Sachstand
Auf Initiative der Stadt Aschaffenburg gab es 2023 zwei Abstimmungsgespräche mit den Nachbargemeinden Stockstadt und Großostheim, um das regionale Radverkehrsnetz westlich von Aschaffenburg sinnvoll zu ergänzen. Zudem fand am 30.08.2023 auf Einladung des Präsidenten der bayerischen Schlösserverwaltung ein gemeinsamer Termin mit Beteiligung der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg sowie den Nachbarkommunen Großostheim und Stockstadt statt. Ein Ziel der Besprechung war die Initialisierung des Ausbaus der Radrouten rund um den Landschaftspark Schönbusch.
Die Stadtverwaltung Aschaffenburg hatte dafür eine Präsentation mit erforderlichen Maßnahmen rund um den Landschaftspark Schönbusch zusammengestellt, um die Radrouten westlich von Aschaffenburg und rund um den Landschaftspark Schönbusch attraktiver und alltagstauglich zu gestalten. Im Rahmen der gemeinsamen Gespräche wurden dann auf Wunsch der Schlösserverwaltung noch die Südumfahrung (= Radweg Schönbusch) sowie die Maßnahme zur Querung der Ortsumgehungsstraße in Großostheim ergänzt. Die Zusammenstellung der einzelnen Maßnahmen ist in der Präsentation in Anhang 1.
Als Basis für die weitere Zusammenarbeit an den regionalen Radrouten soll eine gemeinsame Absichtserklärung von den politischen Gremien beschlossen und unter den Projektpartnern vereinbart werden. Dabei soll auch das Staatliche Bauamt als wichtiger Straßenbaulastträger stets informiert und inhaltlich beteiligt werden. Der Entwurf dieser Absichtserklärung ist in Anhang 2.
Ausblick
Durch die gemeinsame Abstimmung ist der räumliche Zusammenhang der Maßnahmen gewährleistet. Nach Abschluss der Absichtserklärung soll zunächst die Förderfähigkeit der unterschiedlichen Maßnahmen mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden. Der regionale Ansatz und die hohe Wirksamkeit der Maßnahmen für den alltäglichen Pendelverkehr werden wichtig und möglicherweise entscheidend für die Bewilligung einer Förderung sein.
Sobald ein Förderprogramm, mögliche Förderquoten sowie ein Umsetzungsjahr abgestimmt und die Planungen entsprechend ausgearbeitet sind, kann eine formale Antragstellung erfolgen. Dies sowie die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen obliegt den jeweiligen Baulastträgern. Die Verwaltung wird den Stadtrat stets über wichtige Projektfortschritte informieren.
Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich klimarelevant. Durch die Elektrifizierung des Radverkehrs und die Verbreitung von Pedelecs sind Entfernungen bis zu 10 km im regionalen alltäglichen Pendelverkehr problemlos zu bewältigen. Sofern gute und sichere regionale Radverkehrsverbindungen vorliegen, kann der Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform in hohen Maße klimaschädliche Emissionen vermeiden.
Anhang 1: Präsentation Regionale Radverkehrsverbindungen AB-West
Anhang 2: Entwurf der Absichtserklärung Regionale Radverkehrsverbindungen AB-West