Die Bayernhafen GmbH & Co. KG hat bei der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde den Neubau von zwei Gleisen und einer Umschlagfläche im bayernhafen Aschaffenburg beantragt. Die Zulassung des Vorhabens erfolgt als Plangenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach Eisenbahnrecht.
Mit Schreiben vom 08.02.2024, GZ.: RMF-SG32-4354-9-209-9, hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Aschaffenburg beteiligt und aufgefordert bis zum 07.03.2024, eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben, soweit ihr Aufgabenbereich von der Planung berührt wird.
Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat alle beteiligten städtischen Ämter und Dienststellen aufgefordert die Planunterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden. Anschließend werden alle Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement gesammelt und diese zu einer „Gesamtstellungnahme“ der Stadt Aschaffenburg zusammengefügt.
Weiter fand unter Federführung des Referates für Bau und Stadtentwicklung ein Abstimmungsgespräch aller Ämter zum Vorhaben statt.
Aufgrund der Größe des Vorhabens (ca. 24.000 m² voll-versiegelter Fläche, Verladehalle mit 1.800 m² Grundfläche) und seiner Lage (bauplanerischer Außenbereich) hat sich die Verwaltung entschieden nicht nur diejenigen Ämter und Dienststellen zu beteiligen, die eine Funktion als Träger öffentlicher Belang haben (übertragener Wirkungskreis), sondern den Kreis der Fachabteilungen erweitert und den Stadtrat mit dieser hier vorliegenden Beschlussvorlage über das Vorhaben zu informieren und einzubinden.
Die Stadt Aschaffenburg wurde außer durch o.g. Schreiben der Regierung von Mittelfranken zuvor nie – anders als dies bei vergleichbaren Vorhaben für gewöhnlich passiert – vom Vorhabenträger informiert.
Um wie gewohnt für den Stadtrat eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung und für die Stadtverwaltung eine ausreichende Zeit zur Sachbearbeitung zur Verfügung zu haben, hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 26.04.2024 gebeten. Dieser wurde allerdings nicht im beantragten Umfang stattgegeben, sondern lediglich bis zum 28.03.2024 (siehe BV-Anlage 1) verlängert, weshalb die zur Abstimmung gestellte Gesamtstellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum geplanten Vorhaben nur als Tischvorlage zur Verfügung gestellt werden kann. Nichtsdestoweniger ist dieser Beschlussvorlage der Antrag nach § 18 AEG für den Neubau zweier Gleise sowie einer Umschlagsfläche im bayernhafen Aschaffenburg mit Erläuterungsbericht und Anlagen angefügt.
Aufgrund der großen Fläche der Vollversiegelung ist das Vorhaben und somit auch die vorliegende Beschlussvorlage als teilweise klimarelevant zu bewerten.