Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV-Kameralistik
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Den in Anlage 1 beigefügten Aufstellungen zur Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten im Zuge der Jahresrechnung 2023 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2023 können Haushaltseinnahmereste in Höhe von 11.797.559,45 € übertragen werden. Die jeweiligen Fachämter haben Übertragungen in Höhe von 11.653.128,93 € beantragt, daher wird vorgeschlagen, diese Summe auf das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen. Bei der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2023 wurde ein Rest in Höhe von 6.807.700 € gebildet, da in 2023 aufgrund der guten Liquidität kein Kredit genommen wurde und die Tilgungen in gleicher Höhe geleistet wurden.
Bei den Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt werden auf Antrag der Fachämter Reste in Höhe von 1.932.217,32 € gebildet. Schwerpunkte sind hier das Schulbudget mit den Ansätzen für lehrmittelfreien Bücher und den Elternzuschüssen für Tablets (252.592,23 €), der Straßenunterhalt (304.220,47 €), das Interne Contracting (255.000 €) und die Beseitigung des Wasserschadens in Ruth-Weiss-Realschule (209.166,31 €).
Bei den Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt wird vorgeschlagen, von den möglichen Resten in Höhe von 29.037.636,23 € gemäß den Anträgen der Fachämter 22.322.689,35 € auf das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Bei den Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren könnten 15.446.743,41 € ein weiteres Mal auf das neue Haushaltsjahr übertragen werden. In der Jahresrechnung 2022 waren Ausgabereste in Höhe von 42.340.193,76 € gebildet worden, so dass davon Reste in Höhe von 26.893.450,15 € in 2023 verausgabt wurden. Es wird vorgeschlagen gemäß den Anträgen der Fachämter, Reste in Höhe von 11.235.243,08 € zu bilden und somit 4.211.500,33 € in Abgang zu bringen.
Datenstand vom 18.03.2024 10:25 Uhr