Klima-Quartierskonzept „Kernbereich-Damm“ Ergebnis und Umsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 24.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 24.04.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I.
  1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der integrierten Konzeptes „KlimaQuartier Kernbereich-Damm“ zur Kenntnis und stimmt der Konzeptumsetzung zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die geänderte „Förderlandschaft“ weiterhin zu prüfen und dem Stadtrat Alternativen zu den bereits beschlossenen „Klima-Quartiersmanagern“ (UKVS vom 12.11.2020 sowie UKVS vom 06.10.2021) vorzulegen, da das Förderprogramm KfW 432 seit 01.01.2024 nicht mehr fortgeführt wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu I.
Projektablauf: 
Am 12. November 2020 hat der Stadtrat den ersten Grundsatzbeschluss gefasst, um die Themen Klimaschutz und Klima-Anpassung mit Hilfe von fünf „Klima-Muster-Quartieren“ voran zu bringen.
Diese von der Stadt Aschaffenburg initiierte Zusammenlegung von Klima-Anpassung und Klimaschutz wurde im April 2021 förmlich in die Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen und am 06. Oktober 2021 so im Stadtrat mit den erforderlichen aber vorbehaltlichen Haushaltsplanungen beschlossen. Der Stadtrat stimmte gleichzeitig der Planung zu, als erstes KlimaQuartier den Kernbereich-Damm auszuwählen, als Kernbereich des bereits bestehenden Projektes „Soziale Stadt Damm“.

Am 07. März 2022 stimmte der Stadtrat (HFS) der Vergabe an das Büro DSK-Nürnberg zu – mit Partnerbüro EVF-Bamberg – mit einem Auftragswert von 99.960€.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stimmte dieser Vorgehensweise zu. Der Förderbescheid über das Förderprogramm KfW 432 beläuft sich auf 71.250€.
Der geplante Bearbeitungszeitraum von Sommer 2022 bis Sommer 2023 hat sich aus verschiedenen Gründen bis Februar 2024 verzögert. Die Förderstelle wurde involviert und hatte der Verzögerung zugestimmt.

Das integrierte „Klima-Quartierskonzept Kernbereich-Damm“ umfasst 195 Seiten mit allen Datengrundlagen zu den Bestandsanalysen und den Beteiligungsprozessen mit Anwohnern, Eigentümern und Akteuren sowie den abschließenden Potential-Darstellungen und Bewertungen. Abschließend wurde zusätzlich eine bürgerfreundliche Zusammenfassung erarbeitet: „factsheet“ (14 Seiten). Es ist vorgesehen, dass beide Fassungen grundsätzlich online veröffentlicht werden sollen, allerdings müssen aus Datenschutzgründen Detailergebnisse herausgenommen werden – z.B. bei einigen gebäudescharfen Darstellungen.

Die neue „Gesetzeswelt“:
Insgesamt hat sich die Aschaffenburger Vorgehensweise für ein integriertes „Klima-Quartierskonzept“ als sehr innovativ bestätigt, jedoch wurden viele Kern-Ideen von neuen Gesetzesgrundlagen bestätigt bzw. eingeholt, welche Ende 2023 verabschiedet wurden und ungewöhnlich kurzfristig zum 01. Januar 2024 in Kraft gingen: 
Im wesentlich sind dies das neue Wärmeplanungsgesetzt (adressiert an Kommunen) und die Novellierung des GEG (Gebäude-Energie-Gesetz – auch „Heizungsgesetzt genannt –  adressiert an die Gebäude-Besitzer). Auch andere neue Gesetze wurden parallel am 01. Januar 2024 wirksam, wie z.B. das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) mit den Strom-Drosselungsregeln für neue Wärmepumpen und Wallboxen (nicht: Abschaltregelungen, wie meist falsch gemeldet wurde, vgl. §14a EnWG).

Konzept-Ergebnisse: 
Ziel war es, dass alle Bestandsanalysen, Beteiligungsprozesse mit Anwohnern, Eigentümern und Akteuren sowie die abschließenden Potential-Darstellungen in einen Katalog an Handlungsfeldern münden. Diese sind in folgende sechs Handlungsfelder gegliedert:

(Grafik-Quelle: DSK / Konzept KlimaQuartier „Kernbereich-Damm“ / Seite 150)

Die sechs Handlungsfelder münden in 18 Maßnahmen – mit z.T. bis zu sechs Untermaßnahmen.

Handlungsschwerpunkte:
Einige der Maßnahmen wurden bereits während der Konzept-Erarbeitung aufgegriffen und begonnen, wie z.B. Förderung der Solarenergie (insbesondere Mini-PV-Anlagen) – Info-Kampagne für energetische Sanierung, Aktualisierung von Bau- und Förderfibeln, Ausbau der Radwege, Planung von E-Mobilitäts- und Car-Sharing-Stationen, Klima-Anpassungsmonitoring, Klima-Anpassungsmaßnahmen, und weitere.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Konzeptes liegt für den Bereich Klimaschutz eindeutig beim Machbarkeitspotential von klimaneutraler Nahwärme. Hier wurden schon während der Konzeptbearbeitung intensive Abstimmungen mit den wichtigsten Akteuren im Quartier geführt (Industrie, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, Stadtbau GmbH). Durch die im Januar 2024 geänderte Gesetzeslage wird nun diese Potentialermittlung vertieft. Hilfreich dabei ist, dass damit die aufwändige und teure Datenerhebung nicht an den Quartiersgrenzen endet - mit einem dann gesamtstädtischen Wärme-Atlas 2024.
Weitere Projektdetails werden dem Stadtrat durch die Fachbüros mündlich vorgetragen.

Fazit: 
Obwohl das erst im Januar 2024 verabschiedete Wärmeplanungsgesetz die Energiewelt in noch nicht abschätzbarer weise "umkrempelt", sind im Rahmen dieses Klima-Quartierskonzeptes die wichtigsten Potentiale für den Kernbereich-Damm bereits erkennbar geworden: Für die zentralen und dicht bebauten Straßenzüge ist es nicht möglich, sich selbst mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Hier muss in Zukunft die kommunale Wärmeplanung Quartiersübergreifend tätig werden. Insbesondere aber die im Quartier auch vorhandenen, freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser sollten schon jetzt darin bestärkt werden, selbst ein Konzept aufzustellen, um zukünftig gemäß GEG mind. 65 % erneuerbare Energien zu nutzen. Ein solches Konzept wird als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vom BAFA und die darauffolgende Umsetzung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl durch das BAFA als auch durch die KfW vielfältig gefördert. 
Ebenso sollten die Möglichkeiten für Klimaanpassungsmaßnahmen konzentriert kommuniziert werden. Auch hier gibt es hohe Förderungen, die allgemein wenig bekannt sind. Die Stadt Aschaffenburg hat im Quartier außerdem eigene Flächen, um vorbildlich Lösungen aufzuzeigen.

Für Beratungen und für die weitere Projektumsetzung und -koordination ist die bereits vom Stadtrat beschlossene Schaffung einer Vollzeitstelle weiterhin angeraten, obschon es aktuell (seit Jahresbeginn 2024) keine Fortführung des ehemaligen KfW 432-Förderprogramms gibt. Neue Förder-Programme sind aber zu erwarten.

Bei entsprechender Maßnahmenumsetzung kann das Klima-Quartier „Kernbereich-Damm“ zukünftig eine Vorreiter- und Musterrolle für die Gesamtstadt Aschaffenburg einnehmen.


Zu II.
Die im Quartierskonzept enthaltenen Maßnahmen sind sowohl an die Kommune als auch an die Gebäudebesitzer gerichtet. 
Die Klimawirkung der kommunalen Maßnahmen kann als „sehr relevant“ eingestuft werden. Die Einsparung von CO2-Emissionen ist besonders in der kommunalen Wärmeplanung sowie einer zukunftsgerechten Gestaltung der innerstädtischen Mobilität verortet. 
Die Einordnung kommunaler Ratsbeschlüsse in „Klimarelevanz-Kategorien“ ist für private Investitionen nicht anzuwenden, auch wenn diese kommunal gefördert werden. Das Potential läge hier prioritär in den Bereichen der energieeffizienten privaten Wohngebäudesanierung.

Zu III.
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten. 
Zur Projektumsetzung ist die Schaffung einer Vollzeitstelle (Quartiersmanager) angeraten. Hierfür werden geeignete Fördermittel gesucht, über mögliche Kosten muss im Verlauf berichtet und beschlossen werden.
Die Umsetzung einzelner im Quartierskonzept enthaltener Maßnahmen ist kostenintensiv. Hierfür werden ebenfalls geeignete Fördermittel gesucht, sodass über Kosten erneut berichtet und beschlossen werden muss.

Datenstand vom 12.04.2024 10:57 Uhr