Die Nachfrage nach Ganztagesbildung und –betreuung nimmt seit Jahren besonders im Bereich der Grundschulen zu. Ab dem Schuljahr 2026/27 hat der Gesetzgeber daher mit der Reform des SGB VIII einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung für die Klassen 1 – 4 aufwachsend festgeschrieben.
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.02.2024 wurde bereits über die Ergebnisse einer Elternbefragung zur Bedarfsermittlung der zukünftigen Schulkindbetreuung und über den Stand der Ganztagsbetreuung in der Stadt Aschaffenburg berichtet.
Die Verwaltung hat inzwischen ämterübergreifend mit allen Schulen Gespräche unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes über den künftigen Betreuungsanspruch und dessen Voraussetzungen an den Schulen vor Ort geführt. Dem Jugendhilfeausschuss wird in der Sitzung am 04.07.2024 über die Ergebnisse berichtet werden.
- Darüber hinaus hat sich der Unterausschuss Bildung, Betreuung und Erziehung in mehreren Sitzungen intensiv mit der Thematik befasst und begonnen, gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept zur Ganztagesbetreuung in Schulen zu erarbeiten. In einem ersten Schritt wurden in diesem Rahmen Qualitäts- und Förderkriterien festgelegt für Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht.
Diese sind wie folgt:
- Deutschkenntnisse mind. Level B2
- päd. Grundqualifikation des Betreuungspersonals; ggfs. Kurs zur Kindertagespflegeperson
- Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 10-15 Std. jährlich
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- verpflichtende Buchung Mittagessen in Langgruppen analog zum gebundenen Ganztag
- altersangemessene Partizipation der Kinder; Ausrichtung von Kinderkonferenzen
- keine Verpflichtung von Hausaufgabenerledigung in Kurzgruppen, nur als freiwilliges Angebot für
die Kinder
- Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern
- standardisierte Elternbefragungen
Die erarbeiteten Kriterien werden dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung ausführlich vorgestellt werden.
Für kooperierende Schulen, die diesen Standard einhalten, soll die Möglichkeit eröffnet werden, zusätzliche Fördermittel für die pädagogische Arbeit am Nachmittag im offenen Ganztag zu erhalten.
- Weiterhin bestand im Unterausschuss Einigkeit, dass zu den bereits vorhandenen Ferienangeboten das Angebot weiter ausgebaut werden muss, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.
Es sollen in den Ferien im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs an den Schulen Angebote erfolgen.
Weiterhin bestand Einigkeit, dass dies nicht an jeder Schule erfolgt, sondern in größeren Einheiten geplant wird (Stadtteilübergreifend), so dass es immer nur an einer Schule der Einheit ein Angebot geben wird. Das Angebot ist kostenpflichtig. Alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Stadtteils können daran teilnehmen. Folgende Stadtteile werden hierfür zu Einheiten zusammengefasst:
Damm/Strietwald
Gailbach/Schweinheim
Österreicher Kolonie/Innenstadt/Obernauer Kolonie
Nilkheim/Leider
Obernau
- Kleiner investive Massnahmen, die sich in den Gesprächen vor Ort ergaben, werden zeitnah im Haushaltsjahr 2024 umgesetzt.
- Nächste Schritte im Zeitraum Juli – September 2024
- Klärung, ob größere bauliche Massnahmen zur Umsetzung des Ganztagesanspruchs erforderlich sind
- Gespräche mit Elternbeiräten und Trägern
- Bedarfsfeststellung der Plätze an den einzelnen Schulen im Oktober 2024 im Plenum des Stadtrates. Diese Notwendigkeit besteht aufgrund Zusatzförderung im baulichen Bereich des Ganztages durch das Land Bayern (Vergabe Bundesmittel)