsprechend viele Antragstellungen verliefen ohne letztendlichen Erfolg, so auch der städtische Antrag. Grund ist, dass entsprechend dem Kriterienkatalog des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nicht genügend Punkte erzielt wurden.

Der Kriterienkatalog umfasste vier Kriterien:
Kriterium 1 „Nachholbedarf“ (Kommunen mit hohem Anteil weißer Flecken)
Stadt Aschaffenburg: bis 3% weiße Flecken = 40 Punkte 
(bei über 20% weiße Flecken sind max. 200 Punkte möglich)
Kriterium 2 „Synergienutzung/Schließung verbleibender Versorgungslücken“ (Restgebiete)
Stadt Aschaffenburg: Abweichung zwischen 0% und 3% = 100 Punkte 
(bei einer Abweichung unter 0% sind max. 125 Punkte möglich)
Kriterium 3 „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“
Stadt Aschaffenburg: ab 234 EW/km² = 0 Punkte 
(bei unter 50 EW/km“ sind max. 100 Punkte möglich)
Kriterium 4 „Interkommunale Zusammenarbeit“
Stadt Aschaffenburg: keine kommunale Zusammenarbeit = 0 Punkte 
(Förderanträge auf Landkreisebene oder von mind. fünf Gemeinden erhalten die max. Punktezahl von 75)

Auf Basis des Bundeshaushalts 2024 sowie nach Abschluss der Evaluierung der Förderaufrufe 2023 und etwaigen daraus folgenden Anpassungen im Förderprogramm, beabsichtigt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Gigabitförderung voraussichtlich durch einen Förderaufruf im Frühjahr 2024 fortzuführen.

Auf Basis des letzten Markterkundungsverfahrens wurde Mitte 2023 ermittelt, dass aktuell im Stadtgebiet 964 Adressen förderfähig sind. Über deren Lage im Stadtgebiet gibt die untenstehende Darstellung Auskunft. Alle förderfähigen Adressen (grüne, gelbe und rote Punkte) sind dabei als Gesamtpaket zu beantragen. Eine Beantragung für Teilbereiche ist nicht zulässig.

Grundsätzlich empfiehlt die Verwaltung, für den Ausbau der verbleibenden kleineren Teilgebiete, die verstreut über das gesamte Stadtgebiet liegen und kein größeres zusammenhängendes Netz ermöglichen, Fördergelder im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu beantragen. In diesem Modell werden die Fördergelder zur Unterstützung des Glasfaserausbaus durch ein Telekommunikations-unternehmen in ansonsten unwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt. 

  1. Weiteres Vorgehen: zwei Optionen
Option 1: Es ist absehbar, dass aufgrund der aktuellen Energiewende, der Elektrifizierung der privaten Fahrzeugflotte und den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung, die Energienetze in den Stadtteilen erneuert und verstärkt werden müssen. Im Rahmen dieser Maßnahmen könnte durch die Stadtwerke in einzelnen Stadtteilen die passive Glasfaserinfrastruktur aufgebaut werden. Ob hierfür Fördergelder beansprucht werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Räumlicher Umfang, Kosten sowie Zeitplan für diese Maßnahmen lassen sich heute noch nicht beziffern. Bei dieser Option kann folglich aktuell keine konkrete Erschließungsperspektive gegeben werden. Dies trifft auch auf das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße zu.

Option 2: Alternativ können voraussichtlich im Frühjahr 2024 Gigabit-Fördergelder für die 964 förderfähigen Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell beantragt werden. Als größere Teilbereiche würden hier das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße sowie das westliche und östliche Gailbach profitieren (siehe obenstehende Kartendarstellung). Im Falle eines Förderbescheids müsste der städtische Eigenanteil von rund 450.000 EUR ab 2026f. im städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Digitalisierungs- und Organisationssenat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwaltung am Förderverfahren, das voraussichtlich im April 2024 anläuft, beteiligt.
  3. Oberbürgermeister Jürgen Herzing sagt zu, über die Bereitstellung eines städtischen Eigenanteils i.H.v. 450.000 € im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells (Option 2) zu gegebener Zeit im Haupt- und Finanzsenat Beschluss fassen zu lassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2024 10:30 Uhr