Bezuschussung Konzertveranstaltungen gemäß gültiger Zuschussrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Kultursenates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultursenat 1. Sitzung des Kultursenates 07.03.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Die Stadt Aschaffenburg – Kulturamt – bezuschusst Konzertveranstaltungen freier Konzertveranstalter in 2024 gemäß der vorliegenden tabellarischen Aufstellung.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bezuschussung freier Konzertveranstaltungen ist mit einem Budget von 50.000€ im Haushalt der Stadt Aschaffenburg vorgesehen. Es wurden zahlreiche Anträge zur Bezuschussung fristgerecht eingereicht und auf die Zulässigkeit im Sinne der gültigen Zuschussrichtlinien geprüft. Insgesamt hat sich das Spektrum der förderfähigen Veranstaltungen erweitert, es finden sich auch Konzerte aus dem Bereich der Jugend- und Subkultur unter den Anträgen. Das Kulturamt begrüßt diese Diversifizierung der Kulturförderung ausdrücklich.
Die Summe der Förderungen übersteigt den Förderansatz im Haushalt um ca. 30%. Im letzten Haushaltsjahr wurden in vielen Fällen aufgrund positiver Entwicklungen bei den Besucherzahlen die zugesagten Förderbeträge nicht vollumfänglich abgerufen. Von zugesagten 50.000€ wurden lediglich 43.000€ ausgeschüttet. Auf den Haushaltsstellen der Gliederung 3318 besteht insgesamt Spielraum. Daher lautet der Vorschlag, die Förderung in Höhe von insgesamt 64.414,28€ zu beschließen, um Planungssicherheit für die freien Konzertveranstalter herzustellen und das vielfältige Kulturangebot der ehrenamtlichen und engagierten Träger zu unterstützen.

Datenstand vom 07.03.2024 13:53 Uhr