Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg Hohlraumverfüllung Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.04.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, die Hohlraumverfüllung fortlaufend zur Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg mit Gesamtkosten in Höhe von 588.287,93 € brutto zu realisieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, um die Hohlraumverfüllung baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

    1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 05.12.2024 die Verwaltung beauftragt, den Hohlraum am Hang zwischen Schlossberg und Schlossgarten zu erkunden und die erforderlichen Planungsleitungen zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurde die Ausführungsplanung vom Ingenieurbüro erarbeitet und die Kosten fortgeschrieben.


    1. Projektbeschreibung

2.1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Stadt Aschaffenburg plant nördlich des Schlosses Johannisburg die Sanierung bzw. Errichtung des Entwässerungssystems „Schlossberg“. Das System soll aus mehreren Schachtbauwerken und einem Regenüberlauf (kurz RÜ) sowie Leitungen im Kreis- und Rechteckquerschnitt bestehen. Die Leitungsstränge mit Kreisquerschnitt sollen dabei planmäßig im Rohrvortrieb erstellt werden. Bei den dafür erforderlichen vorlaufenden Kampfmittelsondierungen wurde am 06.06.2023 in einem Bereich der Bestandsböschung am unteren Schlossberg, in dem auch die spätere Kanaltrasse verlaufen soll, ein Hohlraum im Baugrund angebohrt. In der Folge kam es zu einem Verbruch, dessen genaue Ausmaße von der GOK aus nicht exakt bestimmt werden können. Weiter ist nicht bekannt, woher der unterirdische Hohlraum ursprünglich stammt.

In der Folge wurde versucht, die Tiefe und die räumliche Ausdehnung des Hohlraums durch händische Messungen, Georadarerkundungen und eine Kamerabefahrung zu bestimmen. Eine eindeutige Messung der Tiefe und der räumlichen Ausdehnung war durch die bisher getroffenen Maßnahmen nicht möglich. Die Ergebnisse der Georadarerkundung lassen aber die Vermutung
zu, dass es sich um eine unterirdisch verfüllte Struktur mit dazwischenliegenden Mauern handelt, z. B. einen ehemaligen Keller. Dies würde sich mit den Ergebnissen der historischen Recherche decken, wonach der Hohlraum im Bereich eines ehemaligen unterkellerten Gebäudes am Karlsberg Nr. 1 liegen könnte.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind die tatsächliche Tiefe und die räumliche Ausdehnung des Hohlraums nicht endgültig bekannt. Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der näheren Umgebung noch weitere nicht bzw. nicht vollständig verfüllte Hohlräume bestehen. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen besteht die Möglichkeit, dass der Hohlraum direkt in bzw. im Einzugsbereich der Kanaltrasse liegt, die nach aktueller Planung im maschinellen Rohrvortrieb unter Druckluftstützung erstellt werden soll. Für die weitere Planung des Bauvorhabens muss daher sichergestellt werden, dass die Erstellung des Kanals schadlos erfolgen kann. Im Baugrund bzw. in den Auffüllungsmaterialien wurden teilweise bodenfremde Bestandteile wie Metall, Holz, Mauerwerk und Asphalt festgestellt.

In Bezug auf den derzeit geplanten maschinellen Vortrieb muss durch das weitere Vorgehen insbesondere das Risiko eines plötzlichen Stützdruckabfalls beim Antreffen eines Hohlraums, das Risiko eines Ausbläsers sowie einen möglichen Stillstand infolge eines Hindernisses in der Auffüllung reduziert werden. Da die Herstellung des Kanals im maschinellen Rohrvortrieb erfolgen soll ist vorgesehen, die Baugrube nach dem vollständigen Freilegen des Hohlraums sowie dem zurückzubauenden Auffüllmaterial in der Vortriebsachse lagenweise und mit einem für den sicheren Vortrieb geeigneten Material zu verfüllen. Es besteht das Risiko, dass bei einer Befahrung des Bereichs eventuell vorhandene weitere Hohlräume einbrechen könnten. Diese müssten dann ebenfalls freigelegt und verfüllt werden.

Die Freilegung erfolgt in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Diese legt im Zuge der Baumaßnahme vor Ort fest, wie genau mit möglicherweise historischen Bauteilen umzugehen ist. Gegebenenfalls ist eine einfache Vermessung im Zuge des Aushubs ausreichend, eventuell ist aber auch eine archäologische Begutachtung erforderlich. Ein langsames, schrittweises Arbeiten einschließlich erforderlicher Stillstände ist im Leistungsverzeichnis bereits berücksichtigt.

2.2.Auszuführende Leistungen

Zu Beginn der Baumaßnahme wird die vorhandene Wasserleitung DN 250 Guss umverlegt. Hierfür werden zwei Kopflöcher für die Umbindung erstellt und parallel zur späteren Baugrube eine neue Wasserleitung PE DA 160 im herzustellenden Graben verlegt. Der Rohrleitungsbau ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch die Aschaffenburger Versorgungs-
GmbH (AVG) ausgeführt. Vor Baubeginn wird im Auftrag der Stadt Aschaffenburg eine externe Beweissicherung an und in Gebäuden durchgeführt.

Es ist vorgesehen, die Baugrube nach dem vollständigen Freilegen des Hohlraums lagenweise und mit einem für den späteren Vortrieb geeigneten Material zu verfüllen. Die Oberfläche wird abschließend mit Mutterboden angedeckt und mit einer Kräuter-/ Rasenmischung angesät. 

Im Wesentlichen handelt es sich um:
ca. 200 m² Baggermatratzen/Stahlplatten als Druckverteilung liefern, vorhalten und zurückbauen
ca. 110 m Bauzaun aufstellen, vorhalten und zurückbauen
ca. 75 m³ Oberboden aufnehmen, lagern und wieder andecken
ca. 45 m³ Frostschutzmaterial für Baustraße einbauen, vorhalten und zurückbauen
ca. 700 m³ Boden als Voraushub in geböschter Bauweise bis t = 3,50 m lösen, laden und entsorgen
ca. 230 m² Böschungssicherung mit Baufolie 0,2 mm
ca. 555 m³ Boden im verbauten Graben bis t = 4,50 m lösen, laden und entsorgen
ca. 555 m³ Zulage für Auffüllungen / Anschüttungsgemischen
ca. 60 m³ Boden im verbauten Graben bis t = 2,00 m lösen, laden und entsorgen, Neubau Wasserleitung
ca. 280 m² Grabenverbau als Doppelgleitschienenverbau
ca. 175 m² Grabenverbau, Normverbau für die Wasserleitung
ca. 555 m³ Bodenersatz liefern und im verbauten Graben einbauen
ca. 700 m³ Bodenersatz liefern und in offener Bauweise einbauen


    1. Kosten

Die Kosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses betragen:


Vorvertragliche Kostenschätzung
Bepreistes LV
Baukosten
715.000 €
420.205,66 €
20 % Baunebenkosten
143.000 €
84.041,13 €
40% Sicherheitsaufschlag (vorvertragliche Kosten)
286.000 €

10% Sicherheitsaufschlag (bepreistes LV)

42.020,57 €
10% Massenrisiko (bepreistes LV)

42.020,57 €
Gesamtkosten
1.144.000,00
588.287,93 €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von den Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses abweichen können.
Zum Zeitpunkt der vorvertraglichen Kostenschätzung waren keine ausreichenden Kalkulationsgrundlagen vorhanden. Diese wurden erst mit weitergehenden Baugrunderkundungen und der historischen Recherche geschaffen. Um den Zeitplan nicht zusätzlich zu gefährden, wurden Worst-Case-Kosten angenommen. Im Zuge der Planungsphasen und Erstellung des LV‘s konnten die Kosten genauer definiert und Einsparungen erzielt werden.   


    1. Finanzierung

Für das Projekt „RÜ Am Schlossberg – Hohlraumverfüllung“ stehen im Haushalt 2024 auf der Haushaltsstelle 1.7076.9535 insgesamt 1.200.000 Euro bereit. 


    1. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im Juli 2024 geplant. Die Bauausführung soll im August beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Datenstand vom 22.04.2024 13:16 Uhr