Fußgängerüberweg (FGÜ) Blütenstraße/Heckmannweg Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 08.04.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt dem Umbau des Fußgängerüberweges (FGÜ) Nr. 338 in der Blütenstraße in Höhe des Heckmannweges mit Gesamtkosten (Neubau und Unterhalt) von 160.701 € brutto zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2024 baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Der Planungs-und Verkehrssenat hat am 20.02.2024 dem Umbau des Fußgängerüberweges (FGÜ) Nr. 338 in der Blütenstraße zugestimmt.

2. Projektbeschreibung
Der FGÜ befindet sich am unteren Ende der Blütenstraße in Nähe der Einmündung in die Spessartstraße. Der FGÜ ist Verbindungsglied zwischen einem Fußweg, der zwischen Grünflächen entlang der Spessartstraße verläuft und einem Fußweg entlang der Bebauung in der Spessartstraße. In unmittelbarer Nähe in der Grünfläche befindet sich ein Generationenpark mit Fitnessgeräten.
Im Jahr 2024 soll der FGÜ verbessert und barrierefrei ausgebaut werden.
Nach den Richtlinien für den Bau eines Fußgängerüberweges (R-FGÜ 2001) sollte die für den Kraftverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden. Daher sieht die Planung eine einseitige Einengung durch sog. Verkehrswächter vor, wie sie auch schon am FGÜ in der Blütenstraße in Höhe des Vogelsbergweges und in der Steubenstraße realisiert wurde. Eine Einengung auf der Seite des Heckmannweges ist aufgrund der Schleppkurven der einfahrenden Fahrzeuge nicht machbar. So kann jedoch die effektive Breite der Fahrbahn auf unter 6,50 m erreicht werden.
Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.

Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit. Die AVG hat sich in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt für zwei neue Leuchten vor und nach dem FGÜ auf der Seite des Parks entschieden. Die schon vorhandene Leuchte gegenüber auf Höhe des Heckmannweges bleibt bestehen.

Über den Bauunterhalt wird eine Deckensanierung bis zur Einmündung in die Spessartstraße erfolgen. Da dort derzeit die Straßenmarkierung für den Radverkehr aufgebracht wird, wird diese im Einmündungsbereich vorerst nicht eingefärbt. Nach der Deckensanierung werden auch die Roteinfärbung und die restliche Markierung erfolgen. Mit dieser Maßnahme wird dann auch die Einmündung in die Spessartstraße optisch verkleinert – der Radfahrer bekommt eine Einfädelungsspur, damit er leichter und schneller in die Spessartstraße einbiegen kann und somit auch besser im Blickfeld des Längsverkehrs der Spessartstraße ist. Diese Planung liegt den Unterlagen bei. Die Maßnahme wurde am 05.10.2023 verkehrsrechtlich angeordnet, konnte aber bisher aufgrund der Witterung nicht ausgeführt werden.
Für die AVG werden im Gehwegbereich Leerrohre verlegt.
In diesem Abschnitt der Blütenstraße gibt es keinen Linienbusverkehr.

3. Kosten
Die Kosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses betragen:
FGÜ Blütenstraße
Kostenberechnung
Kosten des bepreisten LV
Baukosten inkl. Beleuchtung
95.200 €
123.616 €
20% Baunebenkosten
19.040 €
24.723 €
20 % Sicherheitszuschlag
22.427 €

10% Sicherheitszuschlag

12.362 €
Gesamtkosten
133.280
160.701
-Davon Anteil Unterhalt
0
33.530 €
-Anteil Neubau
133.280 €
127.171 €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.

4. Finanzierung
Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung der Fahrbahn in Höhe von 33.530 EUR werden über die HH-St. 0.6300.5131 abgerechnet.

5. Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 3. Quartal des Jahres 2024 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

Datenstand vom 27.03.2024 10:44 Uhr