Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS); Neukalkulation Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2025 - Vortrag durch Dieter Mühlfeld (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 3PL/10/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum 01.01.2021 wurden zuletzt die Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Aschaffenburg durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) neu kalkuliert und die Niederschlagswassergebühr eingeführt. Der Kalkulationszeitraum wurde damals auf drei Jahre festgelegt, vom 01.01.2021 bis 31.12.2023. In diesem Jahr wurde daher die Gebühr überprüft und die plangemäße Neukalkulation angestrebt.

Mit Gutachten des BKPV vom 18.06.2024 wurde die Neukalkulation abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass der aktuelle Gebührensatz für das laufende Jahr 2024 noch zutreffend ist. Ab dem 01.01.2025 soll die Schmutzwassergebühr angehoben werden, die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert. Der betrachtete Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2027.

Die Gebührenkalkulation selbst wird von Herrn Mühlfeld vom BKPV vorgestellt und erläutert.

Die Gebührensätze ändern sich durch die Neukalkulation wie folgt: 


01.01.2021 – 
31.12.2024
01.01.2025 – 31.12.2027
Veränderung
Schmutzwassergebühr
1,68 € / m³
1,90 € / m³
+ 13 %
Niederschlagswassergebühr
0,29 € / m²
0,29 € / m²
+ / - 0 %

In einem Prüfungsbericht des BKPV vom 08.04.2023, Nr. G 26722, wurde außerdem die satzungsgemäße Abzugsmenge für Landwirtschaftsbetriebe gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 BGS-EWS von derzeit 20 m³ / Jahr je Großvieheinheit beanstandet. Laut herrschender Meinung aus Rechtskommentaren sowie Gerichtsurteilen ist dieser Wert zu hoch. Im Zuge der Änderung der Gebührensätze soll daher auch die Abzugsmenge in der Landwirtschaft von bisher 20 m³ / Jahr je Großvieheinheit auf einen Wert von 12 m³ / Jahr je Großvieheinheit herabgesetzt werden.

Es wird darum gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß Anlage anzupassen.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gem. Anlage 2 wird erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2024 09:49 Uhr