Nachtrag in der Denkmalliste Wohnhaus, zweigeschossiger Sattel- und Walmdachbau mit symmetrisch gegliederter Fassade, Münchstraße xxx, 63739 Aschaffenburg Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 20.03.2024 ö Beschließend 6UKVS/2/6/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 31.01.2024 mitgeteilt, dass es sich bei dem folgenden Objekt um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG handelt und daher in die Denkmalliste einzutragen ist:

D-6-61-000-626

Wohnhaus, zweigeschossiger Sattel- und Walmdachbau mit symmetrisch gegliederter Fassade, Standerker und Mittelgiebel, Ziegelsichtmauerwerk mit Sandsteingliederungen, späthistoristisch, 1904 von Johann Scheuermann; Einfriedung gleichzeitig.
FI.-Nr. xxx [Gmkg. Aschaffenburg]

Eine detaillierte Beschreibung ist dem Schreiben vom 31.01.2024 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu entnehmen, welches als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

2.  Denkmalwürdigkeit

Aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung erfüllt das Gebäude die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG. Seine Erhaltung ist aus den, das öffentliche bzw. allgemeine Interesse gesetzlich definierenden Bedeutungsarten erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit.

3.  Verfahren

Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat mit Schreiben vom 31.01.2024 die Denkmaleigenschaft des Gebäudes festgestellt. Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt Aschaffenburg. Es besteht somit die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Es wurde um Rückäußerung bis 01.05.2024 gebeten. 

Das Baudenkmal ist aktuell im Bayerischen Denkmalatlas, mit dem Vermerk eingetragen, dass das Benehmen mit der Stadt Aschaffenburg noch nicht hergestellt ist. (http://www.denkmal.bayern.de).

Die Stadtheimatpflegerin wurde beteiligt. 

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird empfohlen das erforderliche Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege herzustellen.

.Beschluss:

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 31.01.2024 mitgeteilt, dass es sich bei dem folgenden Objekt um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG handelt und daher in die Denkmalliste einzutragen ist:

D-6-61-000-626

Wohnhaus, zweigeschossiger Sattel- und Walmdachbau mit symmetrisch gegliederter Fassade, Standerker und Mittelgiebel, Ziegelsichtmauerwerk mit Sandsteingliederungen, späthistoristisch, 1904 von Johann Scheuermann; Einfriedung gleichzeitig.

FI.-Nr. xxx  [Gmkg. Aschaffenburg]

Das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für das genannte Objekt wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.04.2024 09:15 Uhr