Anpassung der Geschäftsordnung des Stadtrates aufgrund der Handlungsempfehlungen der KGSt in der Organisationsanalyse; hier: Zuständigkeit in Personalangelegenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 5PL/4/5/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die KGSt hat im Rahmen der Organisationsanalyse empfohlen, den Stellenbesetzungsprozess effizienter zu gestalten. Positiv hervorzuheben ist, dass es bereits einen internen Workflow zur Sichtung eingegangener Bewerbungen gibt. Die Regelungsanordnung für die Zuständigkeiten sollte kritisch hinterfragt werden, da sie zu vermeidbaren Verzögerungen im Prozessablauf führt. Gemäß Art. 43 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann der Gemeinderat in kreisfreien Städten die Befugnisse nach Satz 1 für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 14 und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst oder mit einem entsprechenden Entgelt dem Oberbürgermeister übertragen. Für die KGSt ist nicht ersichtlich, warum in der Vergangenheit festgelegt wurde, die Befugnisübertragung inmitten der dritten Qualifikationsebene enden zu lassen.

Die Größenordnung der Stadt Aschaffenburg legt nahe, den gesetzlichen Rahmen zwar nicht vollumfänglich auszunutzen, aber über die bisherige Beschränkung bis zur Besoldungsgruppe A 10 hinauszugehen.

Das Amt der Besoldungsgruppe A 13 kann je nach Ausbildung / Studium der 3. oder auch der 4. Qualifikationsebene angehören. Auf diesen Grundlagen wird empfohlen, auch die Entscheidungen über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der 3. Qualifikationsebene bis zur Besoldungsgruppe A 12 und die Entscheidungen über die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der vergleichbaren Beschäftigten dem Oberbürgermeister zu übertragen.

(vgl. KGSt-Handlungsempfehlung HE017 im Bericht der KGSt für Referat 3, vorgestellt in der Sitzung des Digital- und Organisationssenates am 10.05.2023).

Zusätzlich wird auf die beigefügte Synopse verwiesen.

.Beschluss:

I. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg in der Fassung vom 06.12.2021 wird wie folgt geändert:
  1. In § 7 Absatz 2 Nr. 1 Satz 4 wird die Zahl „11“ durch die Zahl „13“ ersetzt.
  2. In § 10 Abs. 4 Satz 2 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „12“ ersetzt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 23.04.2024 10:08 Uhr