Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße und Neubau Haltepunkt Aschaffenburg-Ost Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Goldbacher Straße, zum Umbau der Kreuzung Goldbacher Straße – Elsässer Straße – Bayernstraße und für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg-Ost zur Kenntnis.
  2. Der Entwurfsplanung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Prüfbemerkungen und planerischen Anpassungen der Verwaltung im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Fortführung der Planung durch die DB mitzuwirken und den Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung mit der DB und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Am 02.04.2019 wurde das Projekt im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und dieser hat dem Abschluss der Planungsvereinbarungen zugestimmt. Diese sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Nach Durchführung eines VgV-Verfahrens hat die DB Netz AG den Auftrag zur Erstellung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen an die Vössing Ingenieurgesellschaft mbH im November 2020 erteilt. Die Vorplanung für das Gesamtprojekt wurde am 18.01.2022 im PVS vorgestellt und beschlossen.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die zum Bau erforderlichen Sperrpausen sowie die vorgeschriebenen Verfahrensdauern für das Planfeststellungsverfahren wurde die Erstellung der Genehmigungsplanung für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg-Ost vorgezogen. Die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau Haltepunkt Aschaffenburg-Ost und die Erneuerung Eisenbahnüberführung Strecke 5200 km 88,104 wurden am 01.02.2023 von der Vorhabenträgerin beim Eisenbahnbundesamt Außenstelle Nürnberg (EBA) eingereicht. Am 21.03.2023 wurde die Genehmigungsplanung im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit Schreiben vom 06.10.2023 hat das EBA das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Haltepunktes eingeleitet und mit Schreiben vom 20.11.2023 (Beschluss PVS vom 05.12.2023) hat die Stadt als Träger öffentlicher Belange (TöB) umfangreich Stellung genommen.
Kein Bestandteil dieses Planfeststellungverfahrens sind die Maßnahmen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Strecke 5228, km 1,717, sowie sämtliche Straßen- und Entwässerungs-maßnahmen. Diese werden verfahrensfrei in Einzelgenehmigungen der TÖB behandelt.

Mittlerweile wurde die Entwurfsplanung von Vössing Ingenieure für die Erneuerung der EÜs und die Knotenpunktsumbauten fertiggestellt und im Februar 2024 zur Prüfung vorgelegt.


2. Projektbeschreibung

Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m. 
Der neue Schienenhaltepunkt Aschaffenburg-Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde, wird mittig im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. 
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Er wird zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung umgebaut. 
Zur Anbindung des Haltepunktes an den ÖPNV werden 3 einseitige Bushaltestellen barrierefrei hergestellt und an die Kreuzung herangerückt. 
Die aktuelle Entwurfsplanung wird anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vorgestellt. 

Prüfbemerkungen der Verwaltung, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind:
Knoten Auhofstraße / Goldbacher Straße 
  • Schutzstreifen 1,75m breit (auch von Viadukt zu Goldbacher stadtauswärts)
  • Furt aus Auhofstraße zurücksetzen, Absenkung auf 0 wg. spitzem Winkel
  • Radverkehr aus Weichertstraße mit roter Radfurt auf Geh/Radweg führen
    (Benutzungspflicht Vz. 240)
  • An Beginn Brückenbauwerk Benutzungspflicht Vz. 241 
  • Aufgeweiteten Radaufstellstreifen markieren (roter ARAS)
  • Schutzstreifen 1,5m breit Ri. Goldbacher Straße stadtauswärts

Einmündung zwischen den Brücken 
  • Markierungs- und Beschilderungsplan hinsichtlich vorgeschriebener Fahrtrichtungen mit zuständigen Behörden prüfen
  • Radfahrerfurt rot einfärben
  • Hohe Bordsteine gegen Parken

Bushaltestelle Hsnr. 72 
  • Lage problematisch wg. privaten Parkständen vor 68-72
  • Buskap, Gehweg verbreitern, Wartehäuschen prüfen

Knoten Goldbacher / Bayern / Elsässer Straße
  • 3 x Rote ARAS markieren
  • Aus Elsässer Straße zwischen Bushaltestelle und Haltlinie Schutzstreifen 1,5 m breit, rot einfärben
  • Elsässer Straße 11,73 m Querschnitt (gerne auf 11,8 m). 2 x reine Gehwege 2,3 bzw. 2,5m breit. 3,25m Fahrstreifen stadtauswärts, 2,25m Fahrstreifen + 1,5m Schutzstreifen stadteinwärts
  • Aus Elsässer Straße kein Bypass für Radfahrer in Goldbacher Viadukt wg. Konflikten mit Fußverkehr. Dafür Grünpfeil für den Radverkehr (Vz. 721).
  • Bordsteinabsenkung auf 0 wg. spitzem Winkel.
  • Aus Viadukt aus Radfahrstreifen heraus
  • In Goldbacher Straße sind breite Radfahrstreifen in beide Richtungen möglich

Bike+Ride-Anlagen 
  • Standorte anpassen, Ziel 60 überdachte Stellplätze
  • Doppelstockparker wie an anderen Schienenhaltepunkten
  • Radboxen prüfen an Goldbacher Straße 

Bushaltestellen
  • Taktile Elemente fehlen an allen Bushaltestellen und Furten

Erläuterungsbericht Aufbau Gehweg
  • Pflasterbelag anstatt Asphalt

Bauphasenplanung/Bauzeitenplanung
  • Aus den Bauphasenplänen (Unterlage 7.10) und Bauzeitenplänen (Unterlage 11) geht teilweise hervor, dass die Fußwegbeziehung im Bereich der EÜ’s für mehrere Monate gesperrt werden soll. Die Bauablaufplanung ist derart zu ändern, dass die Fußwegverbindung grundsätzlich immer bestehen bleibt und nur für kurze Zeiträume, die auf das unumgängliche Maß (1-2 Wochen) reduziert sind, voll gesperrt werden kann, da es sonst in Aschaffenburg keine zumutbare Alternative für die Querung der Bahnstrecke gibt.


3. Angaben zu den Kosten
Gemäß Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung belaufen sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf:

Baukosten netto
(Mio €)
BNK 20%
(Mio €)
Sicherheit 20%
(Mio €)
Gesamtkosten brutto (Mio €)
Brücken- und Straßenbau
47,33
9,47
9,47
78,85
Haltepunkt AB-Ost
6,33
1,27
1,27
10,56
Gesamtkosten



89,41

Die Kosten für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg-Ost werden komplett von der DB getragen.
Die Kosten für die Straßen- und Brückenbauarbeiten im Zuge der Erneuerung der beiden Eisenbahnüberführungen werden zwischen den Baulastträgern Schiene und Straße je zur Hälfte getragen. Der Anteil des Straßenbaulastträgers wird nochmals zwischen staatlichen Bauamt Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg aufgeteilt. Gemäß den beiden Planungsvereinbarungen trägt die Stadt einen Kostenanteil von 17,69% der dem Baulastträger Straße zuzuordnenden Kostenhälfte.
Der Kostenanteil der Stadt Aschaffenburg beträgt demzufolge:
78,85 Mio € x 50% x 17,69% = 6,98 Mio €

Hinzu kommen noch die nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen und Umfeldmaßnahmen für den neuen Haltepunkt, die komplett von der Stadt zu tragen sind (Bushaltestellen, Fahrradabstell-anlagen, Kreuzungsänderung).
Diese belaufen sich auf ca.       0,55 Mio €

Die Gesamtkosten betragen demnach für die Stadt 7,53 Mio €.
Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung
Im Haushalt 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung sind derzeit noch keine Mittel eingestellt. Im Nachtragshaushalt 2024 bzw. im Haushalt 2025 sind entsprechende Planungsmittel für die Haushaltsjahre 2024/2025 und entsprechende Baumittel ab dem Haushaltsjahr 2026 einzustellen.


5. Weiteres Vorgehen
Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg-Ost ist für Mitte 2024 geplant. 

Derzeit wird der RE-Entwurf für das Staatliche Bauamt aufgestellt. Ebenso ist der Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung in Arbeit, in der die exakte Kostenverteilung und Durchführung der Maßnahme geregelt wird. Die Kreuzungsvereinbarung soll bis Mitte 2024 abgeschlossen sein und wird voraussichtlich im Juni 2024 dem Stadtrat zur Zustimmung und zur Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vorgelegt.

Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen.


6. Angaben zur Klimarelevanz

Durch den Neubau des Schienenhaltepunktes, die Erweiterung der Bushaltestellen und die Anlage von Radwegen wird der ÖPNV und der Radverkehr gefördert, was zur Verbesserung des Klimas beiträgt.
Ebenso werden durch die Erhöhung der Durchfahrtshöhe auf das Regelmaß in geringem Umfang Umwegfahrten von Lkws vermieden.

Datenstand vom 19.04.2024 08:11 Uhr