Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstückes der Bayreuther Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 2PVS/6/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das zu widmende Teilstück der Bayreuther Straße ist noch im Eigentum des Bundes. Die Neuvermessung hat Ende Juni 2024 stattgefunden. Allerdings stehen die noch weiteren Schritte zur Eigentumsübertragung aus. Es besteht aber Einvernehmen, dass das Reststück der Bayreuther Straße, welches bereits vollumfänglich vom Straßenverkehr (Kfz, Radfahrer und Fußgänger) genutzt wird, an die Stadt übergeht.

Die Widmung des Teilstückes der Bayreuther Straße ab der Einmündung Hofer Straße bis zur Würzburger Straße erfolgt daher vorbehaltlich der endgültigen Eigentumsübertragung vom Bund auf die Stadt Aschaffenburg.

Hintergrund für den Vollzug der Widmung, bevor der Grunderwerb endgültig abgeschlossen ist, ist die Tatsache, dass für die Herstellung der Bayreuther Straße die Erschließungsbeiträge noch nicht vollständig abgerechnet sind. Da mit dem Bau im Mai 2005 begonnen wurde, endet die im Jahr 2021 eingeführte 25-jährige Ausschlussfrist für die Abrechnung im Mai 2025. Eine der Voraussetzungen für die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme ist die Widmung der Straße. Die technische Fertigstellung erfolgt derzeit mit der Ergänzung des Gehweges auf die planmäßige Breite. Der Grunderwerb, als dritte Voraussetzung für die Abrechnung, wird durch das Liegenschaftsamt parallel abgewickelt.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 05.08.2024 wird gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:
       Teilstück der Bayreuther Straße
       Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360 Gemarkung Aschaffenburg
       Anfang: Grenze zu Fl.-Nr. 5360/31 (bisheriger Endpunkt der Bayreuther Straße)
       Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 6166/7 (Würzburger Straße)
       Länge: 81 m

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.09.2024 10:57 Uhr