Deutschlandticket; Allgemeine Vorschrift 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Der Allgemeinen Vorschrift zur Fortführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das im Jahr 2023 erfolgreich eingeführte Deutschlandticket als digitales und deutschlandweit gültiges Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. Aufgrund der beim Erlass der allgemeinen Vorschrift noch ausstehenden bundesweiten Entscheidungen zur Ausgestaltung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 war entsprechend einem bundesweit abgestimmten Vorgehen die Umsetzung des Deutschlandtickets im Kalenderjahr 2024 nahezu flächendeckend zunächst bis zum 30. April 2024 vorgenommen worden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit Beschluss vom 22. Januar 2024 festgestellt, dass unter der Annahme der in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Herrn Bundeskanzler vom 6. November 2023 beschlossenen Übertragung der Finanzierungsmittel aus dem Kalenderjahr 2023 die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Deutschlandticketpreises im Kalenderjahr 2024 ausreichen werden.

Mit der vergünstigten Version des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) wurde im Freistaat Bayern für diese Bevölkerungsgruppen ein attraktives tarifliches Angebot geschaffen. Das Ermäßigungsticket ist 20 Euro gegenüber dem regulären Deutschlandticket reduziert. Diese weitergehende preisliche Reduktion wird vom Freistaat Bayern getragen.

Den Aufgabenträgern obliegt es, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets einschließlich des Ermäßigungstickets im Verhältnis zu den Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.

Um die Umsetzung des Deutschlandtickets im allgemeinen ÖPNV in seinem Zuständigkeitsgebiet zum 1. Januar 2024 sowie eine rechtskonforme Finanzierung hierfür zu gewährleisten, erlässt die Stadt Aschaffenburg eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Allgemeinverfügung. Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV zur Anerkennung des Deutschlandtickets sowie im Gegenzug einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile unter Bezugnahme auf die Richtlinien des Freistaates Bayern zur Umsetzung der Vorgaben der Muster-Richtlinien Deutschlandticket 2024 (im Folgenden: Richtlinien Bayern 2024, Anlage 2). Hierdurch werden die Vorgaben zum Deutschlandticket bezogen auf das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg für das Kalenderjahr 2024 umgesetzt. Die hiesige allgemeine Vorschrift gilt für das gesamte Kalenderjahr 2024 und ersetzt somit die entsprechend dem oben genannten bundesweit abgestimmten Vorgehen zunächst befristet bis zum 30. April 2024 von der Stadt Aschaffenburg erlassene allgemeine Vorschrift vom 18.12.2023.

Anlage 1        Besondere Bestimmungen zum bayerischen ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) für das Jahr 2024
Anlage 2        Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024) vom 22. Januar 2024 
Anlage 3        Verfahren der Ermittlung der Höhe des bestandssichernden Betrages je Verkehrsunternehmen und Aufteilung auf den jeweiligen Aufgabenträger in Nachfolge des Ausgleichs nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes
Anlage 4        Allgemeine Vorschrift (Gesamtjahr 2024)

Datenstand vom 19.04.2024 08:11 Uhr